TTL Information Technology AG Aktie
TTL Information Technology AG-Aktie
WKN: 750100
ISIN: DE0007501009
Land: Deutschland
Branche: Technologie
Sektor: IT-Services
0,1985 EUR 0,0000 EUR 0,00 %
13:02:07 L&S RT
boerse.de-
Aktien-
Rating:

(Info)
B
Neu

Weshalb die TTL Information Technology AG-Aktie
ein B-Rating hat,
erfahren Sie im Performance-Check
vom 14. September 2025 Info.

Komplette Navigation anzeigen

EQS-HV: TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.05.2023 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Montag, 17.04.23 15:08
EQS-HV: TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.05.2023 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Bildquelle: Adobe Stock

EQS-News: TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.05.2023 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

17.04.2023 / 15:08 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


230412030476_00-0.jpg
TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG München ISIN DE0007501009
Wertpapier Kenn-Nr. 750 100


Die Hauptversammlung wird auf Grundlage von § 26n Abs. 1 des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz („EGAktG“) mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Form einer virtuellen Hauptversammlung gemäß § 118a Aktiengesetz („AktG“) ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) abgehalten.

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung


Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am

Freitag, 26. Mai 2023, um 10:00 Uhr (MESZ) (= 8:00 Uhr UTC (koordinierte Weltzeit))
 

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Die Hauptversammlung wird ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abgehalten und wird für Aktionäre, die sich form- und fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, oder ihre Bevollmächtigten in voller Länge in Bild und Ton über den passwortgeschützten Internetservice unter

https://www.ttl-ag.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html
 

übertragen. Die Zugangsdaten zum Internetservice werden den Aktionären nach form- und fristgerechter Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes mit der Zugangskarte („HV-Ticket“) übersandt.

Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind die Geschäftsräume der Gesellschaft, Maximilianstraße 35, Haus C, 80539 München. Für die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur physischen Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung. Die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können sich über den passwortgeschützten Internetservice elektronisch zur Hauptversammlung zuschalten und ihre Rechte wie in Abschnitt III. dieser Einberufung („Weitere Angaben zur Einberufung“) im Einzelnen beschrieben ausüben.


I. Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichtes des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats der TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG, jeweils für das Geschäftsjahr 2022 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB

Die vorgenannten Unterlagen können von der Einberufung an und auch während der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.ttl-ag.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html

eingesehen werden. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung näher erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt hat.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den zum 31. Dezember 2022 ausgewiesenen Bilanzgewinn der TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG in Höhe von EUR 9.101.908,18 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,20 je dividendenberechtigter Stückaktie EUR 4.917.500,00
Vortrag auf neue Rechnung EUR 4.184.408,18
Bilanzgewinn EUR 9.101.908,18

Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden, der eine unveränderte Dividende von EUR 0,20 je dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen entsprechend angepassten Gewinnvortrag vorsieht.

Der Anspruch auf die Dividende ist am 31. Mai 2023 fällig.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

5.

Vorlage des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2022 zur Erörterung

Vorstand und Aufsichtsrat haben einen Vergütungsbericht über die im Geschäftsjahr 2022 jedem Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährte und geschuldete Vergütung erstellt. Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG vom Abschlussprüfer formell geprüft und mit einem Prüfungsvermerk versehen. Da die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB die Voraussetzungen des § 120a Abs. 5 AktG erfüllt, wird der Vergütungsbericht der Hauptversammlung nicht zur Beschlussfassung über die Billigung, sondern unter eigenem Tagesordnungspunkt zur Erörterung vorgelegt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 5 der Tagesordnung ist deshalb nicht erforderlich.

Der nach § 162 AktG erstellte und geprüfte Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022 und der Vermerk über dessen Prüfung durch den Abschlussprüfer sind in Abschnitt II. „Weitere Angaben zur Tagesordnung“ abgedruckt und von der Einberufung der Hauptversammlung an und während der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.ttl-ag.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html

zugänglich.

6.

Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 und des Prüfers für eine gegebenenfalls erfolgende prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und etwaiger zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, zu beschließen:

Die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Nürnberg, wird als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 bestellt. Außerdem wird die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Nürnberg, zum Prüfer für eine gegebenenfalls erfolgende prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2023 und/oder etwaiger zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen im Sinne von § 115 Abs. 7 WpHG für das Geschäftsjahr 2023 oder das Geschäftsjahr 2024, soweit diese vor der ordentlichen Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2024 aufgestellt werden, bestellt.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm insbesondere keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der Abschlussprüfungsverordnung auferlegt wurde.

7.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1 letzte Alternative, 101 Abs. 1 AktG ausschließlich aus von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen und besteht gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung aus fünf Mitgliedern. Die reguläre Amtszeit der Herren Michael Bock und Jan Benedikt Rombach als Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 26. Mai 2023. Für diese beiden Positionen im Aufsichtsrat sind daher Neuwahlen vorzunehmen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zu beschließen:

Folgende Personen werden als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat gewählt:

 
7.1

Herr Michael Bock, Leverkusen, Geschäftsführender Gesellschafter der REALKAPITAL Vermögensmanagement GmbH

7.2

Herr Jan Benedikt Rombach, Grünwald, Inhaber und Geschäftsführer der Steripower GmbH & Co. KG

jeweils für eine Amtszeit beginnend mit dem Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 26. Mai 2023 und endend mit dem Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird.

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Wahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen.

Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG

Nachfolgend ist jeweils unter a) angegeben, in welchen Unternehmen, die zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen Mitglied eines anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats sind, und unter b), in welchen Wirtschaftsunternehmen sie Mitglied eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums sind:

Herr Michael Bock

a)

MEDICLIN Aktiengesellschaft, Offenburg - börsennotiert (Vorsitzender des Prüfungsausschusses)

b)

Keine

Herr Jan-Benedikt Rombach

a)

DICP Erste Family Office Beteiligungs mbH & Co. KGaA, München – nicht börsennotiert

b)

B & D Central AG, Zollikon, Schweiz – nicht börsennotiert (Präsident des Verwaltungsrats)

R & B Immo Invest AG, Zürich, Schweiz – nicht börsennotiert (Vizepräsident des Verwaltungsrats)

Weitere Informationen zu den Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat der Gesellschaft (Lebensläufe) finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.ttl-ag.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html
8.

Beschlussfassung über Satzungsänderungen zur Ermöglichung virtueller Hauptversammlungen und zu den Modalitäten der Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern

8.1

Änderung von § 15 der Satzung (Ort und Einberufung)

Der durch das Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung weiterer Vorschriften vom 20. Juli 2022 (Bundesgesetzblatt vom 26. Juli 2022, Seite 1166 ff.) neu eingeführte § 118a AktG ermöglicht es, in der Satzung vorzusehen, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (sogenannte virtuelle Hauptversammlung). Die Satzung kann den Vorstand auch ermächtigen, die Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung vorzusehen. Eine entsprechende Satzungsregelung muss zeitlich befristet werden, wobei die maximale Frist fünf Jahre ab Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung in das Handelsregister der Gesellschaft beträgt.

Vorstand und Aufsichtsrat sind der Ansicht, dass sich das virtuelle Hauptversammlungsformat als solches in den vergangenen Jahren bewährt hat und die Möglichkeit, Hauptversammlungen auch künftig virtuell abzuhalten, beibehalten werden sollte. Die virtuelle Hauptversammlung in dem durch die entsprechenden Neuregelungen im Aktiengesetz vorgesehenen Format wahrt dabei in angemessener Weise die Rechte der Aktionäre und sieht die direkte Interaktion zwischen Aktionären und Verwaltung während der Versammlung über Videokommunikation und elektronische Kommunikationswege vor.

Es erscheint jedoch sinnvoll, die Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung nicht unmittelbar durch Satzungsregelung anzuordnen, sondern den Vorstand zu ermächtigen, im Vorfeld jeder Hauptversammlung zu entscheiden, ob die Versammlung als virtuelle oder als Präsenz-Versammlung oder als hybride Versammlung stattfinden soll. Der Vorstand wird seine Entscheidungen unter Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft und ihrer Aktionäre treffen und hierbei insbesondere die Wahrung der Aktionärsrechte ebenso wie Aspekte des Gesundheitsschutzes der Beteiligten, Aufwand und Kosten sowie Nachhaltigkeitserwägungen in den Blick nehmen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

§ 15 der Satzung der TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG wird um einen neuen Absatz 4 wie folgt ergänzt:

„(4) Der Vorstand ist bis zum Ablauf des 25. Mai 2028 ermächtigt, vorzusehen, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung). Im Fall der virtuellen Hauptversammlung findet § 15 Abs. 1 keine Anwendung.“

Im Übrigen bleibt § 15 der Satzung unverändert.

8.2

Änderung von § 17 der Satzung (Elektronische Medien)

Grundsätzlich nehmen die Mitglieder des Aufsichtsrats persönlich an der Hauptversammlung teil. Nach § 118 Abs. 3 Satz 2 AktG kann die Satzung jedoch bestimmte Fälle vorsehen, in denen eine Teilnahme von Mitgliedern des Aufsichtsrats an der Hauptversammlung im Wege der Bild- und Tonübertragung erfolgen darf. Von dieser Möglichkeit macht die Satzung in § 17 Abs. 4 bereits Gebrauch. Diese Möglichkeit soll konkretisiert und auf den Fall der virtuellen Hauptversammlung (§ 118a Abs. 2 Satz 2 AktG) erweitert werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

§ 17 Abs. 4 der Satzung der Satzung der TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG wird geändert und wie folgt neu gefasst:

„(4) Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sollen am Ort der Hauptversammlung an der Hauptversammlung teilnehmen. Der Versammlungsleiter hat am Ort der Hauptversammlung teilzunehmen. Aufsichtsratsmitglieder, die nicht den Vorsitz in der Hauptversammlung führen, können an der Hauptversammlung auch im Wege der Bild- und Tonübertragung teilnehmen, wenn die physische Anwesenheit aufgrund rechtlicher Einschränkungen oder gesundheitlicher Risiken nicht möglich oder nicht vertretbar erscheint oder wenn für ein Aufsichtsratsmitglied ein unverhältnismäßig hoher Anreiseaufwand entstehen würde oder die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird.“

Im Übrigen bleibt § 17 der Satzung unverändert.

Die derzeit gültige Satzung ist über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.ttl-ag.de/de/investor-relations/corporate-governance/satzung.html

zugänglich und kann dort auch während der Hauptversammlung eingesehen werden.

II. Weitere Angaben zur Tagesordnung

 

Ergänzende Angaben zu Punkt 5 der Tagesordnung (Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG einschließlich Prüfungsvermerk)

Vergütungsbericht
 

Der vorliegende Vergütungsbericht nach § 162 AktG erläutert die Höhe und Struktur der Vergütung für die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder im Geschäftsjahr 2022. Die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 16. Dezember 2019 bzw. seit deren Geltung in der Fassung vom 28. April 2022 sind nach Maßgabe der Entsprechenserklärung ebenfalls berücksichtigt.

 

Rückblick auf das Geschäftsjahr 2022 aus Vergütungssicht

 

Ausgehend vom bisherigen Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder hatte der Aufsichtsrat am 12. Februar 2021 ein System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder nach § 87a AktG beschlossen und der Hauptversammlung am 26. März 2021 zur Billigung vorgelegt. Die Hauptversammlung hat das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder mit einer Zustimmung von 99,97 Prozent gebilligt. Darüber hinaus hat die Hauptversammlung 2021 auch die Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder und das ihr zugrunde liegende Vergütungssystem (§§ 113 Abs. 3, 87a Abs. 1 Satz 2 AktG) mit 99,98 Prozent Zustimmung bestätigt.

 

Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder findet Anwendung auf alle Dienstverträge mit Vorstandsmitgliedern, die zwei Monate nach Billigung des Vergütungssystems durch die Hauptversammlung neu abgeschlossen, geändert oder verlängert werden. Dementsprechend unterfallen die im Geschäftsjahr 2021 im Zuge von Laufzeitverlängerungen abgeschlossenen und im Berichtsjahr (2022) in Kraft getretenen Dienstverträge mit Theo Reichert (ab 1. Oktober 2022) und Thomas Grimm (ab 1. Januar 2022) dem aktuellen Vergütungssystem.

 

Die bis dahin geltenden jeweiligen Bestandsverträge mit den Vorstandsmitgliedern einschließlich der hieraus im Berichtsjahr (2022) noch gewährten bzw. geschuldeten Vergütungsbestandteile unterfallen der Anwendbarkeit des Vergütungssystems zwar noch nicht, haben dem Vergütungssystem inhaltlich jedoch bereits weitgehend entsprochen.

 

Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder ist nachfolgend in wesentlichen Grundzügen dargestellt und auf der Website der Gesellschaft unter:

www.ttl-ag.de/de/investor-relations/corporate-governance/verguetung.html
 

verfügbar.

 

Das Vergütungssystem für den Vorstand

 

Das Vergütungssystem für den Vorstand entspricht den Anforderungen des Aktiengesetzes und enthält insbesondere die gemäß § 87a AktG vorgesehenen Festlegungen.

 

Das Vergütungssystem sieht sowohl feste als auch variable Vergütungselemente als Bestandteile der Gesamtvergütung für die Vorstandsmitglieder vor. Die Gesamtvergütung umfasst (i) eine feste Vergütung und Nebenleistungen, (ii) eine jährliche erfolgsabhängige Tantieme als Short-Term Incentive (STI) sowie (iii) Optionen auf virtuelle Aktien der Gesellschaft als aktienbasiertes Vergütungselement mit langfristiger Anreizwirkung (Long-Term Incentive (LTI)). Die Gesamtvergütung steht in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds, seiner persönlichen Leistung, der wirtschaftlichen Lage, dem Erfolg und den Zukunftsaussichten der TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG und ist auch unter Berücksichtigung des Vergleichsumfeldes und der Vergütungsstruktur, die ansonsten in der Gesellschaft gilt, angemessen. Die dem Vergütungssystem zugrunde liegende Vergütungsstruktur setzt insbesondere mit einer aktienbasierten Vergütung langfristige Verhaltensanreize und ist insgesamt auf eine nachhaltige und langfristige Unternehmensentwicklung ausgerichtet. Gleichzeitig ist die Vergütung so ausgerichtet, dass sie wettbewerbsfähig ist.

 

Eine Überprüfung des Vergütungssystems und der Angemessenheit der Vorstandsvergütung führt der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen regelmäßig und, soweit erforderlich, auch anlassbezogen – zumindest aber alle vier Jahre – durch. Hierzu erfolgt zum einen ein Vertikalvergleich der Vorstandsvergütung mit der Vergütung der Mitarbeiter der TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG und ihrer Konzerngesellschaften. Zur Beurteilung der Üblichkeit der konkreten Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder im Vergleich zu anderen Unternehmen zieht der Aufsichtsrat zudem eine geeignete Vergleichsgruppe anderer in der Regel börsennotierter inländischer Unternehmen der Immobilienbranche mit Schwerpunkt auf Gewerbeimmobilieninvestments im SDAX sowie im Prime- und General Standard als Peergroup heran. Für diesen Peergroup-Vergleich wird insbesondere die Marktstellung der Unternehmen im Vergleich zur TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG berücksichtigt.

 

Die grundlegenden Bestandteile des Vergütungssystems sowie deren jeweilige Ausgestaltung sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst:

 

Übersicht Vergütungsbestandteile (Vergütungssystem)

Vergütungsbestandteil Bemessungsgrundlage
Erfolgsunabhängige Vergütung
Festes Jahresgehalt Höhe der festen Vergütung ist im Dienstvertrag festgelegt Vergütung wird in gleichen monatlichen Raten ausgezahlt
Nebenleistungen Nebenleistungen bestehen insbes. aus der Bereitstellung eines Dienstfahrzeugs, betragsmäßig begrenzten Zuschüssen zu Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungen sowie weiteren marktüblichen Leistungen
Erfolgsabhängige Vergütung  
STI: Jährliche Tantieme Aufsichtsrat legt unternehmensbezogene bzw. persönliche Ziele für STI im Zusammenhang mit Erstellung des Jahresbudgets fest Erreichung eines positiven operativen Ergebnisses im TTL Konzern als zusätzliche Auszahlungsvoraussetzung Auszahlungshöhe des STI wird durch den Aufsichtsrat unter Berücksichtigung der Zielerreichung nach Ermessen festgelegt
LTI: Optionen auf virtuelle Aktien Aktienbasiertes Vergütungselement mit langfristiger Anreizwirkung Einmalige Gewährung von Optionen auf virtuelle Aktien für jeweilige Laufzeit des Vorstandsdienstvertrags (regelmäßig 2 – 5 Jahre)
Sonstige Vergütungsregelungen
Maximalvergütung Maximale Summe des jährlichen Aufwands für Gesamtvergütung des einzelnen Vorstandsmitglieds

Vorstandsvorsitzende/r: EUR 0,9 Mio.

Ordentliches Vorstandsmitglied: EUR 0,8 Mio.

 

Feste Vergütungsbestandteile

 

Festes Jahresgehalt

 

Die Vorstandsmitglieder erhalten das dienstvertraglich vereinbarte feste Jahresgehalt in zwölf monatlichen Raten, die jeweils am Ende eines Kalendermonats ausgezahlt werden.

 

Das im Geschäftsjahr 2022 an die Vorstandsmitglieder jeweils gewährte feste Jahresgehalt ist der untenstehenden Tabelle (Individualisierter Ausweis der gewährten und geschuldeten Vergütung (Vorstand)) zu entnehmen.

 

Nebenleistungen

 

Neben dem festen Jahresgehalt werden den Vorstandsmitgliedern vertraglich festgelegte Nebenleistungen gewährt. Die Gesellschaft kann den Vorstandsmitgliedern ein angemessenes Dienstfahrzeug auch zur privaten Nutzung zur Verfügung stellen. Darüber hinaus werden jedem Vorstandsmitglied ein Mobiltelefon, Zuschüsse in Höhe von 50% der durch das Vorstandsmitglied geleisteten Beiträge zu einer Kranken- und Pflegeversicherung sowie zu einer Rentenversicherung (derzeit maximal EUR 550,00 monatlich) gewährt, wobei Höchstbeträge im Umfang der Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- bzw. Rentenversicherung vereinbart werden können. Ferner besteht für die Vorstandsmitglieder eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) mit dem gesetzlich vorgesehenen Selbstbehalt sowie Versicherungsschutz in einer Unfallversicherung.

 

Der Aufwandsbetrag, der im Geschäftsjahr 2022 an die Vorstandsmitglieder jeweils gewährten Nebenleistungen, ist der untenstehenden Tabelle (Individualisierter Ausweis der gewährten und geschuldeten Vergütung (Vorstand)) zu entnehmen.

 

Short-Term Incentive (STI)

 

Als kurzfristige variable Vergütung (Short-Term Incentive – STI) mit einjährigem Bemessungszeitraum wird den Vorstandsmitgliedern eine erfolgsabhängige Tantieme gewährt.

 

Zahlungen an den Vorstandsvorsitzenden (CEO) Theo Reichert und den Vorstand Thomas Grimm (CFO) aus dem STI setzen dem Grunde nach, ein positives operatives Ergebnis des TTL-Konzerns im jeweiligen Geschäftsjahr voraus. Mit dem operativen Ergebnis wird an eine Steuerungsgröße angeknüpft, die für die strategische Ausrichtung des TTL- Konzerns von wesentlicher Bedeutung ist.

 

Die Höhe von Auszahlungen aus dem STI hängt von der Erreichung unternehmensbezogener und persönlicher Jahresziele ab, die durch den Aufsichtsrat festgelegt werden. Die konkrete Höhe der Zahlungen aus dem STI bei Erreichen der Jahresziele liegt im Ermessen des Aufsichtsrats und wird ex-post im Zusammenhang mit der Feststellung der Zielerreichung durch den Aufsichtsrat festgelegt. Die Aufnahme unternehmensbezogener und persönlicher Jahresziele ermöglicht es dem Aufsichtsrat, zusätzliche individuelle oder kollektive Anreize zur Erfüllung spezifischer Ziele mit wesentlicher Bedeutung für die operative und strategische Unternehmensentwicklung zu setzen. Nach Ablauf des Geschäftsjahres beurteilt der Aufsichtsrat die Erreichung der festgelegten Jahresziele auf Basis geeigneter quantitativer oder qualitativer Erhebungen sowie das Erreichen eines positiven operativen Ergebnisses auf Basis des vom Abschlussprüfer geprüften und gebilligten Konzernabschlusses der Gesellschaft und entscheidet bis spätestens 31. Mai des Folgejahres über die Höhe etwaiger Auszahlungen aus dem STI. Der STI ist auf 50% der Gesamtvergütung begrenzt.

 

Beitrag zur langfristigen Entwicklung des TTL Konzerns

 

Zahlungen aus dem STI hängen dem Grunde nach von der Erreichung eines positiven operativen Ergebnisses im TTL Konzern ab. Damit wird an eine zentrale Steuerungsgröße mit wesentlicher Bedeutung für die strategische Ausrichtung des TTL Konzerns angeknüpft und eine stetige Ertragsentwicklung in Einklang mit der langfristigen Unternehmensstrategie gefördert. Darüber hinaus ermöglicht es die Festlegung individueller oder kollektiver Jahresziele, Anreize zur Erfüllung spezifischer Ziele mit wesentlicher Bedeutung für die operative und strategische Unternehmensentwicklung zu setzen.

 

Zeitliche Abgrenzung der berichteten STI-Vergütung

 

Im Berichtsjahr (2022) wurde der für die Tätigkeit im vorangegangenen Geschäftsjahr 2021 ausgelobte STI (Jahrestantieme) ausgezahlt. Die entsprechenden Auszahlungsbeträge sind somit als im Berichtsjahr (2022) „gewährt“

 

i.S.v. § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG anzusehen und in der untenstehenden tabellarischen Darstellung der individualisierten gewährten und geschuldeten Vergütung i.S.v. § 162 Abs. 1 AktG für die Vorstandsmitglieder aufgeführt. Der im Berichtsjahr nach Maßgabe der Bestandsverträge mit den Vorstandsmitgliedern gewährte STI unterfällt, wie dargelegt, formal noch nicht dem neuen Vergütungssystem, ist inhaltlich jedoch grundsätzlich gleichausgestaltet. Die Anwendung der Leistungskriterien wird ebenfalls für den im Berichtsjahr gewährten (also ausgezahlten) STI nachstehend erläutert bzw. angegeben.

 

Hinsichtlich des für die Tätigkeit im Berichtsjahr (2022) ausgelobten STI (Jahrestantieme) wird die Zielerreichung erst im laufenden Geschäftsjahr (2023) durch den Aufsichtsrat festgestellt. Eine Auszahlung erfolgt bis 31. Mai 2023, weshalb das rechtliche Fälligkeitsdatum nicht mehr im Berichtsjahr (2022) liegt. Der für die Tätigkeit im Berichtsjahr (2022) ausgelobte STI ist daher grundsätzlich weder als im Geschäftsjahr 2022 „gewährte“ noch als im Geschäftsjahr 2022 „geschuldete“ (zugeflossene oder zumindest fällige) Vergütung anzusehen.

 

Zielerreichung und Auszahlung (im Jahr 2022 ausgezahlter STI)

 

Die Bewertung der Leistung der Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2021 erfolgte anhand nachfolgend erläuterter Ziele mit wesentlicher Bedeutung für die operative und strategische Unternehmensentwicklung, welche durch den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2021 im Vorhinein festgelegt worden sind. Nach Ablauf des Geschäftsjahres 2021 hat der Aufsichtsrat die Zielerreichung bewertet und unter Berücksichtigung der entsprechenden Gewichtung die jeweiligen Auszahlungsbeträge festgelegt.

 

Eingangsvoraussetzung für Zahlungen aus dem STI ist ein positives operatives Ergebnis im TTL Konzern. Im Hinblick auf ein im Geschäftsjahr 2021 im TTL Konzern erwirtschaftetes operatives Ergebnis i.H.v. 2,8 Mio. EUR (bereinigtes Konzernergebnis vor Steuern) ist die Eingangsvoraussetzung dementsprechend erfüllt.

 

Für das Geschäftsjahr 2021 hat der Aufsichtsrat zum einen die Erreichung eines operativen Ergebnisses oberhalb der im Geschäftsbericht veröffentlichten Ergebnisprognose als maßgebliches Leistungskriterium für die Jahrestantieme (STI) beider Vorstandsmitglieder festgelegt. Hinsichtlich dieses Ziels ist nach Ablauf des Geschäftsjahres eine Zielerreichung von rd. 20 % festgestellt worden. Unter Berücksichtigung einer Gewichtung von 50% wurde für dieses Ziel ein Auszahlungsbetrag i.H.v. TEUR 25 bzw. TEUR 20 für das jeweilige Vorstandsmitglied festgelegt.

 

Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat als weiteres Ziel für 2021 für jedes einzelne Vorstandsmitglied persönliche Ziele in den Bereichen

Fortentwicklung der Unternehmens- und Beteiligungsstrategie (Theo Reichert)

Optimierung der Steuer- und Finanzierungsstruktur (Thomas Grimm)

 

festgelegt. Die für die beiden Vorstandsmitglieder in ihrem Geschäftsbereich jeweils festgelegten individuellen Ziele wurden jeweils zu 70 % bei der Fortentwicklung der Unternehmens- und Beteiligungsstrategie (Theo Reichert) und 90 % bzgl. der Optimierung der Steuer- und Finanzierungsstruktur (Thomas Grimm) erreicht. Unter Berücksichtigung einer Gewichtung von 50% wurde für dieses Ziel ein Auszahlungsbetrag i.H.v. TEUR 85 bzw. TEUR 90 für das jeweilige Vorstandsmitglied festgelegt.

 

Für das Geschäftsjahr 2021 sind durch den Aufsichtsrat dementsprechend folgende Auszahlungsbeträge bezogen auf den STI (insgesamt) festgelegt worden:

 

Überblick Auszahlungen (im Jahr 2022 ausgezahlter STI)

Vorstandsmitglied Auszahlungsbetrag
Theo Reichert EUR 110.000
Thomas Grimm EUR 110.000
 

Über die Zielerreichung und Auszahlung des für die Tätigkeit im Berichtsjahr (2022) ausgelobten STI wird im Vergütungsbericht für das laufende Geschäftsjahr (2023) berichtet.

 

Long-Term Incentive (LTI)

 

Darüber hinaus werden den Vorstandsmitgliedern Optionen auf "virtuelle" Aktien der Gesellschaft als aktienbasiertes Vergütungselement mit langfristiger Anreizwirkung (Long-Term Incentive (LTI)) zugesagt. Die Einräumung der Optionen erfolgt einmalig für die jeweils vereinbarte Laufzeit des Vorstandsdienstvertrages.

 

Die Anzahl der eingeräumten Optionen sowie der für die Berechnung des Barausgleichs maßgebliche Vergleichspreis werden im Vorstandsdienstvertrag festgelegt. Die Optionen sind auf Barausgleich gerichtet; es erfolgt keine Lieferung von Aktien. Die Optionen unterliegen einer im Dienstvertrag festgelegten Vesting-Periode, die sich an der Laufzeit des jeweiligen Vorstandsdienstvertrags orientiert und im Regelfall rund zwei bis fünf Jahre umfasst. Nach Ablauf der Vesting-Periode können die Optionen innerhalb einer vertraglich festgelegten Frist (regelmäßig sechs Monate) ausgeübt werden.

 

Die Höhe der Barauszahlung ermittelt sich grundsätzlich als positive Differenz zwischen dem Durchschnitt der Schlusskurse der Aktien der Gesellschaft in einem Referenzzeitraum von zehn Handelstagen vor Ausübung der Optionen und dem vertraglich festgelegten Vergleichspreis.

 

Eine Theo Reichert zugesagte Altoption wurde im Geschäft



Quelle: DGAP



Einfach von allen 100 Champions profitieren!

Profitieren Sie von allen 100 Champions gleichzeitig,
bereits ab 100.000 Euro. Digitale Vermögens­verwaltung, Depoteröffnung online in 15 Minuten. Infos

Einzelkontenverwaltungen ab 500.000 Euro

nach den Strategien von
Prof. Dr. Hubert Dichtl und Thomas Müller

Denn Vermögen braucht Regeln!

Infos