Aktiensplit und Abgeltungsteuer

Montag, 29.03.10 14:52
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Liebe Rosenheimer, zunächst einmal vielen herzlichen Dank, dass Sie mir bei Fragen immer so freundlich mit Rat und Tat zur Seite stehen. Heute brauche ich erneut Ihre Hilfe. H&M plant ja demnächst einen Aktiensplit. Nachdem ich 2008 bei den Schweden eingestiegen war, liegen meine Aktien inzwischen steuerfrei knapp 50% im Plus. Doch wie geht es weiter, fällt die Position durch den Split künftig vielleicht unter die im vergangenen Jahr eingeführte Abgeltung steuer? Walter S., Neuötting


Antwort:

H&M möchte auf der Hauptversammlung am 29. April einen 2:1-Split beschließen. Für Anleger bleibt dabei aus steuerlicher Sicht alles beim Alten. Denn durch die Kapitalmaßnahme verdoppelt sich lediglich die Anzahl der Aktien, während der Kurs halbiert wird. Da dies steuerrechtlich natürlich weder einen Kauf noch einen Verkauf bedeutet, fällt keine Abgeltungsteuer an. Auch der Bestandsschutz besteht weiterhin, d.h. die Kursgewinne Ihrer Aktien, die vor Inkrafttreten der Abgeltungsteuer angeschafft wurden, bleiben auch in Zukunft vor dem Zugriff des Fiskus sicher.



Quelle: bv



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