Vermeiden Sie diesen Steuer-Fallstrick beim Trading!

Montag, 03.06.19 16:13
Guten Tag, liebe Leserinnen und Leser,

Steuern sind ein heikles Thema beim Trading. Wer bei einem Broker handelt, der keine Abgeltungssteuer abführt, muss besonders gut aufpassen. Andernfalls können schnell erhebliche Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt aufgebaut werden.
 
Ich kenne den Fall eines Traders, der mit einem ausländischen CFD-Broker arbeitete. Der Vorteil dieses Brokers war die Nichtabführung von Abgeltungssteuer. Normalerweise ziehen Broker von allen Gewinnen 25% Abgeltungssteuer + Soli ab. Sie können dann natürlich auch nur den versteuerten Teil der Gewinne reinvestieren. Zieht der Broker keine Steuern ab, erzielen Sie mit der Reinvestition von 100% der Gewinne erhebliche Zusatzrenditen. Dafür müssen Sie am Jahresende alle Gewinne in der Steuererklärung deklarieren und nachversteuern.
 
Das Problem bei diesem Trader bestand darin, dass er zwar in 2018 erhebliche unversteuerte Gewinne erzielte und dann 2019 mit diesen Gewinnen weiter tradete, ohne die zu zahlenden Steuern vom Trading-Kapital abzuziehen. Es kam dann, wie es kommen musste. Die 2018 gemachten Gewinne verlor dieser Trader im Frühjahr 2019 wieder. Aus seiner Sicht steht er jetzt finanziell wieder da, wo er 2018 startete. Doch das Finanzamt sieht das anders. Das will jetzt für die 2018 gemachten Gewinne die Steuern haben, auch wenn sich diese Gewinne 2019 schon längst wieder in Luft aufgelöst haben.
 
Nun muss dieser Trader die Steuern aus seinem Tradingkapital begleichen und steht anschließend schlechter da als Anfang 2018. Nun muss er mit geringerem Tradingkapital weiter arbeiten und der Renditevorteil durch die Reinvestition unversteuerter Gewinne verkehrt sich in sein Gegenteil.
 
Sie können solche Probleme vermeiden, wenn Sie die Steuern für im Vorjahr gemachte Trading-Gewinne strikt von Ihrem Trading-Kapital trennen. Wenn Sie das Kapital nicht mehr für das Trading verwenden, können Sie es auch nicht mehr verlieren. Noch einfacher ist es natürlich, ausschließlich Trading-Instrumente einzusetzen, bei denen alle zu zahlenden Steuern automatisch von gemachten Gewinnen abgezogen werden. Zertifikate und Optionsscheine sind solche Instrumente. Die Bank übernimmt dabei auch automatisch die Verlustverrechnung mit schon gezahlten oder zu zahlenden Steuern.
 
In meinem Kurzfrist-Trader setze ich ausschließlich Zertifikate und Optionsscheine ein. So wurden die Steuern auf die 55,33% realisierte Gewinne im jüngsten BMW-Trade automatisch abgezogen!
 
Sebastian Müller
Chefredakteur
Kurzfrist-Trader

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