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Fielmann Group AG
Hamburg
ISIN DE0005772206
Einladung an alle Aktionäre
Übersicht mit Angaben gemäß § 125 Abs. 1 und Abs. 5 Aktiengesetz in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1, Tabelle 3 des Anhangs der
Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212
| A. |
Inhalt der Mitteilung
| 1. |
Eindeutige Kennung des Ereignisses: Ordentliche Hauptversammlung der Fielmann Group AG 2025; im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212: FIE072025oHV
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| 2. |
Art der Mitteilung: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung; im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212: NEWM
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| B. |
Angaben zum Emittenten
| 1. |
ISIN: DE0005772206
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| 2. |
Name des Emittenten: Fielmann Group AG
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| C. |
Angaben zur Hauptversammlung
| 1. |
Datum der Hauptversammlung: 10. Juli 2025; im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212: 20250710
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| 2. |
Uhrzeit der Hauptversammlung: 10:00 Uhr (MESZ); im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212: 08:00 Uhr UTC (koordinierte Weltzeit)
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| 3. |
Art der Hauptversammlung: Ordentliche Hauptversammlung mit physischer Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (Präsenzversammlung); im Format
gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212: GMET
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| 4. |
Ort der Hauptversammlung: Barclays Arena, Sylvesterallee 10, 22525 Hamburg, Deutschland
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| 5. |
Aufzeichnungsdatum (Nachweisstichtag): 18. Juni 2025, 24:00 Uhr MESZ; im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212: 20250618; 22:00 Uhr UTC
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| 6. |
Internetseite zur Hauptversammlung/URL: https://www.fielmann-group.com/hv2025
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Weitere Informationen zur Einberufung der Hauptversammlung (Blöcke D bis F der Tabelle 3 des Anhangs der Durchführungsverordnung
(EU) 2018/1212)) betreffend die Teilnahme an der Hauptversammlung (Block D), die Tagesordnung (Block E) sowie die Angabe der
Fristen für die Ausübung anderer Aktionärsrechte (Block F) sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.fielmann-group.com/hv2025
zu finden.
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung ein, die am Donnerstag, den 10. Juli 2025, um 10:00 Uhr MESZ in der Barclays Arena, Sylvesterallee 10, 22525 Hamburg, stattfinden wird.
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Fielmann Group AG, des gebilligten Konzernabschlusses des Fielmann-Konzerns,
des zusammengefassten Lageberichts für die Fielmann Group AG und den Fielmann-Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2024 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 17. April 2025 gebilligt.
Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt
ist daher gesetzlich nicht erforderlich und somit nicht vorgesehen.
Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns
sind über die Internetseite der Gesellschaft unter https://www.fielmann-group.com/hv2025 zugänglich. Sie werden der Hauptversammlung
auch zugänglich gemacht und erläutert.
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| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
Der Bilanzgewinn der Fielmann Group AG des Geschäftsjahres 2024 in Höhe von 96.600.000 € wird wie folgt verwendet:
Verteilung an die Aktionäre (= Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 1,15 € je dividendenberechtigter Stückaktie)
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=
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96.553.029,40 €
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| Gewinnvortrag auf neue Rechnung |
= |
46.970,60 € |
| Bilanzgewinn |
= |
96.600.000,00 € |
Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung gehaltenen
eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der dividendenberechtigten
Aktien verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von 1,15 € je dividendenberechtigter
Stückaktie ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden.
Der Anspruch auf die Dividende ist gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag,
das heißt am 15. Juli 2025, fällig.
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| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen
Zeitraum zu erteilen.
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| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
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| 5. |
Wahl des Abschlussprüfers für die Fielmann Group AG und den Fielmann-Konzern für das Geschäftsjahr 2025
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für die Fielmann Group AG und den Fielmann-Konzern für das Geschäftsjahr 2025 zu wählen.
Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist
und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung beschränkende Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung
genannten Art auferlegt wurde.
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| 6. |
Wahl des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für die Fielmann Group AG und den Fielmann-Konzern für das Geschäftsjahr 2025
Die Bestellung zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts durch die Hauptversammlung erfolgt vorsorglich vor dem Hintergrund der
Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU)
Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung
von Unternehmen, die in nationales Recht umzusetzen ist. Da zum Zeitpunkt der Einreichung dieser Einberufung zum Bundesanzeiger
ein deutsches Umsetzungsgesetz für die Corporate Sustainability Reporting Directive weiter ausstand, wird die Wahl eines Prüfers
für die Nachhaltigkeitsberichterstattung vorsorglich für den Fall vorgeschlagen, dass eine solche Wahl durch die Hauptversammlung
erforderlich wird.
Der Aufsichtsrat schlägt daher auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Frankfurt am Main, zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts der Fielmann Group AG und des Fielmann-Konzerns für das Geschäftsjahr
2025 zu wählen.
Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch
Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung beschränkende Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung
genannten Art auferlegt wurde.
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| 7. |
Wahlen zum Aufsichtsrat
Mit Beendigung der Hauptversammlung am 10. Juli 2025 endet die Amtszeit sämtlicher Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat,
sodass eine Neuwahl erforderlich ist.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1 Var. 1, 101 Abs. 1 AktG, §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1 Satz 1, 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
MitbestG und § 8 Abs. 1 der Satzung aus sechzehn Mitgliedern zusammen, von denen acht Mitglieder von den Aktionären (Anteilseignervertreter)
nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes (AktG) und acht weitere Mitglieder von den Arbeitnehmern (Arbeitnehmervertreter)
nach den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes (MitbestG) gewählt werden.
Zudem muss sich der Aufsichtsrat gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG zu jeweils mindestens 30 Prozent aus Frauen und aus Männern
zusammensetzen (Mindestanteilsgebot). Die Seite der Anteilseignervertreter und die Seite der Arbeitnehmervertreter haben für
diese Wahl jeweils aufgrund eines mit Mehrheit gefassten Beschlusses gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden der Gesamterfüllung
des Mindestanteils widersprochen. Der Aufsichtsrat ist daher sowohl auf der Seite der Anteilseigner als auch auf der Seite
der Arbeitnehmer jeweils mit mindestens zwei Frauen und mindestens zwei Männern zu besetzen, um das Mindestanteilsgebot zu
erfüllen. Der nachfolgende Beschlussvorschlag erfüllt das Mindestanteilsgebot des § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG.
Die Korva SE mit Sitz in Berlin, die insgesamt rund 51,19 Prozent der Stimmrechte an der Fielmann Group AG hält, hat dem Aufsichtsrat
der Fielmann Group AG gemäß § 100 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 letzter Halbsatz AktG vorgeschlagen, Herrn Georg Alexander Zeiss in
den Aufsichtsrat zu wählen. Der Aufsichtsrat schließt sich diesem Vorschlag auf Empfehlung seines Nominierungsausschusses
an.
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Nominierungsausschusses vor, folgende Personen mit Wirkung ab der Beendigung
der Hauptversammlung am 10. Juli 2025 als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen:
| 1. |
Herrn Professor Dr. Mark K. Binz, Rechtsanwalt und Partner der Sozietät Binz & Partner mit Sitz in Stuttgart, wohnhaft in
Stuttgart.
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| 2. |
Herrn Christian W. E. Haub, Geschäftsführender Gesellschafter der Tengelmann Twenty-One KG mit Sitz in München, wohnhaft in
München.
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| 3. |
Frau Lara Kufferath, Vorstandsvorsitzende der GKD - Gebr. Kufferath AG mit Sitz in Düren, wohnhaft in Köln.
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| 4. |
Frau Carolina Müller-Möhl, Verwaltungsratspräsidentin der Müller-Möhl Group mit Sitz in Zürich, wohnhaft in Zürich.
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| 5. |
Frau Marie-Christine Ostermann, Geschäftsführende Gesellschafterin der Rullko Großeinkauf GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamm,
wohnhaft in Hamm.
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| 6. |
Herrn Pier Paolo Righi, CEO & President der Karl Lagerfeld International B.V. mit Sitz in Amsterdam, wohnhaft in Amsterdam.
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| 7. |
Frau Sarna Marie Elisabeth Röser, Mitglied der Geschäftsleitung der FAIR VC GmbH mit Sitz in Mundelsheim, wohnhaft in Mundelsheim.
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| 8. |
Herrn Dipl.-Kfm. Georg Alexander Zeiss, Geschäftsführer der INTEROPTIK-Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Hamburg und Vorstandsmitglied
der KORVA SE mit Sitz in Berlin, wohnhaft in Ahrensburg.
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Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr
nach dem Beginn der Amtszeit beschließt.
Der vorgenannte Wahlvorschlag berücksichtigt die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele.
Jedenfalls Herr Professor Dr. Binz und Herr Zeiss verfügen über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung
gemäß § 100 Abs. 5 AktG und Empfehlung D.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex („DCGK“).
Weitere Angaben über die zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten, einschließlich der Angaben gemäß § 125 Absatz 1
Satz 5 des Aktiengesetzes, sind im Anschluss an die Tagesordnung im Abschnitt II. abgedruckt. Die Lebensläufe der vorgeschlagenen
Kandidaten können außerdem über die Internetadresse https://www.fielmann-group.com/hv2025 eingesehen werden.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats besteht keine persönliche oder geschäftliche Beziehung der vorgeschlagenen Kandidaten
zu 1.) bis 7.) zur Gesellschaft, deren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft
beteiligten Aktionär, die objektiv urteilende Aktionäre für eine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würden (Empfehlung
C.13 DCGK). Die vorgeschlagenen Kandidaten zu 1.) bis 7.) sind im Falle ihrer Wahl nach Einschätzung des Aufsichtsrats jeweils
unabhängig im Sinne des DCGK.
Im Hinblick auf Herrn Zeiss wird darauf hingewiesen, dass dieser als Organ von Gesellschaften, die von der Familie Fielmann
kontrolliert werden, tätig ist. Herr Zeiss wäre im Falle seiner Wahl nach Einschätzung des Aufsichtsrats nicht unabhängig
im Sinne des DCGK.
Der Aufsichtsrat hat sich versichert, dass den vorgeschlagenen Kandidaten für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Aufsichtsratsmitglieder
der Gesellschaft genügend Zeit zur Verfügung steht.
Herr Professor Dr. Binz soll für den Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen
werden und hat sich bereit erklärt, für dieses Amt zu kandidieren.
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| 8. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024
Gemäß § 162 AktG ist von Vorstand und Aufsichtsrat ein Vergütungsbericht zu erstellen und der Hauptversammlung gemäß § 120a
Abs. 4 AktG zur Billigung vorzulegen.
Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten
Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht
beigefügt.
Der Vergütungsbericht mit dem Vermerk des Abschlussprüfers ist über die Internetseite der Gesellschaft unter https://www.fielmann-group.com/hv2025
zugänglich.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr
2024 zu billigen.
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| 9. |
Beschlussfassung über die Billigung der Anpassung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands
Gemäß § 120a Abs. 1 AktG beschließt die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft über die Billigung des vom Aufsichtsrat
vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder bei jeder wesentlichen Änderung, mindestens jedoch alle vier Jahre.
Zuletzt hat die Hauptversammlung vom 11. Juli 2024 das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands gebilligt. Der Aufsichtsrat
hat, gestützt auf die Empfehlung seines Personalausschusses, am 17. April 2025 beschlossen, das Vergütungssystem für die Mitglieder
des Vorstands unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben mit Wirkung zum 1. Januar 2026 anzupassen. Das angepasste Vergütungssystem
für die Mitglieder des Vorstands ist über die Internetseite der Gesellschaft unter https://www.fielmann-group.com/hv2025 zugänglich.
Die wesentlichen Änderungen gegenüber dem aktuellen Vergütungssystem werden darin einleitend erläutert.
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung seines Personalausschusses, vor, das vom Aufsichtsrat am 17. April 2025
mit Wirkung zum 1. Januar 2026 beschlossene geänderte Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands zu billigen.
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| 10. |
Beschlussfassung über die Neugestaltung der Vergütung und das Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats
Gemäß § 11 der Satzung der Gesellschaft wird die Höhe der jährlichen Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder von der Hauptversammlung
festgesetzt. Die letzte Festsetzung erfolgte in der Hauptversammlung am 9. Juli 2015. Zudem hat die Hauptversammlung einer
börsennotierten Gesellschaft gemäß § 113 Abs. 3 AktG mindestens alle vier Jahre über die Vergütung und das Vergütungssystem
für die Mitglieder des Aufsichtsrats zu beschließen. Zuletzt wurde das Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats
in der Hauptversammlung am 8. Juli 2021 bestätigt. Der Aufsichtsrat hat eine eingehende Überprüfung der Vergütung vorgenommen.
Als Ergebnis seiner Überprüfung hat der Aufsichtsrat am 17. April 2025 beschlossen, der Hauptversammlung eine Neugestaltung
des Systems der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder und eine entsprechende Anpassung der Vergütung vorzuschlagen. Das neue
Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats ist über die Internetseite der Gesellschaft unter https://www.fielmann-group.com/hv2025
zugänglich.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das neue Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats zu beschließen und
die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder auf der Grundlage des Vergütungssystems bis zu einer abweichenden Beschlussfassung
der Hauptversammlung wie folgt zu bewilligen:
| a) |
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für ihre Tätigkeit neben der Erstattung ihrer Auslagen eine jährliche Basisvergütung
in Höhe von 80.000,00 €. Der stellvertretende Vorsitzende erhält das 1,5fache, der Vorsitzende das 3-fache dieser Vergütung.
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| b) |
Die Mitglieder eines Ausschusses erhalten zusätzlich zu ihrer Basisvergütung folgende Vergütungen:
| • |
Prüfungsausschuss: 30.000,00 €
|
| • |
Personalausschuss: 20.000,00 €
|
| • |
Nominierungsausschuss: 15.000,00 €
|
| • |
Vermittlungsausschuss: 5.000,00 €
|
| • |
Sonstige Ausschüsse: 10.000,00 €,
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wobei der Vorsitzende jeweils das 2-fache erhält.
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| c) |
Eine etwaig anfallende Umsatzsteuer wird gesondert vergütet.
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| d) |
Ferner werden die Mitglieder des Aufsichtsrats in eine von der Fielmann Group AG unterhaltene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
(D&O-Versicherung) für Organmitglieder einbezogen.
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Die nach diesem Tagesordnungspunkt 10 gemäß Buchstaben a) bis d) zu beschließenden Regelungen gelten mit Wirkung ab dem 1.
Januar 2026.
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| II. |
Angaben zu Tagesordnungspunkt 7 (Wahlen zum Aufsichtsrat)
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1. Professor Dr. Mark K. Binz
| Derzeitige Funktion im Aufsichtsrat: |
Vorsitzender des Aufsichtsrats |
| Mitglied im Aufsichtsrat seit: |
1994 |
| Geburtsdatum und -ort: |
10. Juli 1949, Wiesbaden |
| Nationalität: |
Deutsch |
| Wohnort: |
Stuttgart |
| Ausgeübter Beruf und Werdegang: |
Seit 1987 |
Seniorpartner, Kanzlei Binz & Partner, Stuttgart |
|
Seit 1977 |
Rechtsanwalt in Stuttgart |
| Ausbildung: |
1975 |
Promotion zum Dr. iur. utr. (Köln) |
|
1968-1977 |
Studium der Betriebswirtschaftslehre und der Rechtswissenschaften in Berlin, Hamburg, Köln und Genf |
| Weitere Angaben: |
Keine Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen |
2. Christian W.E. Haub
| Derzeitige Funktion im Aufsichtsrat: |
- |
| Mitglied im Aufsichtsrat seit: |
- |
| Geburtsdatum und -ort: |
22. Juli 1964, Tacoma, USA |
| Nationalität: |
Deutsch / US-amerikanisch |
| Wohnort: |
München |
| Ausgeübter Beruf und Werdegang: |
Seit 2018 |
CEO, Tengelmann-Gruppe, München |
|
Seit 2010 |
Chairman & President, Emil Capital Partners LLC, Greenwhich, USA |
|
2000-2018 |
Co-CEO, Tengelmann-Gruppe, München |
|
1991-2010 |
Chairman, President & CEO, The Great Atlantic & Pacific Tea Co., Inc., Montvale, USA |
| Ausbildung: |
Diplom in Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, WU Wien |
| Weitere Angaben: |
Keine Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen |
|
Sonstige Mitgliedschaften: |
|
Seit 2024 |
Landesvorstand Bayern, Die Familienunternehmer, München |
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Seit 2020 |
Mitglied im Beirat, Commerzbank AG, Frankfurt a.M. |
|
Seit 2011 |
Mitglied im Kuratorium, Boston College, Boston, USA |
3. Lara Kufferath
| Derzeitige Funktion im Aufsichtsrat: |
- |
| Mitglied im Aufsichtsrat seit: |
- |
| Geburtsdatum und -ort: |
13. September 1989, Düren |
| Nationalität: |
Deutsch |
| Wohnort: |
Köln |
| Ausgeübter Beruf und Werdegang: |
Seit 2024 |
Vorstandsvorsitzende, GKD - Gebr. Kufferath AG, Düren |
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2021-2024 |
Chief Digital & Transformation Officer, GKD - Gebr. Kufferath AG, Düren |
|
2019-2021 |
Head of Corporate Development, GKD - Gebr. Kufferath AG, Düren |
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2015-2018 |
Manager Operational Excellence, Helbling Business Advisors, Zürich, Schweiz |
| Ausbildung: |
Master of Science in Management and Strategy, EBS-Universität für Wirtschaft und Recht, Oestrich-Winkel |
|
Bachelor of Science in General Management & Business Language, EBS-Universität für Wirtschaft und Recht, Oestrich-Winkel |
| Weitere Angaben: |
Keine Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen |
|
Sonstige Mitgliedschaften: |
|
Seit 2024 |
Mitglied des Vorstands, Metall NRW e.V., Düsseldorf |
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Seit 2024 |
Vorsitzende, Arbeitgeberverband Metall- u. Elektroindustrie, Düren |
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Seit 2024 |
Mitglied des Beirats, Hauck Aufhäuser Lampe, Frankfurt a.M. |
4. Carolina Müller-Möhl
| Derzeitige Funktion im Aufsichtsrat: |
Ordentliches Mitglied |
| Mitglied im Aufsichtsrat seit: |
2015 |
| Geburtsdatum und -ort: |
29. November 1968, Zürich |
| Nationalität: |
Schweizerisch |
| Wohnort: |
Ebmatingen, Schweiz |
| Ausgeübter Beruf und Werdegang: |
Seit 2001 |
Gebrüder Müller-Immobilien AG, Verwaltungsratspräsidentin |
|
Seit 2000 |
Gründerin & Präsidentin, Müller-Möhl Group |
| Ausbildung: |
Abschluss als Politologin (Master), Freie Universität Berlin |
|
Studium der Politik, Geschichte und Recht, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, London School of Economics (LSE), Otto-Suhr-Institut
der Freien Universität Berlin
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| Weitere Angaben: |
Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen: |
|
Seit 2001 |
Gebrüder Müller-Immobilien AG, Verwaltungsratspräsidentin |
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Seit 2000 |
Müller-Möhl Group, Verwaltungsratspräsidentin |
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Sonstige Mitgliedschaften: |
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Seit 2022 |
Mitglied des Beirats, Generation CEO |
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Seit 2018 |
Mitglied Leadership Circle, Harvard Kennedy School Women’s Leadership Board |
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Seit 2016 |
Mitglied des Beirats, Zürcher Hochschule der Künste |
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Seit 2014 |
Mitglied des Beirats, Universität St. Gallen |
|
Seit 2013 |
Mitglied der Kommission Bildung und Forschung, economiesuisse |
|
Seit 2011 |
Mitglied des Stiftungsrats, Avenir Suisse |
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Seit 2011 |
Mitglied des Beirats, Department of Economics, Universität Zürich |
5. Marie-Christine Ostermann
| Derzeitige Funktion im Aufsichtsrat: |
Ordentliches Mitglied |
| Mitglied im Aufsichtsrat seit: |
2010 |
| Geburtsdatum und -ort: |
07. Januar 1978, Hamm |
| Nationalität: |
Deutsch |
| Wohnort: |
Hamm/Westfalen |
| Ausgeübter Beruf und Werdegang: |
Seit 2006 |
Geschäftsführende Gesellschafterin, Rullko Großeinkauf GmbH & Co. KG, Hamm |
|
2004-2005 |
Bereichsleiterin Filialorganisation, Aldi Süd, München |
| Ausbildung: |
1999-2004 |
Studium der Betriebswirtschaftslehre, Schwerpunkt Finanzierung, Rechnungslegung & Controlling, Universität St. Gallen |
|
1997-1999 |
Ausbildung zur Bankkauffrau, Commerzbank, Dortmund |
| Weitere Angaben: |
Keine Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen |
|
Sonstige Mitgliedschaften: |
|
Seit 2023 |
Präsidentin, DIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V. |
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Seit 2021 |
Mitglied des Kuratoriums, Bundesverband Deutsche Startups e.V. |
|
Seit 2021 |
Mitglied des Beirats, REPUBLIK21 e.V. Denkfabrik für neue bürgerliche Politik |
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Seit 2015 |
Gesellschafterin & stellv. Vorsitzende, STARTUP TEENS |
6. Pier Paolo Righi
| Derzeitige Funktion im Aufsichtsrat: |
Ordentliches Mitglied |
| Mitglied im Aufsichtsrat seit: |
2008 |
| Geburtsdatum und -ort: |
04. März 1967, Bad Urach |
| Nationalität: |
Deutsch |
| Wohnort: |
München |
| Ausgeübter Beruf und Werdegang: |
Seit 2010 |
CEO & President, Karl Lagerfeld International B.V. |
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2009-2010 |
General Manager, Tommy Hilfiger Italy srl. |
|
2005-2009 |
General Manager CEMEA, Nike |
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2002-2005 |
Vorsitzender der Geschäftsleitung, Nike Deutschland GmbH |
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2000-2001 |
Marketingdirektor & Mitglied der Geschäftsleitung, Nike Deutschland GmbH |
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1994-2000 |
Vorsitzender der Geschäftsleitung & Mitglied des Group Executive Leadership Teams, Pentland Deutschland GmbH |
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1994-2000 |
Vorsitzender der Geschäftsleitung, Reusch International GmbH |
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1992-1994 |
Mitglied Geschäftsleitung, Reusch International GmbH |
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1990-1992 |
Sales Manager, Reusch International GmbH |
| Ausbildung: |
Studium der Betriebswirtschaftslehre, Berufsakademie Stuttgart |
| Weitere Angaben: |
Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen: |
|
Seit 2021 |
Mitglied des Beirats, Tengelmann 21 KG |
7. Sarna Marie Elisabeth Röser
| Derzeitige Funktion im Aufsichtsrat: |
Ordentliches Mitglied |
| Mitglied im Aufsichtsrat seit: |
2020 |
| Geburtsdatum und -ort: |
04. Juli 1987, Bietigheim-Bissingen |
| Nationalität: |
Deutsch |
| Wohnort: |
Ludwigsburg (Baden-Württemberg) |
| Ausgeübter Beruf und Werdegang: |
Seit 2020 |
Gesellschafterin und Mitglied der Geschäftsleitung, FAIR VC GmbH (Familien-Beteiligungsgesellschaft) |
|
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