Ad hoc-Meldung

Kursbeeinflussende Unternehmensmeldungen werden von Aktiengesellschaften im Rahmen von ad hoc-Meldungen gemäß § 15 des Wertpapierhandelsgesetzes publiziert.
Ad hoc-Meldungen sollen eine gleichmäßige Informationsversorgung aller Marktteilnehmer gewährleisten. Der Emittent von Wertpapieren, die zum Handel an einer inländischen Börse zugelassen sind, muss unverzüglich eine Neuigkeit veröffentlichen, wenn sie sich auf die Vermögens- und Finanzlage auswirkt und geeignet ist, die Börsenpreise der Wertpapiere erheblich zu beeinflussen. Für den Inhalt der Meldungen ist das jeweilige Unternehmen verantwortlich.



Kennen Sie bereits die 100 langfristig erfolgreichsten und sichersten Aktien der Welt? Klicken Sie hier...