Spekulationsgewinne

Der Spekulationsgewinn erfasst nur die Veräußerung von Wirtschaftsgütern, die eine gewisse Zeit vorher angeschafft wurden. Eine ausdehnende Auslegung auf Vorgänge des Erstellens und Veräußerns ist nicht zulässig.
Daraus folgt, dass die Veräußerung eines vom Veräußerer selbst hergestellten Wirtschaftsgutes nicht zur Versteuerung von Spekulationsgewinnen führen kann. Die Annahme eines Spekulationsgeschäfts setzt die wirtschaftliche Identität des angeschafften und später veräußerten Wirtschaftsgutes voraus.

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