Was Anleger zur „Vorabpauschale“ wissen sollten

Freitag, 09.02.24 17:46
Guten Tag, liebe Leserinnen und Leser,

in den vergangenen Wochen hatten die Kollegen aus dem Anlegerservice deutlich mehr Anfragen zu den boerse.de-Fonds als üblich. Denn im Januar informierten die depotführenden Banken Anleger über die sogenannte Vorabpauschale bzw. die damit ggf. fällige Kapitalertragsteuer. Und das betraf natürlich auch boerse.de-Aktienfonds, boerse.de-Weltfonds, boerse.de-Technologiefonds sowie den boerse.de-Dividendenfonds.

Die Vorabpauschale wurde mit dem Investmentsteuergesetz 2018 eingeführt und im Januar 2019 erstmalig erhoben. Dabei handelt es sich um einen fiktiven, steuerpflichtigen Kapitalertrag aus Anlagen in Investmentfonds. Ziel der Vorabpauschale ist eine steuerliche Gleichbehandlung aller Publikumsfonds. Denn:

Was ist die Vorabpauschale?



Während die Erträge ausschüttender Fonds direkt der Abgeltungsteuer unterliegen, profitierten Anleger bei thesaurierenden Fonds von einem Steuerstundungseffekt, da die Gewinne aus dem Fondsinvestment erst beim Verkauf versteuert werden mussten. Mithilfe der Vorabpauschale will der Gesetzgeber jedoch sicherstellen, dass Anleger auch bei thesaurierenden Fonds jedes Jahr einen Mindestbetrag versteuern müssen. Diese vorgezogene Besteuerung wird dann zwar später beim tatsächlichen Verkauf vom tatsächlichen Veräußerungsgewinn abgezogen, was Fans von thesaurierenden Fonds trotzdem verärgert, da der Zinseszinseffekt damit nicht voll zum Tragen kommt.

Wie wird die Vorabpauschale berechnet?



Die Berechnung der Vorabpauschale erfolgt jeweils zum Jahresanfang für das vorangegangene Jahr. Als Grundlage zur Berechnung dient dabei der sogenannte Basiszins, der sich an der Rendite einer Bundesanleihe mit 15-jähriger Restlaufzeit zum ersten Handelstag des Jahres orientiert. Dass dies nun in diesem Jahr plötzlich wieder für so viele Anfragen sorgt, liegt ganz einfach daran, dass der Basiszins in den Jahren 2021 und 2022 negativ war und Anlegern deshalb in den vergangenen beiden Jahren jeweils keine Vorabpauschale belastet wurde.

Doch nachdem der Basiszins 2023 mit 2,55% erstmals wieder positiv war, fiel für das zurückliegende Jahr wieder eine Vorabpauschale an, worüberFondsanleger im Januar 2024 von ihren Depotbanken informiert wurden. Denn diese übernehmen die Berechnung und ggf. die Abführung der Steuervorauszahlung an das Finanzamt.

Was ist die Berechnungsgrundlage für die Vorabpauschale?



Grundsätzlich wird die Vorabpauschale nur erhoben, wenn die entsprechenden Fonds einen Wertzuwachs verzeichnet hatten, wie z.B. die boerse.de-Fonds, die sich 2023 um bis zu 32,4% verbesserten (boerse.de-Technologiefonds thesaurierend). In diesem Fall wird zunächst der Basisertrag ermittelt, der sich aus der Multiplikation des Fondskurses am ersten Handelstag des Jahres mit dem Basiszins und dem Faktor 0,7 ergibt. Davon werden dann die Ausschüttungen des jeweiligen Kalenderjahres abgezogen. Das Ergebnis ist die Vorabpauschale, wobei es zwei Ausnahmen gibt:

  1. Sofern die (von der Depotbank bereits steuerlich berücksichtigten) Ausschüttungen höher waren, fällt keine Vorabpauschale an.

  2. Falls der Basisertrag im Kalenderjahr größer war als der Wertzuwachs, wird wiederum die Wertsteigerung als Vorabpauschale herangezogen.

Wie berechnet sich die Steuervorauszahlung?



Die Vorabpauschale dient schließlich als Grundlage für die Berechnung der Steuervorauszahlung, wobei hier noch die sogenannte Teilfreistellung ins Spiel kommt. Deren Höhe ist vom jeweiligen Fondstyp abhängig. So bleiben bei Aktienfonds mit einer Aktienquote von mehr als 50 Prozent – wie boerse.de-Aktienfonds, boerse.de-Technologiefonds und boerse.de-Dividendenfonds – zum Ausgleich der bereits auf Fondsebene gezahlten Steuern 30 Prozent der Erträge steuerfrei, und bei Mischfonds mit mindestens 25 Prozent Aktienanteil sind es 15 Prozent. Übrigens:

Anleger, die meinen, der Vorabpauschale über Investments in ETFs ein Schnippchen schlagen zu können, müssen leider enttäuscht werden. Denn die Steuervorauszahlung per Vorabpauschale betrifft nicht nur aktiv gemanagte Fonds, sondern gilt auch hier.

Mit bester Empfehlung

Jochen Appeltauer
Chefredakteur boerse.de-Aktienbrief

P.S.: Alle Kolumnen von Jochen Appeltauer erhalten Sie ganz bequem im Newsletter boerse.de-Aktien-Ausblick, Deutschlands großem Börsen-Newsletter mit mehr als 150.000 Lesern. Hier kostenfrei anfordern…


Jochen Appeltauer ist boerse.de-Aktienbrief-Chefredakteur. Der boerse.de-Aktienbrief ist der große deutsche Börsenbrief für den langfristigen Vermögensaufbau mit den laut Performance-Analyse 100...


Alle Kolumnen erhalten Sie ganz bequem im Newsletter boerse.de-Aktien-Ausblick, Deutschlands großem Börsen-Newsletter mit mehr als 100.000 Lesern. Hier kostenfrei anfordern ...

Unsere Mission