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Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Umstrukturierungskonzept betreffend wesentliche Teile des Gesellschaftsvermögens
der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG, unter anderem bestehend aus der Übertragung von Gesellschaftsanteilen an mehreren
Gesellschaften durch (i) zwei noch abzuschließende Einbringungsverträge mit einer noch zu gründenden luxemburgischen Kommanditgesellschaft
in der Rechtsform einer SCSp und (ii) der Übertragung dieser Gesellschaftsanteile an mehreren Gesellschaften auf Tochtergesellschaften
ebenjener noch zu gründenden luxemburgischen Kommanditgesellschaft
Die DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG ("Gesellschaft") hat eine Anleihe über einen Gesamtnennwert von derzeit EUR 499 Millionen Endfälligkeit der Anleihe per 15. Oktober 2024
ausgegeben (ISIN: DE000A2YPAK1) ("Anleihe"). Angesichts der näher rückenden Endfälligkeit der Anleihe hat die Gesellschaft mit einigen ihrer maßgeblichen Anleihegläubiger
(gemeinsam die "Ad-hoc-Gruppe") Verhandlungen über eine nachhaltige Sanierung der Gesellschaft (einschließlich ihrer Tochter- und Enkelgesellschaften)
geführt. Gegenstand der Verhandlungen waren unter anderem eine Verlängerung der Anleihe sowie deren teilweiser Rückkauf durch
die Gesellschaft.
In einer verbindlichen Vereinbarung vom 4. Juni 2024, abgeändert durch die Bestimmungen eines "Amendment Request Letter" vom
25. Juli 2024 ("Lock-Up-Vereinbarung"), der am 9. August 2024 wirksam wurde, hat sich die Ad-hoc-Gruppe verpflichtet, eine Verlängerung der Anleihe bis zum 31.
Dezember 2027 sowie weitere Sanierungsmaßnahmen, insbesondere einen Rückkauf von Anleihen unter pari, zu unterstützen. Neben
der Ad-hoc-Gruppe haben zwei weitere wesentliche Anleihegläubiger der Gesellschaft gegenüber der Gesellschaft ihre Unterstützung
für die entsprechenden Maßnahmen in Bezug auf die Anleihe zugesagt. Insgesamt vereinen die Unterstützer der zugrunde liegenden
Sanierungslösung im Kreis der Anleihegläubiger weit über 90 % des derzeit ausstehenden Gesamtnennwerts der Anleihe auf sich.
Der Großaktionär der Gesellschaft, eine Tochtergesellschaft bestimmter Fonds, die von verbundenen Unternehmen der Apollo Global
Management Inc. verwaltet werden (der "Ankeraktionär"), hat der Gesellschaft unterdessen zugesagt, einen für die Verlängerung der Anleihe und den partiellen Anleiherückkauf der
Gesellschaft unter Nennwert erforderlichen (Gesellschafter-)Beitrag in Höhe von bis EUR 100 Mio. durch ein nachrangiges Gesellschafterdarlehen
bereitzustellen.
Die Ad-hoc-Gruppe hat ihre Unterstützung in den Verhandlungen zur Lock-Up-Vereinbarung unter anderem von einer Umstrukturierung
der DEMIRE-Gruppe abhängig gemacht, die den Anleihegläubigern im Verwertungsfall nach luxemburgischem Zwangsvollstreckungsrecht
einen vereinfachten Zugriff auf den von zahlreichen Gruppengesellschaften gehaltenen Immobilienbestand in der DEMIRE-Gruppe
gewähren sollen.
Das geplante Umstrukturierungskonzept ist zweiteilig und besteht aus einem Umstrukturierungskonzept 1 und einem an die Erfüllung
bestimmter Voraussetzungen geknüpften Umstrukturierungskonzept 2. Das Umstrukturierungskonzept 2 soll nach Erfüllung der bestimmten
Voraussetzungen umgesetzt werden. Die aktuell geplanten Schritte zur Umsetzung des Umstrukturierungskonzepts 1 und des Umstrukturierungskonzepts
2 sowie die Voraussetzungen, ohne deren Erfüllung das Umstrukturierungskonzept 2 nicht umgesetzt werden soll, sind nachstehend
im Detail beschrieben. Sofern zukünftige und aktuell nicht absehbare Umstände dazu führen, dass die aktuell geplante Umsetzung
in dann den neuen Umständen entsprechend angepassten Schritten zu erfolgen hat, plant die Gesellschaft solche Schritte umsetzen,
die dem geplanten wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommen (wobei das Umstrukturierungskonzept 2 in jedem Fall nur nach
Eintritt der entsprechenden Voraussetzungen umgesetzt wird).
Zur Umsetzung des Umstrukturierungskonzepts ist die Errichtung einer sogenannten Doppel-LuxCo-Struktur vorgesehen. Deren Ziel
ist es, den begünstigten Anleihegläubigern der Gesellschaft einen zentralen Vollstreckungsgegenstand (sog. single point of enforcement) in der DEMIRE-Gruppe zur Verfügung zu stellen, mit dem die begünstigten Anleihegläubiger im Verwertungsfall die Vollstreckung
in verpfändete Gesellschaftsanteile betreiben können, um Zugriff auf die relevanten Vermögensgegenstände der DEMIRE-Gruppe
zu erhalten. Die Anwendung des luxemburgischen Vollstreckungsrechts ermöglicht dem vollstreckenden Gläubiger oft eine kostengünstigere,
einfachere, schnellere und effektivere Vollstreckung, als es nach deutschem Recht der Fall ist. Daher handelt es sich aus
Sicht der Gesellschaft um eine nachvollziehbare und begründete Forderung, die im Rahmen einer Restrukturierung wie der vorliegend
geplanten nicht unüblich ist. Die nachfolgend beschriebene Doppel-LuxCo-Struktur hat die Gesellschaft gemeinsam mit ihren
Beratern in Abstimmung mit den Anleihegläubigern entwickelt, um die erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen in einer
möglichst effizienten Art und Weise zu vollziehen.
Konkret beabsichtigt die Gesellschaft, eine Doppel-LuxCo-Struktur mit insgesamt bis zu zwölf von ihr direkt bzw. indirekt
gehaltenen Luxemburger Gesellschaften, namentlich bis zu sechs Luxemburger Kommanditgesellschaften in der Rechtsform einer
société en commandite spéciale (SCSp) mit jeweils einer eigenen haftungsbeschränkten Gesellschaft in der Rechtsform einer société à responsibilité limitée (S.à r.l.) als Komplementärin zu errichten ("Doppel-LuxCo-Struktur"). Im Einklang mit den Bestimmungen der Lock-Up-Vereinbarung beabsichtigt die Gesellschaft - wie nachfolgend näher beschrieben
- einen wesentlichen Teil ihrer derzeit bestehenden Tochter- und Enkelgesellschaften in die Doppel-LuxCo-Struktur einzubringen,
wodurch diese dann gesellschaftsrechtlich auf tieferen Ebenen der Konzernstruktur befindlich und damit weiter von der Gesellschaft
entfernt wären.
Zur Umsetzung der Doppel-LuxCo-Struktur und des Umstrukturierungskonzepts beabsichtigt die Gesellschaft, eine luxemburgische
Kapitalgesellschaft in der Rechtsform einer S.à r.l. zu gründen oder als Vorratsgesellschaft zu erwerben ("GP TopCo S.à r.l."). Daraufhin ist beabsichtigt, dass die Gesellschaft und GP TopCo S.à r.l. gemeinsam eine luxemburgische Kommanditgesellschaft
in der Rechtsform einer SCSp gründen ("TopCo"), an der die Gesellschaft als Kommanditistin rund 99,99 % der Anteile hält während GP TopCo S.à r.l. als Komplementärin
die verbleibenden ca. 0,01 % der Anteile hält. TopCo soll die Muttergesellschaft der übrigen fünf Luxemburger Gesellschaften
sein und der Umsetzung des Umstrukturierungskonzepts 1 und gegebenenfalls des Umstrukturierungskonzepts 2 dienen.
1. Umstrukturierungskonzept 1 in Bezug auf die Doppel-LuxCo-Struktur
Zur Umsetzung des Umstrukturierungskonzepts 1 ist beabsichtigt, dass TopCo zwei luxemburgische Kapitalgesellschaften in der
Rechtsform einer S.à r.l. gründet oder ggf. als Vorratsgesellschaft erwirbt (die beiden neu gegründeten bzw. erworbenen Kapitalgesellschaften
"GP NewCo I S.à r.l." und "GP NewCo V S.à r.l."). Anschließend ist beabsichtigt, dass TopCo mit GP NewCo I S.à r.l. und GP NewCo V S.à r.l. je gemeinsam eine luxemburgische
Kommanditgesellschaft in der Rechtsform einer SCSp gründet (die beiden neu gegründeten luxemburgischen Kommanditgesellschaften
"NewCo I" und "NewCo V"), an denen die TopCo als Kommanditistin jeweils rund 99,99 % der Anteile hält, während GP NewCo I S.à r.l. respektive GP
NewCo V S.à r.l. als Komplementärin die jeweils verbleibenden ca. 0,01 % der Anteile hält.
Nach dem Aufsetzen der Doppel-LuxCo-Struktur in der vorstehend beschriebenen Weise ist beabsichtigt, dass die DEMIRE Holding
XI GmbH jeweils 89,9 % der von ihr gehaltenen Anteile an den nachfolgenden Gesellschaften an die DEMIRE Holding XIV GmbH verkauft
und überträgt (die "Limes-Übertragung"):
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DEMIRE Köln Max-Glomsda-Straße 4 GmbH,
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DEMIRE Essen Hatzper Str. Theodor-Althoff-Str. GmbH, und
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DEMIRE Aschheim Max-Planckstraße GmbH.
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Die vorstehend genannten Beteiligungen der DEMIRE Holding XI GmbH bilden zusammen die "Limes-Beteiligungen".
Hintergrund der Limes-Übertragung ist die Insolvenzantragsstellung einzelner Gesellschaften der DEMIRE-Gruppe (u.a. der Limes-Beteiligungen),
aufgrund derer diese Gesellschaften im Einvernehmen mit der Ad-hoc-Gruppe nicht Teil der Doppel-LuxCo-Struktur sein werden.
Nach Möglichkeit soll zu einem späteren Zeitpunkt auch die DEMIRE Betriebsvorrichtungen Nr. 2 GmbH einschließlich ihrer Tochtergesellschaft
Teil der Doppel-LuxCo-Struktur werden.
Des Weiteren ist beabsichtigt, dass in der nachfolgend beschriebenen Weise Anteile an Gesellschaften in der DEMIRE-Gruppe
an eine Tochtergesellschaft der Global Loan Agency Services GmbH als Sicherheitenagentin (die "Sicherheitenagentin") zugunsten der Anleihegläubiger verpfändet werden:
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Verpfändung von je 100 % der Anteile an den nachfolgenden luxemburgischen Gesellschaften:
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GP TopCo S.à r.l.,
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TopCo,
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GP NewCo I S.à r.l.,
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NewCo I,
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GP NewCo V S.à r.l., und
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NewCo V.
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Verpfändung von je 100 % der Anteile an den nachfolgenden deutschen Holding-Gesellschaften:
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DEMIRE Holding I GmbH,
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DEMIRE Holding II GmbH,
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DEMIRE Holding III GmbH,
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DEMIRE Holding IV GmbH,
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DEMIRE Holding XI GmbH,
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DEMIRE Holding XII GmbH, und
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DEMIRE Holding XIII GmbH.
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Erstrangige Verpfändung der mittelbar durch die Gesellschaft gehaltenen Anteile bzw. Aktien an der Fair Value REIT-AG sowie
jeweils 100 % der Anteile an den FVR KGs (wie nachstehend zum Umstrukturierungskonzept 2 definiert).
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Verpfändung von sämtlichen von der Gesellschaft nach der Umstrukturierung gehaltenen Anteile an der DEMIRE HB HZ B HST GmbH.
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Verpfändung von je 100 % der Anteile an den folgenden weiteren Gesellschaften:
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DEMIRE Meckenheim Merl GmbH,
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DEMIRE Neuss Breslauer Straße GmbH, und
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DEMIRE Bad Vilbel Konrad Adenauer Allee 1-11 GmbH.
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Verpfändung von 94 % der Anteile an der Sihlegg Investments Holding GmbH.
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Verpfändung von 94 % der Anteile an der DEMIRE Düsseldorf Wiesenstraße 70 GmbH.
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Verpfändung von 94 % der Anteile an der DEMIRE Eschborn Frankfurter Straße GmbH.
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Des Weiteren beabsichtigt die Gesellschaft, ihre folgenden Beteiligungen in die TopCo einzubringen, jeweils gegen Erhalt mindestens
eines neuen Anteils an TopCo je eingebrachter Gesellschaft ("Einbringung 1"):
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94,9 % der Anteile an der DEMIRE Apolda Wurzen GmbH,
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84,8 % der Anteile an der DEMIRE HB HZ B HST GmbH,
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83,9 % der Anteile an der Sihlegg Investments Holding GmbH,
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100 % der Anteile an der DEMIRE Holding I GmbH,
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51 % der Anteile an der PANACEA Property Investment GmbH,
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89,9 % der Anteile an der DEMIRE Holding II GmbH,
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89,9 % der Anteile an der DEMIRE Holding III GmbH,
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89,9 % der Anteile an der DEMIRE Holding IV GmbH,
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89,9 % der Anteile an der DEMIRE Holding XI GmbH, und
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89,9 % der Anteile an der DEMIRE Holding XIII GmbH.
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Die vorstehend genannten Beteiligungen der Gesellschaft bilden zusammen die "Beteiligungen Einbringung 1".
Die Gesellschaft beabsichtigt umgekehrt folgende unmittelbare Beteiligungen an den vorgenannten Gesellschaften zurückzubehalten,
wobei diese entsprechend dem oben Gesagten verpfändet werden sollen:
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10,1 % der Anteile an der DEMIRE HB HZ B HST GmbH,
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10,1 % der Anteile an der Sihlegg Investments Holding GmbH,
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10,1 % der Anteile an der DEMIRE Holding II GmbH,
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10,1 % der Anteile an der DEMIRE Holding III GmbH,
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10,1 % der Anteile an der DEMIRE Holding IV GmbH,
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10,1 % der Anteile an der DEMIRE Holding XI GmbH, und
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10,1 % der Anteile an der DEMIRE Holding XIII GmbH.
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In einem nächsten Schritt ist beabsichtigt, dass die TopCo die von ihr gehaltenen Beteiligungen Einbringung 1 wie folgt in
die NewCo I und die NewCo V einbringt, jeweils gegen Erhalt mindestens eines neuen Anteils an NewCo I bzw. NewCo V je eingebrachter
Gesellschaft:
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Einbringung in die NewCo I ("Einbringung 2"):
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94,9 % der Anteile an der DEMIRE Apolda Wurzen GmbH,
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84,8 % der Anteile an der DEMIRE HB HZ B HST GmbH,
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83,9 % der Anteile an der Sihlegg Investments Holding GmbH,
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100 % der Anteile an der DEMIRE Holding I GmbH,
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51 % der Anteile an der PANACEA Property Investment GmbH,
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89,9 % der Anteile an der DEMIRE Holding II GmbH,
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89,9 % der Anteile an der DEMIRE Holding III GmbH,
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89,9 % der Anteile an der DEMIRE Holding IV GmbH, und
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89,9 % der Anteile an der DEMIRE Holding XI GmbH.
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Die vorstehend genannten Beteiligungen der Gesellschaft bilden zusammen die "Beteiligungen Einbringung 2".
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Einbringung in die NewCo V ("Einbringung 3"):
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89,9 % der Anteile an der DEMIRE Holding XIII GmbH.
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Die vorstehend genannte Beteiligung der Gesellschaft bildet die "Beteiligung Einbringung 3".
(die Maßnahmen aus diesem Abschnitt bilden zusammen das "Umstrukturierungskonzept 1"). Bzgl. der DEMIRE Holding XI GmbH ist beabsichtigt, bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einen Antrag
auf Nichtberücksichtigung von Stimmrechten wegen Umstrukturierung innerhalb eines Konzerns nach § 36 Nr. 3 WpÜG zu beantragen,
um ein Pflichtangebot zu vermeiden.
2. Umstrukturierungskonzept 2 in Bezug auf die Doppel-LuxCo-Struktur
Im Rahmen des Umstrukturierungskonzepts 2 sollen Beteiligungen an folgenden Gesellschaften übertragen werden, die derzeit
jeweils hundertprozentige Tochtergesellschaften der Gesellschaft sind und gemeinsam zu rund 84,34 % am Grundkapital der Fair
Value REIT-AG beteiligt sind: FVR Beteiligungsgesellschaft Erste mbH & Co. KG, FVR Beteiligungsgesellschaft Zweite mbH & Co.
KG, FVR Beteiligungsgesellschaft Dritte mbH & Co. KG, FVR Beteiligungsgesellschaft Vierte mbH & Co. KG, FVR Beteiligungsgesellschaft
Fünfte mbH & Co. KG, FVR Beteiligungsgesellschaft Sechste mbH & Co. KG, FVR Beteiligungsgesellschaft Siebente mbH & Co. KG,
FVR Beteiligungsgesellschaft Achte mbH & Co. KG und FVR Beteiligungsgesellschaft Neunte mbH & Co. KG (die vorstehenden KGs
zusammen, die "FVR KGs" und jede einzelne eine "FVR KG").
Die Übertragung von Anteilen an den FVR KGs in die Doppel-LuxCo-Struktur ist jedoch nur nach der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen
geplant. Einerseits bedarf es der Erteilung eines sog. Change-of-Control-Waivers bestimmter Kreditgeber unter den entsprechenden
Finanzierungen auf Ebene bestimmter Beteiligungen der Fair Value REIT-AG (der "Verzicht Kündigungsrecht FVR"). Andererseits ist es beabsichtigt, dass diejenigen Gesellschaften, die durch die Umsetzung des Umstrukturierungskonzept
2 übernahmerechtliche Kontrolle über die Fair Value REIT-AG erlangen würden, bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
einen Antrag auf Nichtberücksichtigung von Stimmrechten wegen Umstrukturierung innerhalb eines Konzerns nach § 36 Nr. 3 WpÜG
beantragen, um ein Pflichtangebot zu vermeiden. Die Zulassung dieser Anträge ist eine weitere Voraussetzung für die Umsetzung
des Umstrukturierungskonzepts 2 (die "BaFin Zulassung Nichtberücksichtigung").
Solange der Verzicht Kündigungsrecht FVR und die BaFin Zulassung Nichtberücksichtigung nicht erklärt wurden, soll eine Übertragung
von Anteilen an den FVR KGs an die Doppel-LuxCo-Struktur (wie nachfolgend im Einzelnen dargelegt) nicht erfolgen.
Vorausgesetzt es kommt zum Verzicht Kündigungsrecht FVR und der BaFin Zulassung Nichtberücksichtigung (oder die Gesellschaft
hält den Eintritt dieser Voraussetzungen für so wahrscheinlich, dass eine vorbereitende Umsetzung interessengerecht erscheint),
ist zur Umsetzung des Umstrukturierungskonzepts 2 beabsichtigt, dass TopCo drei luxemburgische Kapitalgesellschaften in der
Rechtsform einer S.à r.l. gründet oder ggf. als Vorratsgesellschaft erwirbt (die drei neu gegründeten bzw. ggf. erworbenen
Kapitalgesellschaften "GP NewCo II S.à r.l.", "GP NewCo III S.à r.l." und "GP NewCo IV S.à r.l."). Hierauf ist beabsichtigt, dass TopCo mit GP NewCo II S.à r.l., GP NewCo III S.à r.l. und GP NewCo IV S.à r.l. je gemeinsam
eine luxemburgische Kommanditgesellschaft in der Rechtsform einer SCSp gründet (die drei neu gegründeten Kommanditgesellschaften
"NewCo II", "NewCo III" und "NewCo IV") an der die TopCo als Kommanditistin jeweils rund 99,99 % der Anteile hält während GP NewCo II S.à r.l., GP NewCo III S.à
r.l. bzw. GP NewCo IV S.à r.l. als Komplementärin jeweils die verbleibenden ca. 0,01 % der Anteile halten.
Die Anteile an allen sechs luxemburgischen Gesellschaften (NewCo II, GP NewCo II S.à r.l., NewCo III, GP NewCo III S.à r.l.,
NewCo IV, GP NewCo IV S.à r.l.) sollen ebenfalls an die Sicherheitenagentin zugunsten der Gläubiger unter der Anleihe verpfändet
werden.
Nach dem Aufsetzen der Doppel-LuxCo-Struktur (im Falle eines vorbereitenden Aufsetzens jedoch nur nach dem Verzicht Kündigungsrecht
FVR und der BaFin Zulassung Nichtberücksichtigung) in der vorstehend beschriebenen Weise beabsichtigt die Gesellschaft, je
89,9 % der Anteile an den FVR KGs in die TopCo einzubringen, jeweils gegen Erhalt mindestens eines neuen Anteils an TopCo
je eingebrachter Gesellschaft ("Einbringung 4" und die einzubringenden Beteiligungen an den FVR KGs die "Beteiligungen Einbringung 4"). Die Gesellschaft beabsichtigt damit, eine Beteiligung von je 10,1 % an den FVR KGs zurückzubehalten, wobei diese Anteile
zugunsten der Sicherheitenagentin verpfändet werden würden.
In einem weiteren Schritt ist beabsichtigt, dass die TopCo die von ihr gehaltenen Beteiligungen Einbringung 4 wie folgt in
die NewCo II, NewCo III und die NewCo IV einbringt, jeweils gegen Erhalt mindestens eines neuen Anteils an NewCo II, NewCo
III und NewCo IV je eingebrachter Gesellschaft:
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Einbringung in die NewCo II ("Einbringung 5"):
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89,9 % der Anteile an der FVR Beteiligungsgesellschaft Erste mbH & Co. KG,
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89,9 % der Anteile an der FVR Beteiligungsgesellschaft Zweite mbH & Co. KG, und
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89,9 % der Anteile an der FVR Beteiligungsgesellschaft Dritte mbH & Co. KG.
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Die vorstehend genannten Beteiligungen der Gesellschaft bilden zusammen die "Beteiligungen Einbringung 5".
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Einbringung in die NewCo III ("Einbringung 6"):
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89,9 % der Anteile an der FVR Beteiligungsgesellschaft Vierte mbH & Co. KG,
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89,9 % der Anteile an der FVR Beteiligungsgesellschaft Fünfte mbH & Co. KG, und
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89,9 % der Anteile an der FVR Beteiligungsgesellschaft Sechste mbH & Co. KG.
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Die vorstehend genannten Beteiligungen der Gesellschaft bilden zusammen die "Beteiligungen Einbringung 6".
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Einbringung in die NewCo IV ("Einbringung 7"):
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89,9 % der Anteile an der FVR Beteiligungsgesellschaft Siebente mbH & Co. KG,
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89,9 % der Anteile an der FVR Beteiligungsgesellschaft Achte mbH & Co. KG, und
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89,9 % der Anteile an der FVR Beteiligungsgesellschaft Neunte mbH & Co. KG.
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Die vorstehend genannten Beteiligungen der Gesellschaft bilden zusammen die "Beteiligungen Einbringung 7".
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Die Maßnahmen aus diesem Abschnitt 2 bilden zusammen das "Umstrukturierungskonzept 2" und dieses zusammen mit dem Umstrukturierungskonzept 1 das "Umstrukturierungskonzept" oder die "Umstrukturierungskonzepte".
3. Beschlussvorschlag
Der nachfolgend vorgeschlagene Beschluss soll den Vorstand zur Durchführung der Umstrukturierung gemäß den vorstehend beschriebenen
Umstrukturierungskonzepten ermächtigen, wobei das Umstrukturierungskonzept 2, wie vorstehend beschrieben, nur unter der Erfüllung
der genannten Voraussetzungen umgesetzt werden soll.
Beschlussvorschlag
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
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Die Hauptversammlung stimmt zu, dass direkt und indirekt gehaltene Beteiligungen der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate
AG (die "Gesellschaft") gemäß dem vorstehend und im Bericht des Vorstands zu diesem Tagesordnungspunkt 1 dargestellten Umstrukturierungskonzept
1 übertragen werden und Beteiligungen in die TopCo und sodann von dieser in die NewCo I und die NewCo V eingebracht werden,
indem insbesondere zunächst die direkten (und damit auch die indirekten) Beteiligungen der Gesellschaft durch insbesondere
den Abschluss eines Einbringungsvertrags zwischen der Gesellschaft und der TopCo, der im Wesentlichem den im Bericht des Vorstands
zu diesem Tagesordnungspunkt 1 beschriebenen Inhalt hat und im Wege der Sachkapitalerhöhung gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen
an der TopCo in TopCo eingebracht werden und im Anschluss diese Beteiligungen durch insbesondere den Abschluss von Einbringungsverträgen
zwischen der TopCo und der NewCo I sowie der NewCo V, die im Wesentlichen ebenfalls entsprechend dem im Bericht des Vorstands
zu diesem Tagesordnungspunkt 1 dargestellten Einbringungsvertrag gestaltet sein sollen, im Wege der Sachkapitalerhöhung gegen
Gewährung von Gesellschaftsanteilen an der NewCo I bzw. der NewCo V in die NewCo I bzw. die NewCo V eingebracht werden sollen.
Der Vorstand wird ermächtigt, alle Maßnahmen zu ergreifen und alle Einzelheiten festzulegen, die erforderlich sind, um das
Umstrukturierungskonzept 1 bzw. diejenigen Schritte umzusetzen die dem geplanten wirtschaftlichen Ergebnis des Umstrukturierungskonzepts
1 am nächsten kommen und insbesondere auch die zum dinglichen Vollzug der Einbringung (Abtretung der Anteile) erforderlichen
und zweckmäßigen Handlungen vorzunehmen, Dokumente zu unterzeichnen und Verträge abzuschließen.
Weiter stimmt die Hauptversammlung zu, dass direkt und indirekt gehaltene Beteiligungen der Gesellschaft gemäß dem vorstehend
und im Bericht des Vorstands zu diesem Tagesordnungspunkt 1 dargestellten Umstrukturierungskonzept 2 übertragen werden und
Beteiligungen in die TopCo und sodann von dieser in die NewCo II, die NewCo III und die NewCo IV eingebracht werden, indem
insbesondere zunächst die direkten (und damit auch die indirekten) Beteiligungen der Gesellschaft durch insbesondere den Abschluss
eines Einbringungsvertrags zwischen der Gesellschaft und der TopCo, der im Wesentlichen den im Bericht des Vorstands zu diesem
Tagesordnungspunkt 1 beschriebenen Inhalt haben soll, im Wege der Sachkapitalerhöhung gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen
an der TopCo in TopCo eingebracht werden und im Anschluss diese Beteiligungen durch insbesondere den Abschluss von Einbringungsverträgen
zwischen der TopCo und der NewCo II, der NewCo III sowie der NewCo IV, die im Wesentlichen ebenfalls entsprechend dem im Bericht
des Vorstands zu diesem Tagesordnungspunkt 1 dargestellten Einbringungsvertrag gestaltet sein sollen, im Wege der Sachkapitalerhöhung
gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen an der NewCo II, der NewCo III bzw. der NewCo IV in die NewCo II, die New NewCo
III bzw. die NewCo IV eingebracht werden sollen. Diese Einbringungen beabsichtigt die Gesellschaft nur dann vorzunehmen, wenn
die Voraussetzungen Verzicht Kündigungsrecht FVR und BaFin Zulassung Nichtberücksichtigung erfüllt sind. Der Vorstand wird
ermächtigt, alle Maßnahmen zu ergreifen und alle Einzelheiten festzulegen, die erforderlich sind, um das Umstrukturierungskonzept
2 bzw. diejenigen Schritte umzusetzen die dem geplanten wirtschaftlichen Ergebnis des Umstrukturierungskonzepts 2 am nächsten
kommen.
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