Kapsch TrafficCom Aktie
WKN: A0MUZU
ISIN: AT000KAPSCH9
Land: Österreich
Branche: Technologie
Sektor: Hardware
7,40 EUR -0,02 EUR -0,27 %
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EQS-HV: Kapsch TrafficCom AG: Zusammenfassung der Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung.

Mittwoch, 03.09.25 18:16
Monitoransicht mit Chart.
Bildquelle: pixabay

EQS-News: Kapsch TrafficCom AG / Bekanntmachung der Ergebnisse zur Hauptversammlung
Kapsch TrafficCom AG: Zusammenfassung der Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung.

03.09.2025 / 18:16 CET/CEST
Bekanntmachung der Ergebnisse zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Kapsch TrafficCom – Zusammenfassung der Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung.

Wien, 3. September 2025 In der heutigen ordentlichen Hauptversammlung der Kapsch TrafficCom AG wurden folgende Beschlüsse gefasst:

  • Keine Ausschüttung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2024/25; Bilanzgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen.
  • Entlastung der Mitglieder des Vorstands und der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024/25.
  • Bestellung der PwC Wirtschaftsprüfung GmbH, Wien, zum Abschlussprüfer, Konzernabschlussprüfer sowie zum Prüfer der Nachhaltigkeitserklärung für das Geschäftsjahr 2025/26.
  • Beschluss des Vergütungsberichts 2024/25.
  • Wahl von Frau Mag.a Dr.in Sonja Hammerschmid in den Aufsichtsrat bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2028/29 beschließt.
  • Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien:
    • Der Vorstand wird gemäß § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und 1b AktG ermächtigt, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft für eine Geltungsdauer von 30 Monaten ab 3. September 2025, sohin bis Ablauf des 3. März 2028, sowohl über die Börse als auch außerbörslich, und zwar auch nur von einzelnen Aktionären oder einem einzigen Aktionär, zu erwerben, wobei der niedrigste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert 25% unter dem gewichteten durchschnittlichen Börseschlusskurs der letzten 20 Börsetage vor Beginn des entsprechenden Rückkaufprogramms und der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert 25% über dem gewichteten durchschnittlichen Börseschlusskurs der letzten 20 Börsetage vor Beginn des entsprechenden Rückkaufprogramms beträgt. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen, auch unter wiederholter Ausnutzung der 10%-Grenze, und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden.

      Den Erwerb über die Börse kann der Vorstand der Kapsch TrafficCom AG beschließen, doch muss der Aufsichtsrat im Nachhinein von diesem Beschluss in Kenntnis gesetzt werden. Der außerbörsliche Erwerb unterliegt der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats. Im Falle des außerbörslichen Erwerbs kann dieser auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Andienungsrechts der Aktionäre durchgeführt werden.
       
    • Der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung gemäß § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Veräußerung oder Verwendung eigener Aktien auch auf eine andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu beschließen und hierbei auch das quotenmäßige Kaufrecht der Aktionäre auszuschließen (Ausschluss des Bezugsrechts), sowie die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden.
    • Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch Einziehung eigener Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss gemäß § 65 Abs 1 Z 8 letzter Satz iVm § 122 AktG herabzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.

      Im Übrigen wird dazu auf den Bericht des Vorstands gemäß § 65 Abs 1b AktG iVm § 170 Abs 2 AktG und § 153 Abs 4 S 2 AktG verwiesen.

 

Kapsch TrafficCom ist ein weltweit anerkannter Anbieter von Verkehrslösungen für nachhaltige Mobilität, mit Projekterfolgen in mehr als 50 Ländern. Innovative Lösungen in den Bereichen Maut und Verkehrsmanagement tragen zu einer gesünderen Welt ohne Staus bei.

 Mit One-Stop-Shop-Lösungen deckt das Unternehmen die gesamte Wertschöpfungskette der Kunden ab, von Komponenten über Design bis zu der Implementierung und dem Betrieb von Systemen.

 Kapsch TrafficCom, mit Hauptsitz in Wien, verfügt über Tochtergesellschaften und Niederlassungen in mehr als 25 Ländern und notiert im Segment Prime Market der Wiener Börse (Symbol: KTCG). Im Geschäftsjahr 2024/25 erwirtschafteten über 3.000 Mitarbeiter*innen einen Umsatz von EUR 530 Mio.

 

 

Pressekontakt:
 
Sandra Bijelic
Head of Corporate Communications
Kapsch TrafficCom AG
Am Europlatz 2
1120 Wien, Österreich
T +43 50 811 1720
[email protected]
Investorenkontakt:
 
Marcus Handl, Teresa Hartlieb
Investor Relations Team
Kapsch TrafficCom AG
Am Europlatz 2
1120 Wien, Österreich
T +43 50 811 1122
[email protected]
 

 

Für weitere Informationen: www.kapsch.net  Folgen Sie uns auf LinkedIn



03.09.2025 CET/CEST


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Kapsch TrafficCom AG
Am Europlatz 2
1120 Wien
Österreich
Telefon: +43 50811 1122
Fax: +43 50811 99 1122
E-Mail: [email protected]
Internet: www.kapschtraffic.com
ISIN: AT000KAPSCH9
WKN: A0MUZU
Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)

 
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2192026  03.09.2025 CET/CEST



Quelle: DGAP



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