Fraport Aktie
Fraport-Aktie
WKN: 577330
ISIN: DE0005773303
Land: Deutschland
Branche: Versorgung, Umwelt & Infrastruktur
Sektor: Verkehr, Transport, Logistik
75,60 EUR 0,00 EUR 0,00 %
17:48:10 L&S RT
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EQS-HV: Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.05.2025 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 Akt

Freitag, 11.04.25 15:06
Luftaufnahme Flughafen Frankfurt.
Bildquelle: Fraport AG

EQS-News: Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.05.2025 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

11.04.2025 / 15:06 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


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Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide Frankfurt am Main ISIN DE0005773303 Kennung des Ereignisses: GMETFRA125BS Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung


Wir laden die Aktionärinnen und Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit herzlich zur ordentlichen Hauptversammlung der Fraport AG ein, die am Dienstag, dem 27. Mai 2025, um 10.00 Uhr (MESZ) im Congress Center des Sheraton Frankfurt Airport Hotel & Conference Center, Hugo-Eckener-Ring 15, 60549 Frankfurt am Main, als Präsenzveranstaltung stattfindet.

I.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzern-Abschlusses, des zusammengefassten Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2024, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben der §§ 289a und 315a Handelsgesetzbuch (HGB)

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzern-Abschluss gemäß § 172 AktG am 14. März 2025 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen Beschluss zu fassen.

Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 sind über die Internetseite www.fraport.com/hauptversammlung zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024

Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnte die Fraport AG ein positives Jahresergebnis erzielen. Aufgrund der weiterhin spürbaren Nachwirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Netto-Finanzverschuldung der Fraport AG sowie der fortlaufend hohen Investitionen hat der Vorstand der Fraport AG nach ausführlicher Prüfung vorgeschlagen, für das Geschäftsjahr 2024 den gesamten Bilanzgewinn in andere Gewinnrücklagen einzustellen. Nach eingehender Abwägung hat sich der Aufsichtsrat diesem Vorschlag angeschlossen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, den Bilanzgewinn der Fraport AG für das Geschäftsjahr 2024 in Höhe von € 171.800.000 (171,8 Millionen EUR) vollständig in andere Gewinnrücklagen einzustellen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands entscheiden zu lassen.

Zur Entlastung stehen die folgenden im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitglieder des Vorstands an:

3.1

Dr. Stefan Schulte (Vorsitzender des Vorstands)

3.2

Anke Giesen

3.3

Julia Kranenberg

3.4

Dr. Pierre Dominique Prümm

3.5

Prof. Dr. Matthias Zieschang

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats entscheiden zu lassen.

Zur Entlastung stehen die folgenden im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats an:

4.1

Michael Boddenberg (Vorsitzender des Aufsichtsrats)

4.2

Mathias Venema (Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats)

4.3

Devrim Arslan

4.4

Karina Becker-Lienemann

4.5

Dr. Bastian Bergerhoff

4.6

Hakan Bölükmese

4.7

Ines Born

4.8

Kathrin Dahnke

4.9

Dr. Margarete Haase

4.10

Harry Hohmeister

4.11

Mike Josef

4.12

Frank-Peter Kaufmann

4.13

Sidar Kaya

4.14

Lothar Klemm

4.15

Karin Knappe

4.16

Felix Kreutel

4.17

Matthias Pöschko

4.18

Sonja Wärntges

4.19

Prof. Dr.-Ing. Katja Windt

4.20

Özgür Yalcinkaya

5.

Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2025

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Finanz- und Prüfungsausschusses vor, wie folgt zu beschließen:

5.1

Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 gewählt.

5.2

Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, wird zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2025 gewählt.

Die Bestellung zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts durch die Hauptversammlung erfolgt vorsorglich vor dem Hintergrund der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, die in nationales Recht umzusetzen ist. Der bisherige Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung dieser Richtlinie sieht eine Bestellung dieses Prüfers durch die Hauptversammlung vor („CSRD-Umsetzungsgesetz“).

Der Finanz- und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat gemäß Artikel 16 Abs. 2 Unterabs. 3 der EU-Abschlussprüferverordnung erklärt, dass seine Empfehlungen frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte sind und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers oder einer bestimmten Prüfungsgesellschaft (Artikel 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung) auferlegt wurde.

Es ist beabsichtigt, über Tagesordnungspunkt 5.1 bzw. 5.2 einzeln abstimmen zu lassen.

6.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024

Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften haben jährlich einen Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG zu erstellen und der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vorzulegen. In Umsetzung dieser Regelungen haben Vorstand und Aufsichtsrat einen Bericht über die im Geschäftsjahr 2024 jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährte und geschuldete Vergütung erstellt. Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer der Fraport AG daraufhin geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1, 2 AktG gemacht wurden. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus erfolgte auch eine inhaltliche Prüfung durch den Abschlussprüfer. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vergütungsbericht der Fraport AG für das Geschäftsjahr 2024 zu billigen.

Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 und der Vermerk über dessen Prüfung durch den Abschlussprüfer sind über die Internetseite der Gesellschaft unter www.fraport.com/hauptversammlung zugänglich. Ferner wird der Vergütungsbericht auch in der Hauptversammlung ausliegen.

7.

Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Mit Ablauf der Hauptversammlung am 27. Mai 2025 endet die Amtszeit von Herrn Kaufmann und Herrn Klemm im Aufsichtsrat der Fraport AG. Herr Hohmeister hat sein Mandat als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 27. Mai 2025 niedergelegt. Für die mit Ablauf der diesjährigen Hauptversammlung ausscheidenden Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat ist daher eine Neuwahl erforderlich. Die weiteren Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat sind noch für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2027 beschließt, gewählt.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 6 Abs. 2 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) und nach § 6 Abs. 1 Satz 1 der Satzung aus zehn von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern und zehn von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen. Gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 MitbestG muss sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 % aus Frauen (also mindestens sechs) und zu mindestens 30 % aus Männern (also mindestens sechs) zusammensetzen. Die Anteilseignerseite im Aufsichtsrat hat gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG in seiner Sitzung am 14. März 2025 beschlossen, dass die Quoten von der Seite der Anteilseigner und der Seite der Arbeitnehmer auch im Hinblick auf diese Wahl jeweils getrennt zu erfüllen sind. Dies bedeutet, dass im Aufsichtsrat auf Seiten der Anteilseignervertreter auch nach dieser Wahl mindestens drei Frauen und mindestens drei Männer vertreten sein müssen. Die Erfüllung der Geschlechterquoten bleibt durch die nachfolgenden Wahlvorschläge unberührt. Im Aufsichtsrat der Gesellschaft sind auf der Anteilseignerseite nach der Wahl mit Frau Dahnke, Frau Dr. Haase, Frau Wärntges und Frau Prof. Dr.-Ing. Windt weiterhin vier Frauen vertreten.

Die nachfolgenden Wahlvorschläge beruhen auf einer Empfehlung des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats. Sie berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und tragen damit zugleich der Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Anforderungsprofils für das Gesamtgremium Rechnung. Nähere Angaben zur Zielsetzung des Aufsichtsrats für seine Zusammensetzung und zum Anforderungsprofil für das Gesamtgremium (einschließlich des Diversitätskonzepts) sind in der Erklärung zur Unternehmensführung veröffentlicht, die über die Internetseite www.fraport.com/hauptversammlung als Bestandteil des Geschäftsberichts zur Verfügung steht.

Das Ziel des Aufsichtsrats, dass dem Gremium mindestens drei im Sinne von Empfehlung C.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 (DCGK) unabhängige Anteilseignervertreter angehören sollen, wird durch die nachfolgenden Wahlvorschläge gewahrt. Mit Frau Kathrin Dahnke, Frau Dr. Margarete Haase, Frau Sonja Wärntges und Frau Prof. Dr.-Ing. Katja Windt gehören dem Aufsichtsrat nach Einschätzung der Anteilseignerseite des Aufsichtsrats weiterhin vier unabhängige Mitglieder an. Die Fraport AG erfüllt auch weiterhin die Empfehlungen C.7 und C.9 DCGK, wonach mehr als die Hälfte der Anteilseignervertreter von der Gesellschaft und vom Vorstand und mindestens zwei der Anteilseignervertreter unabhängig vom kontrollierenden Aktionär sein sollen.

Bei der letzten Aufsichtsratswahl im Jahr 2023 wurden die Amtszeiten der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat gestaffelt („Staggered Board“). Hierdurch sollte eine stärkere Kontinuität und ein fließenderer Übergang bei Änderungen im Aufsichtsrat durch Neuwahlen bezweckt werden. Der Hauptversammlung 2023 wurden dementsprechend acht Kandidaten für eine Amtszeit von fünf Jahren und zwei weitere Kandidaten für eine Amtszeit von zwei Jahren zur Wahl vorgeschlagen. Damit wurde von der in der Satzung der Fraport AG vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, Aufsichtsratsmitglieder für eine kürzere Amtszeit als die Regelamtszeit von fünf Jahren zu bestellen. Bei künftigen Nach- oder Neuwahlen zum Aufsichtsrat soll jeweils versetzt eine Wahl für eine Amtszeit von fünf Jahren vorgesehen werden. Damit soll vermieden werden, dass in einer einzigen Hauptversammlung eine Neuwahl aller Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat erforderlich wird, die zu entsprechenden Erfahrungsverlusten im Gremium führen kann. Die personelle Kontinuität und die Flexibilität des Aufsichtsrats werden hierdurch erhöht. Hieran soll weiter festgehalten werden.

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Nominierungsausschusses vor, folgende Personen für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2029 beschließt, als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen:

7.1

Benedikt Kuhn, Wiesbaden,
Staatssekretär und Chef der Staatskanzlei des Landes Hessen

7.2

Dr. Michael Niggemann, Kelsterbach,
Mitglied des Vorstands der Deutschen Lufthansa AG (Personal und Recht, Arbeitsdirektor)

7.3

Marius Weiß, Idstein,
Mitglied des Hessischen Landtags, selbständiger Rechtsanwalt

Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass sie den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand erbringen können.

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Wahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen.

Frau Dr. Haase ist nach Einschätzung der Anteilseignerseite des Aufsichtsrats trotz der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat der Fraport AG von mehr als 12 Jahren (Mitglied seit 1. Januar 2011) als von der Gesellschaft und vom Vorstand unabhängig einzuordnen. Aufgrund ihrer Persönlichkeit, ihrer Integrität sowie ihrer Professionalität, verbunden mit langjährigen diversen beruflichen Tätigkeiten mit Führungsverantwortung außerhalb von Fraport, bestehen keine Zweifel im Hinblick auf ihre Unabhängigkeit von der Fraport AG und vom Vorstand. Frau Dr. Haase zeigt durch ihre Arbeit als Aufsichtsratsmitglied und Vorsitzende des Finanz- und Prüfungsausschusses, dass sie in ihrer Aufsichtsratsarbeit bei der Fraport AG über die notwendige kritische Distanz zur Gesellschaft und dem Vorstand verfügt. Aufgrund ihrer Souveränität führt sie offen Diskussionen mit dem Vorstand und hinterfragt Vorlagen kritisch. Dr. Haase ist ferner auch Mitglied des Aufsichtsrats der ING Bank, der Marquard & Bahls AG und Vorsitzende des Aufsichtsrates der ams OSRAM AG, was ihre Unabhängigkeit von der Fraport AG und ihrem Vorstand unterstreicht.

Auch Frau Prof. Dr.-Ing. Windt gehört dem Aufsichtsrat mehr als 12 Jahre an (seit 11. Mai 2012). Frau Prof. Dr.-Ing. Windt ist Mitglied der Geschäftsführung sowie Chief Digital Officer („CDO“) der SMS group GmbH, Mönchengladbach, einer Gesellschaft, die keine geschäftlichen Beziehungen zur Fraport AG hat. Sie verfügt darüber hinaus über eine langjährige wissenschaftliche Karriere und ist Mitglied der Leopoldina, der Nationalen Akademie der Wissenschaften. Aufgrund ihrer unabhängigen akademischen und beruflichen Tätigkeit, ihrer Unabhängigkeit von geschäftlichen Interessen der Fraport AG, ihrer langjährigen Erfahrung und ihrer Persönlichkeit ist Frau Prof. Dr.-Ing. Windt trotz ihrer längeren Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat nach Einschätzung der Anteilseignerseite des Aufsichtsrats als unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex anzusehen.

Über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG und über Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG verfügen insbesondere Frau Dr. Margarete Haase, die Vorsitzende des Finanz- und Prüfungsausschusses ist, Frau Kathrin Dahnke und Frau Sonja Wärntges.

Weitere Informationen zu den Kandidaten einschließlich der Angaben zu Mitgliedschaften in weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien sind direkt im Anschluss an die Tagesordnung aufgeführt und stehen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an zum Abruf im Internet unter www.fraport.com/hauptversammlung zur Verfügung. Eine Qualifikationsmatrix mit Angaben zu den vorgeschlagenen Kandidaten ist ebenfalls über unsere Internetseite unter www.fraport.com/hauptversammlung zugänglich.

****
II.

Weitere Angaben zu den zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten

(zu Punkt 7 der Tagesordnung)


Benedikt Kuhn

Persönliche Daten:

Geburtsjahr: 1986
Nationalität: Deutsch
Beruf: Staatssekretär und Chef der Staatskanzlei des Landes Hessen
Wohnort: Wiesbaden

Ausbildung:

2005 - 2013 Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Konstanz
Bachelor of Arts der MHMK in Medienmanagement
Master of Arts der LMU München in Politikwissenschaften

Beruflicher Werdegang:

2010 - 2013 Berater Public Affairs und Government Relations, Burson-Marsteller, Berlin
2013 - 2014 Referent Politische Planung, CSU-Landesleitung, München
2014 - 2015 Referent Politische Planung, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Berlin
2015 - 2017 Referatsleiter Strategische Kommunikation, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Berlin
2017 - 2020 Leiter Stab Strategie der CSU im Bundestag, Berlin
2019 - 2023 Stabschef der CSU im Bundestag, Berlin
02/2023 - 11/2023 Managing Director thjnk, Berlin
2023 Wahlkampfmanager CDU Hessen, Wiesbaden
Seit Januar 2024 Staatssekretär und Chef der Staatskanzlei des Landes Hessen

Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

-

Messe Frankfurt GmbH (Mitglied des Aufsichtsrats) (Mandat endet Mitte April 2025)

Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

-

HA Hessen Agentur GmbH (Mitglied des Aufsichtsrats)

-

Hessische Staatsweingüter GmbH Kloster Eberbach (Mitglied des Aufsichtsrats)

Weitere Tätigkeiten

-

Rheingau Musik Festival Konzertgesellschaft mbH (Mitglied des Kuratoriums)

-

Stiftung Flughafen Frankfurt/Main für die Region (Mitglied des Vorstands)


Dr. Michael Niggemann

Persönliche Daten:

Geburtsjahr: 1974
Nationalität: deutsch
Beruf: Mitglied des Vorstands der Deutschen Lufthansa AG (Personal und Recht, Arbeitsdirektor)
Wohnort: Kelsterbach

Ausbildung:

1993 - 2003 Abitur, nach 2-jähriger Bundeswehrzeit Studium der Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg

Beruflicher Werdegang:

2004 - 2006 Rechtsanwalt, Anwaltssozietät Hengeler Mueller
2006 - 2007 Syndikusrechtsanwalt, Hochtief AirPort GmbH
2007 - 2009 Leiter Wirtschaftsrecht, Konzern-Justitiariat, Deutsche Lufthansa AG
2009 - 2013 Leiter Recht, Konzern-Justitiariat, Deutsche Lufthansa AG
2013 - 2017 Corporate General Counsel & Chief Compliance Officer, Deutsche Lufthansa AG
2017 - 2019 Vorstand Finanzen, Swiss International Air Lines AG
2020 - heute Mitglied des Vorstandes Deutsche Lufthansa AG, Personal und Recht, Arbeitsdirektor

Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

-

Vorsitzender des Aufsichtsrats der Lufthansa Cargo AG

-

Vorsitzender des Aufsichtsrats der Eurowings GmbH

Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

-

keine

Weitere Tätigkeiten

-

Mitglied des Präsidiums, Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V.

-

Mitglied des Präsidiums, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V.

-

Mitglied des Präsidiums, Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V.

-

Präsident Arbeitgeberverband Luftverkehr e.V.


Marius Weiß

Persönliche Daten:

Geburtsjahr: 1975
Nationalität: Deutsch
Beruf: Mitglied des Hessischen Landtags, selbständiger Rechtsanwalt
Wohnort: Idstein

Ausbildung:

1995 - 2005 Abitur am Ev. Gymnasium in Werther/Westfalen, anschließend Zivildienst. Studium der Volkswirtschaft und der Rechtswissenschaften an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main, Abschluss Zweites Juristisches Staatsexamen. Studienbegleitend Arbeit am Institut for Law and Finance in Frankfurt am Main. Referendariat u. a. beim Hessischen Rechnungshof in Darmstadt

Beruflicher Werdegang:

2005 - 2007 Assessor bei der Kanzlei Fuhrmann Wallenfels Binder in Wiesbaden
Seit 2007 Selbständiger Rechtsanwalt
Seit 2008 Mitglied des Hessischen Landtags, hier seit 2009 Mitglied des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr

Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

keine

Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

-

Hessische Staatsweingüter GmbH Kloster Eberbach (Mitglied des Aufsichtsrates)

-

hr werbung GmbH (Mitglied des Aufsichtsrates)

Weitere Tätigkeiten

-

WI-Bank (Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen), (Mitglied des Wirtschaftsbeirates)

-

Nassauische Sparkasse (Mitglied im Verbandsvorstand)

-

Hessischer Rundfunk (Mitglied des Rundfunkrates)

-

Hochschule Fresenius (Mitglied des Beirates)

-

RTK Holding GmbH Beteiligungsgesellschaft des Rheingau-Taunus-Kreises (Mitglied der Gesellschafterversammlung)

-

Landespersonalkommission Hessen

-

Stellvertretender Vorsitzender SPD-Landtagsfraktion Hessen, Sprecher für Haushalt, Finanzen und den Frankfurter Flughafen

Angaben zu den persönlichen und geschäftlichen Beziehungen der Aufsichtsratskandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär gem. Empfehlung C.13 DCGK

Benedikt Kuhn

Vorsorglich wird offengelegt, dass Herr Benedikt Kuhn Staatssekretär und Chef der Staatskanzlei des Landes Hessen ist. Er ist folglich Teil der Hessischen Landesregierung. Das Land Hessen hält rund 31,31 % der Aktien und Stimmrechte der Fraport AG und ist damit mit mehr als 10 % an der Fraport AG beteiligt. Aufgrund des zwischen dem Land Hessen und der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH geschlossenen Konsortialvertrags vom 18./23. April 2001, zuletzt geändert am 17. April 2024, beträgt der gemäß § 34 Absatz 2 WpHG zusammengerechnete Stimmrechtsanteil dieser beiden Aktionäre an der Fraport AG rund 52,23 %. Im Übrigen bestehen zwischen Herrn Kuhn und der Fraport AG bzw. deren Organen nach Einschätzung des Aufsichtsrats keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, deren Offenlegung gemäß C.13 DCGK empfohlen wird.

Dr. Michael Niggemann

Herr Dr. Michael Niggemann ist Mitglied des Vorstands der Deutschen Lufthansa AG.

Die Lufthansa Gruppe ist - als einer der weltweit größten zivilen Luftfahrtkonzerne - größter Airline-Kunde der Fraport AG am Standort Frankfurt. Mit der Deutschen Lufthansa AG unterhält die Fraport AG intensive geschäftliche Beziehungen mit Schwerpunkten in den Bereichen Abwicklung von Starts und Landungen, Bodenabfertigung von Flugzeugen einschließlich Frachtflugzeugen sowie der Nutzung von Immobilien und landseitigen Flächen zur Frachtabwicklung.

Die Geschäftsbeziehungen mit der Deutschen Lufthansa AG und ihren Partnern der Star Alliance tragen in erheblichem Umfang zum Umsatz des Fraport-Konzerns bei. Der Flughafen Frankfurt am Main ist Heimatflughafen und größtes Drehkreuz der Deutschen Lufthansa AG sowie der wichtigste Standort im Netz der Lufthansa Cargo AG. Am Flughafen Frankfurt hat die Lufthansa Cargo AG den größten Anteil am Frachtumschlag. Zum 31.12.2024 hielt die Deutsche Lufthansa AG rund 8,44 % der Aktien und Stimmrechte an der Fraport AG.

Marius Weiß

Vorsorglich wird offengelegt, dass Herr Marius Weiß Mitglied des Hessischen Landtags und Stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag ist. Die SPD bildet gemeinsam mit der CDU die derzeitige Regierung des Landes Hessen auf der Grundlage des zwischen beiden Parteien geschlossenen Koalitionsvertrages für die 21. Legislaturperiode 2024 - 2029 im Land Hessen. Darin ist unter anderem die Zusammenarbeit der Fraktionen von CDU und SPD im Hessischen Landtag vereinbart. Das Land Hessen hält rund 31,31 % der Aktien und Stimmrechte der Fraport AG und ist damit mit mehr als 10 % an der Fraport AG beteiligt. Aufgrund des zwischen dem Land Hessen und der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH geschlossenen Konsortialvertrags vom 18./23. April 2001, zuletzt geändert am 17. April 2024, beträgt der gemäß § 34 Absatz 2 WpHG zusammengerechnete Stimmrechtsanteil dieser beiden Aktionäre an der Fraport AG rund 52,23 %. Im Übrigen bestehen zwischen Herrn Weiß und der Fraport AG bzw. deren Organen nach Einschätzung des Aufsichtsrats keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, deren Offenlegung gemäß C.13 DCGK empfohlen wird.

III.

Weitere Angaben und Hinweise

Die diesjährige Hauptversammlung wird wie im Vorjahr als Präsenzversammlung stattfinden, an der die Aktionärinnen und Aktionäre (und deren Bevollmächtigte) physisch vor Ort teilnehmen können. Wir möchten unseren Aktionärinnen und Aktionäre (und deren Bevollmächtigte) aufgrund der guten Erfahrungen der vergangenen Jahre aber auch in diesem Jahr die Nutzung verschiedener digitaler Elemente anbieten, die sich in den vergangenen Jahren bewährt haben. Dieses Angebot umfasst insbesondere die Möglichkeiten, die Hauptversammlung in voller Länge in Bild und Ton über das internetbasierte, passwortgeschützte HV-Portal oder auch bis zum Ende der Vorstandsrede über das frei zugängliche Internet zu verfolgen, das Stimmrecht auch noch während der Hauptversammlung per elektronischer Briefwahl auszuüben sowie im Wege elektronischer Kommunikation die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zu bevollmächtigen und anzuweisen.

Sämtliche Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats beabsichtigen während der gesamten Dauer persönlich an der Hauptversammlung teilzunehmen.

Internetseite der Gesellschaft und dort zugängliche Unterlagen und Informationen

Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter www.fraport.com/hauptversammlung zugänglich. Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionärinnen und Aktionären werden ebenfalls über die oben genannte Internetseite zugänglich gemacht. Unter dieser Internetadresse werden nach der Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.

Internetgestütztes HV-Portal, Übertragung der Hauptversammlung im Internet und Aktionärs-Hotline

Unter der Internetadresse www.fraport.com/hauptversammlung unterhält die Gesellschaft ab dem 6. Mai 2025 ein internetbasiertes Online-Portal (HV-Portal).

Über dieses können die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionärinnen und Aktionäre (und ggf. deren Bevollmächtigte) die gesamte Hauptversammlung per Bild- und Tonübertragung verfolgen und ihr Stimmrecht durch elektronische Briefwahl ausüben, Vollmacht und Weisung an die Stimmrechtsvertreter sowie Vollmachten an Dritte erteilen. Die Eröffnung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter und die Rede des Vorstandsvorsitzenden können auch von der interessierten Öffentlichkeit auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.fraport.com/hauptversammlung live in Bild und Ton verfolgt werden.

Den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionärinnen und Aktionären wird eine Eintrittskarte zugeschickt. Die Eintrittskarte enthält unter anderem die Zugangsdaten, mit denen die Aktionärinnen und Aktionäre das HV-Portal nutzen können.

Das HV-Portal und die dort erfolgende Übertragung der gesamten Hauptversammlung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne des § 118 Abs. 1 S. 2 AktG.

Bei F



Quelle: DGAP



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