Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide
Frankfurt am Main
ISIN DE0005773303
Kennung des Ereignisses: GMETFRA125BS
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden die Aktionärinnen und Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit herzlich zur ordentlichen Hauptversammlung der Fraport AG ein, die am Dienstag, dem 27. Mai 2025, um 10.00 Uhr (MESZ) im Congress Center des Sheraton Frankfurt Airport Hotel & Conference Center, Hugo-Eckener-Ring 15, 60549 Frankfurt am Main,
als Präsenzveranstaltung stattfindet.
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzern-Abschlusses, des zusammengefassten Lageberichts der
Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2024, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben der §§ 289a und 315a Handelsgesetzbuch (HGB)
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzern-Abschluss gemäß § 172 AktG am 14. März 2025
gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen
Beschluss zu fassen.
Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 sind über die Internetseite www.fraport.com/hauptversammlung zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024
Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnte die Fraport AG ein positives Jahresergebnis erzielen. Aufgrund der weiterhin spürbaren
Nachwirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Netto-Finanzverschuldung der Fraport AG sowie der fortlaufend hohen Investitionen
hat der Vorstand der Fraport AG nach ausführlicher Prüfung vorgeschlagen, für das Geschäftsjahr 2024 den gesamten Bilanzgewinn
in andere Gewinnrücklagen einzustellen. Nach eingehender Abwägung hat sich der Aufsichtsrat diesem Vorschlag angeschlossen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, den Bilanzgewinn der Fraport AG für das Geschäftsjahr 2024 in Höhe von € 171.800.000
(171,8 Millionen EUR) vollständig in andere Gewinnrücklagen einzustellen.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder
des Vorstands entscheiden zu lassen.
Zur Entlastung stehen die folgenden im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitglieder des Vorstands an:
3.1 |
Dr. Stefan Schulte (Vorsitzender des Vorstands)
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3.2 |
Anke Giesen
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3.3 |
Julia Kranenberg
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3.4 |
Dr. Pierre Dominique Prümm
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3.5 |
Prof. Dr. Matthias Zieschang
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder
des Aufsichtsrats entscheiden zu lassen.
Zur Entlastung stehen die folgenden im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats an:
4.1 |
Michael Boddenberg (Vorsitzender des Aufsichtsrats)
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4.2 |
Mathias Venema (Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats)
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4.3 |
Devrim Arslan
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4.4 |
Karina Becker-Lienemann
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4.5 |
Dr. Bastian Bergerhoff
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4.6 |
Hakan Bölükmese
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4.7 |
Ines Born
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4.8 |
Kathrin Dahnke
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4.9 |
Dr. Margarete Haase
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4.10 |
Harry Hohmeister
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4.11 |
Mike Josef
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4.12 |
Frank-Peter Kaufmann
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4.13 |
Sidar Kaya
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4.14 |
Lothar Klemm
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4.15 |
Karin Knappe
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4.16 |
Felix Kreutel
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4.17 |
Matthias Pöschko
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4.18 |
Sonja Wärntges
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4.19 |
Prof. Dr.-Ing. Katja Windt
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4.20 |
Özgür Yalcinkaya
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5. |
Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr
2025
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Finanz- und Prüfungsausschusses vor, wie folgt zu beschließen:
5.1 |
Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2025 gewählt.
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5.2 |
Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, wird zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts für das
Geschäftsjahr 2025 gewählt.
Die Bestellung zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts durch die Hauptversammlung erfolgt vorsorglich vor dem Hintergrund der
Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU)
Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung
von Unternehmen, die in nationales Recht umzusetzen ist. Der bisherige Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung dieser Richtlinie
sieht eine Bestellung dieses Prüfers durch die Hauptversammlung vor („CSRD-Umsetzungsgesetz“).
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Der Finanz- und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat gemäß Artikel 16 Abs. 2 Unterabs. 3 der EU-Abschlussprüferverordnung
erklärt, dass seine Empfehlungen frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte sind und ihm keine Beschränkung im Hinblick
auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers oder einer bestimmten Prüfungsgesellschaft (Artikel 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung)
auferlegt wurde.
Es ist beabsichtigt, über Tagesordnungspunkt 5.1 bzw. 5.2 einzeln abstimmen zu lassen.
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6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024
Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften haben jährlich einen Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG zu erstellen
und der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vorzulegen. In Umsetzung dieser Regelungen haben Vorstand
und Aufsichtsrat einen Bericht über die im Geschäftsjahr 2024 jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstands
und des Aufsichtsrats gewährte und geschuldete Vergütung erstellt. Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch
den Abschlussprüfer der Fraport AG daraufhin geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1, 2 AktG gemacht wurden. Über die gesetzlichen
Anforderungen hinaus erfolgte auch eine inhaltliche Prüfung durch den Abschlussprüfer. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts
ist dem Vergütungsbericht beigefügt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vergütungsbericht der Fraport AG für das Geschäftsjahr 2024 zu billigen.
Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 und der Vermerk über dessen Prüfung durch den Abschlussprüfer sind über die
Internetseite der Gesellschaft unter www.fraport.com/hauptversammlung zugänglich. Ferner wird der Vergütungsbericht auch in der Hauptversammlung ausliegen.
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7. |
Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Mit Ablauf der Hauptversammlung am 27. Mai 2025 endet die Amtszeit von Herrn Kaufmann und Herrn Klemm im Aufsichtsrat der
Fraport AG. Herr Hohmeister hat sein Mandat als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung
am 27. Mai 2025 niedergelegt. Für die mit Ablauf der diesjährigen Hauptversammlung ausscheidenden Anteilseignervertreter im
Aufsichtsrat ist daher eine Neuwahl erforderlich. Die weiteren Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat sind noch für die Zeit
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2027
beschließt, gewählt.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 6 Abs. 2 in Verbindung mit § 7
Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) und nach § 6 Abs. 1 Satz 1 der Satzung aus zehn von der Hauptversammlung
zu wählenden Mitgliedern und zehn von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen. Gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG in
Verbindung mit § 1 Abs. 1 MitbestG muss sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 % aus Frauen (also mindestens sechs) und zu
mindestens 30 % aus Männern (also mindestens sechs) zusammensetzen. Die Anteilseignerseite im Aufsichtsrat hat gemäß § 96
Abs. 2 Satz 3 AktG in seiner Sitzung am 14. März 2025 beschlossen, dass die Quoten von der Seite der Anteilseigner und der
Seite der Arbeitnehmer auch im Hinblick auf diese Wahl jeweils getrennt zu erfüllen sind. Dies bedeutet, dass im Aufsichtsrat
auf Seiten der Anteilseignervertreter auch nach dieser Wahl mindestens drei Frauen und mindestens drei Männer vertreten sein
müssen. Die Erfüllung der Geschlechterquoten bleibt durch die nachfolgenden Wahlvorschläge unberührt. Im Aufsichtsrat der
Gesellschaft sind auf der Anteilseignerseite nach der Wahl mit Frau Dahnke, Frau Dr. Haase, Frau Wärntges und Frau Prof. Dr.-Ing.
Windt weiterhin vier Frauen vertreten.
Die nachfolgenden Wahlvorschläge beruhen auf einer Empfehlung des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats. Sie berücksichtigen
die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und tragen damit zugleich der Ausfüllung des vom Aufsichtsrat
erarbeiteten Anforderungsprofils für das Gesamtgremium Rechnung. Nähere Angaben zur Zielsetzung des Aufsichtsrats für seine
Zusammensetzung und zum Anforderungsprofil für das Gesamtgremium (einschließlich des Diversitätskonzepts) sind in der Erklärung
zur Unternehmensführung veröffentlicht, die über die Internetseite www.fraport.com/hauptversammlung als Bestandteil des Geschäftsberichts zur Verfügung steht.
Das Ziel des Aufsichtsrats, dass dem Gremium mindestens drei im Sinne von Empfehlung C.6 des Deutschen Corporate Governance
Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 (DCGK) unabhängige Anteilseignervertreter angehören sollen, wird durch die nachfolgenden Wahlvorschläge gewahrt. Mit Frau Kathrin
Dahnke, Frau Dr. Margarete Haase, Frau Sonja Wärntges und Frau Prof. Dr.-Ing. Katja Windt gehören dem Aufsichtsrat nach Einschätzung
der Anteilseignerseite des Aufsichtsrats weiterhin vier unabhängige Mitglieder an. Die Fraport AG erfüllt auch weiterhin die
Empfehlungen C.7 und C.9 DCGK, wonach mehr als die Hälfte der Anteilseignervertreter von der Gesellschaft und vom Vorstand
und mindestens zwei der Anteilseignervertreter unabhängig vom kontrollierenden Aktionär sein sollen.
Bei der letzten Aufsichtsratswahl im Jahr 2023 wurden die Amtszeiten der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat gestaffelt
(„Staggered Board“). Hierdurch sollte eine stärkere Kontinuität und ein fließenderer Übergang bei Änderungen im Aufsichtsrat
durch Neuwahlen bezweckt werden. Der Hauptversammlung 2023 wurden dementsprechend acht Kandidaten für eine Amtszeit von fünf
Jahren und zwei weitere Kandidaten für eine Amtszeit von zwei Jahren zur Wahl vorgeschlagen. Damit wurde von der in der Satzung
der Fraport AG vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, Aufsichtsratsmitglieder für eine kürzere Amtszeit als die Regelamtszeit
von fünf Jahren zu bestellen. Bei künftigen Nach- oder Neuwahlen zum Aufsichtsrat soll jeweils versetzt eine Wahl für eine
Amtszeit von fünf Jahren vorgesehen werden. Damit soll vermieden werden, dass in einer einzigen Hauptversammlung eine Neuwahl
aller Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat erforderlich wird, die zu entsprechenden Erfahrungsverlusten im Gremium führen
kann. Die personelle Kontinuität und die Flexibilität des Aufsichtsrats werden hierdurch erhöht. Hieran soll weiter festgehalten
werden.
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Nominierungsausschusses vor, folgende Personen für die Zeit bis zur Beendigung
der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2029 beschließt, als
Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen:
7.1 |
Benedikt Kuhn, Wiesbaden, Staatssekretär und Chef der Staatskanzlei des Landes Hessen
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7.2 |
Dr. Michael Niggemann, Kelsterbach, Mitglied des Vorstands der Deutschen Lufthansa AG (Personal und Recht, Arbeitsdirektor)
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7.3 |
Marius Weiß, Idstein, Mitglied des Hessischen Landtags, selbständiger Rechtsanwalt
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Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass sie den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand
erbringen können.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Wahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen.
Frau Dr. Haase ist nach Einschätzung der Anteilseignerseite des Aufsichtsrats trotz der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat der
Fraport AG von mehr als 12 Jahren (Mitglied seit 1. Januar 2011) als von der Gesellschaft und vom Vorstand unabhängig einzuordnen.
Aufgrund ihrer Persönlichkeit, ihrer Integrität sowie ihrer Professionalität, verbunden mit langjährigen diversen beruflichen
Tätigkeiten mit Führungsverantwortung außerhalb von Fraport, bestehen keine Zweifel im Hinblick auf ihre Unabhängigkeit von
der Fraport AG und vom Vorstand. Frau Dr. Haase zeigt durch ihre Arbeit als Aufsichtsratsmitglied und Vorsitzende des Finanz-
und Prüfungsausschusses, dass sie in ihrer Aufsichtsratsarbeit bei der Fraport AG über die notwendige kritische Distanz zur
Gesellschaft und dem Vorstand verfügt. Aufgrund ihrer Souveränität führt sie offen Diskussionen mit dem Vorstand und hinterfragt
Vorlagen kritisch. Dr. Haase ist ferner auch Mitglied des Aufsichtsrats der ING Bank, der Marquard & Bahls AG und Vorsitzende
des Aufsichtsrates der ams OSRAM AG, was ihre Unabhängigkeit von der Fraport AG und ihrem Vorstand unterstreicht.
Auch Frau Prof. Dr.-Ing. Windt gehört dem Aufsichtsrat mehr als 12 Jahre an (seit 11. Mai 2012). Frau Prof. Dr.-Ing. Windt
ist Mitglied der Geschäftsführung sowie Chief Digital Officer („CDO“) der SMS group GmbH, Mönchengladbach, einer Gesellschaft,
die keine geschäftlichen Beziehungen zur Fraport AG hat. Sie verfügt darüber hinaus über eine langjährige wissenschaftliche
Karriere und ist Mitglied der Leopoldina, der Nationalen Akademie der Wissenschaften. Aufgrund ihrer unabhängigen akademischen
und beruflichen Tätigkeit, ihrer Unabhängigkeit von geschäftlichen Interessen der Fraport AG, ihrer langjährigen Erfahrung
und ihrer Persönlichkeit ist Frau Prof. Dr.-Ing. Windt trotz ihrer längeren Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat nach Einschätzung
der Anteilseignerseite des Aufsichtsrats als unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex anzusehen.
Über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG und über Sachverstand auf dem Gebiet der
Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG verfügen insbesondere Frau Dr. Margarete Haase, die Vorsitzende des Finanz-
und Prüfungsausschusses ist, Frau Kathrin Dahnke und Frau Sonja Wärntges.
Weitere Informationen zu den Kandidaten einschließlich der Angaben zu Mitgliedschaften in weiteren gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien sind direkt im Anschluss an die Tagesordnung aufgeführt
und stehen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an zum Abruf im Internet unter www.fraport.com/hauptversammlung zur Verfügung. Eine Qualifikationsmatrix mit Angaben zu den vorgeschlagenen Kandidaten ist ebenfalls über unsere Internetseite
unter www.fraport.com/hauptversammlung zugänglich.
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II. |
Weitere Angaben zu den zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten
(zu Punkt 7 der Tagesordnung)
Benedikt Kuhn
Persönliche Daten:
Geburtsjahr: |
1986 |
Nationalität: |
Deutsch |
Beruf: |
Staatssekretär und Chef der Staatskanzlei des Landes Hessen |
Wohnort: |
Wiesbaden |
Ausbildung:
2005 - 2013 |
Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Konstanz Bachelor of Arts der MHMK in Medienmanagement Master of Arts der LMU München in Politikwissenschaften
|
Beruflicher Werdegang:
2010 - 2013 |
Berater Public Affairs und Government Relations, Burson-Marsteller, Berlin |
2013 - 2014 |
Referent Politische Planung, CSU-Landesleitung, München |
2014 - 2015 |
Referent Politische Planung, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Berlin |
2015 - 2017 |
Referatsleiter Strategische Kommunikation, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Berlin |
2017 - 2020 |
Leiter Stab Strategie der CSU im Bundestag, Berlin |
2019 - 2023 |
Stabschef der CSU im Bundestag, Berlin |
02/2023 - 11/2023 |
Managing Director thjnk, Berlin |
2023 |
Wahlkampfmanager CDU Hessen, Wiesbaden |
Seit Januar 2024 |
Staatssekretär und Chef der Staatskanzlei des Landes Hessen |
Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
- |
Messe Frankfurt GmbH (Mitglied des Aufsichtsrats) (Mandat endet Mitte April 2025)
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Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
- |
HA Hessen Agentur GmbH (Mitglied des Aufsichtsrats)
|
- |
Hessische Staatsweingüter GmbH Kloster Eberbach (Mitglied des Aufsichtsrats)
|
Weitere Tätigkeiten
- |
Rheingau Musik Festival Konzertgesellschaft mbH (Mitglied des Kuratoriums)
|
- |
Stiftung Flughafen Frankfurt/Main für die Region (Mitglied des Vorstands)
|
Dr. Michael Niggemann
Persönliche Daten:
Geburtsjahr: |
1974 |
Nationalität: |
deutsch |
Beruf: |
Mitglied des Vorstands der Deutschen Lufthansa AG (Personal und Recht, Arbeitsdirektor) |
Wohnort: |
Kelsterbach |
Ausbildung:
1993 - 2003 |
Abitur, nach 2-jähriger Bundeswehrzeit Studium der Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg |
Beruflicher Werdegang:
2004 - 2006 |
Rechtsanwalt, Anwaltssozietät Hengeler Mueller |
2006 - 2007 |
Syndikusrechtsanwalt, Hochtief AirPort GmbH |
2007 - 2009 |
Leiter Wirtschaftsrecht, Konzern-Justitiariat, Deutsche Lufthansa AG |
2009 - 2013 |
Leiter Recht, Konzern-Justitiariat, Deutsche Lufthansa AG |
2013 - 2017 |
Corporate General Counsel & Chief Compliance Officer, Deutsche Lufthansa AG |
2017 - 2019 |
Vorstand Finanzen, Swiss International Air Lines AG |
2020 - heute |
Mitglied des Vorstandes Deutsche Lufthansa AG, Personal und Recht, Arbeitsdirektor |
Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
- |
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Lufthansa Cargo AG
|
- |
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Eurowings GmbH
|
Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Weitere Tätigkeiten
- |
Mitglied des Präsidiums, Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V.
|
- |
Mitglied des Präsidiums, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V.
|
- |
Mitglied des Präsidiums, Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V.
|
- |
Präsident Arbeitgeberverband Luftverkehr e.V.
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Marius Weiß
Persönliche Daten:
Geburtsjahr: |
1975 |
Nationalität: |
Deutsch |
Beruf: |
Mitglied des Hessischen Landtags, selbständiger Rechtsanwalt |
Wohnort: |
Idstein |
Ausbildung:
1995 - 2005 |
Abitur am Ev. Gymnasium in Werther/Westfalen, anschließend Zivildienst. Studium der Volkswirtschaft und der Rechtswissenschaften
an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main, Abschluss Zweites Juristisches Staatsexamen. Studienbegleitend Arbeit am Institut
for Law and Finance in Frankfurt am Main. Referendariat u. a. beim Hessischen Rechnungshof in Darmstadt
|
Beruflicher Werdegang:
2005 - 2007 |
Assessor bei der Kanzlei Fuhrmann Wallenfels Binder in Wiesbaden |
Seit 2007 |
Selbständiger Rechtsanwalt |
Seit 2008 |
Mitglied des Hessischen Landtags, hier seit 2009 Mitglied des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr |
Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
keine
Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
- |
Hessische Staatsweingüter GmbH Kloster Eberbach (Mitglied des Aufsichtsrates)
|
- |
hr werbung GmbH (Mitglied des Aufsichtsrates)
|
Weitere Tätigkeiten
- |
WI-Bank (Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen), (Mitglied des Wirtschaftsbeirates)
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- |
Nassauische Sparkasse (Mitglied im Verbandsvorstand)
|
- |
Hessischer Rundfunk (Mitglied des Rundfunkrates)
|
- |
Hochschule Fresenius (Mitglied des Beirates)
|
- |
RTK Holding GmbH Beteiligungsgesellschaft des Rheingau-Taunus-Kreises (Mitglied der Gesellschafterversammlung)
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- |
Landespersonalkommission Hessen
|
- |
Stellvertretender Vorsitzender SPD-Landtagsfraktion Hessen, Sprecher für Haushalt, Finanzen und den Frankfurter Flughafen
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Angaben zu den persönlichen und geschäftlichen Beziehungen der Aufsichtsratskandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft
und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär gem. Empfehlung C.13 DCGK
Benedikt Kuhn
Vorsorglich wird offengelegt, dass Herr Benedikt Kuhn Staatssekretär und Chef der Staatskanzlei des Landes Hessen ist. Er
ist folglich Teil der Hessischen Landesregierung. Das Land Hessen hält rund 31,31 % der Aktien und Stimmrechte der Fraport
AG und ist damit mit mehr als 10 % an der Fraport AG beteiligt. Aufgrund des zwischen dem Land Hessen und der Stadtwerke Frankfurt
am Main Holding GmbH geschlossenen Konsortialvertrags vom 18./23. April 2001, zuletzt geändert am 17. April 2024, beträgt
der gemäß § 34 Absatz 2 WpHG zusammengerechnete Stimmrechtsanteil dieser beiden Aktionäre an der Fraport AG rund 52,23 %.
Im Übrigen bestehen zwischen Herrn Kuhn und der Fraport AG bzw. deren Organen nach Einschätzung des Aufsichtsrats keine für
die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, deren Offenlegung gemäß
C.13 DCGK empfohlen wird.
Dr. Michael Niggemann
Herr Dr. Michael Niggemann ist Mitglied des Vorstands der Deutschen Lufthansa AG.
Die Lufthansa Gruppe ist - als einer der weltweit größten zivilen Luftfahrtkonzerne - größter Airline-Kunde der Fraport AG
am Standort Frankfurt. Mit der Deutschen Lufthansa AG unterhält die Fraport AG intensive geschäftliche Beziehungen mit Schwerpunkten
in den Bereichen Abwicklung von Starts und Landungen, Bodenabfertigung von Flugzeugen einschließlich Frachtflugzeugen sowie
der Nutzung von Immobilien und landseitigen Flächen zur Frachtabwicklung.
Die Geschäftsbeziehungen mit der Deutschen Lufthansa AG und ihren Partnern der Star Alliance tragen in erheblichem Umfang
zum Umsatz des Fraport-Konzerns bei. Der Flughafen Frankfurt am Main ist Heimatflughafen und größtes Drehkreuz der Deutschen
Lufthansa AG sowie der wichtigste Standort im Netz der Lufthansa Cargo AG. Am Flughafen Frankfurt hat die Lufthansa Cargo
AG den größten Anteil am Frachtumschlag. Zum 31.12.2024 hielt die Deutsche Lufthansa AG rund 8,44 % der Aktien und Stimmrechte
an der Fraport AG.
Marius Weiß
Vorsorglich wird offengelegt, dass Herr Marius Weiß Mitglied des Hessischen Landtags und Stellvertretender Fraktionsvorsitzender
der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag ist. Die SPD bildet gemeinsam mit der CDU die derzeitige Regierung des Landes Hessen
auf der Grundlage des zwischen beiden Parteien geschlossenen Koalitionsvertrages für die 21. Legislaturperiode 2024 - 2029
im Land Hessen. Darin ist unter anderem die Zusammenarbeit der Fraktionen von CDU und SPD im Hessischen Landtag vereinbart.
Das Land Hessen hält rund 31,31 % der Aktien und Stimmrechte der Fraport AG und ist damit mit mehr als 10 % an der Fraport
AG beteiligt. Aufgrund des zwischen dem Land Hessen und der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH geschlossenen Konsortialvertrags
vom 18./23. April 2001, zuletzt geändert am 17. April 2024, beträgt der gemäß § 34 Absatz 2 WpHG zusammengerechnete Stimmrechtsanteil
dieser beiden Aktionäre an der Fraport AG rund 52,23 %. Im Übrigen bestehen zwischen Herrn Weiß und der Fraport AG bzw. deren
Organen nach Einschätzung des Aufsichtsrats keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen, deren Offenlegung gemäß C.13 DCGK empfohlen wird.
III. |
Weitere Angaben und Hinweise
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Die diesjährige Hauptversammlung wird wie im Vorjahr als Präsenzversammlung stattfinden, an der die Aktionärinnen und Aktionäre
(und deren Bevollmächtigte) physisch vor Ort teilnehmen können. Wir möchten unseren Aktionärinnen und Aktionäre (und deren
Bevollmächtigte) aufgrund der guten Erfahrungen der vergangenen Jahre aber auch in diesem Jahr die Nutzung verschiedener digitaler
Elemente anbieten, die sich in den vergangenen Jahren bewährt haben. Dieses Angebot umfasst insbesondere die Möglichkeiten,
die Hauptversammlung in voller Länge in Bild und Ton über das internetbasierte, passwortgeschützte HV-Portal oder auch bis
zum Ende der Vorstandsrede über das frei zugängliche Internet zu verfolgen, das Stimmrecht auch noch während der Hauptversammlung
per elektronischer Briefwahl auszuüben sowie im Wege elektronischer Kommunikation die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
zu bevollmächtigen und anzuweisen.
Sämtliche Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats beabsichtigen während der gesamten Dauer persönlich an der Hauptversammlung
teilzunehmen.
Internetseite der Gesellschaft und dort zugängliche Unterlagen und Informationen
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen
im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft
unter www.fraport.com/hauptversammlung zugänglich. Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen
von Aktionärinnen und Aktionären werden ebenfalls über die oben genannte Internetseite zugänglich gemacht. Unter dieser Internetadresse
werden nach der Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.
Internetgestütztes HV-Portal, Übertragung der Hauptversammlung im Internet und Aktionärs-Hotline
Unter der Internetadresse www.fraport.com/hauptversammlung unterhält die Gesellschaft ab dem 6. Mai 2025 ein internetbasiertes Online-Portal (HV-Portal).
Über dieses können die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionärinnen und Aktionäre (und ggf. deren Bevollmächtigte) die gesamte
Hauptversammlung per Bild- und Tonübertragung verfolgen und ihr Stimmrecht durch elektronische Briefwahl ausüben, Vollmacht
und Weisung an die Stimmrechtsvertreter sowie Vollmachten an Dritte erteilen. Die Eröffnung der Hauptversammlung durch den
Versammlungsleiter und die Rede des Vorstandsvorsitzenden können auch von der interessierten Öffentlichkeit auf der Internetseite
der Gesellschaft unter www.fraport.com/hauptversammlung live in Bild und Ton verfolgt werden.
Den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionärinnen und Aktionären wird eine Eintrittskarte zugeschickt. Die Eintrittskarte enthält
unter anderem die Zugangsdaten, mit denen die Aktionärinnen und Aktionäre das HV-Portal nutzen können.
Das HV-Portal und die dort erfolgende Übertragung der gesamten Hauptversammlung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung
im Sinne des § 118 Abs. 1 S. 2 AktG.
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