flatexDEGIRO AG
Frankfurt am Main
WKN: FTG111 ISIN: DE000FTG1111
Einberufung der ordentlichen (virtuellen) Hauptversammlung 2025
Kennung des Ereignisses: FTK_flatexDEGIRO_AG_AGM:062025
Wir laden unsere Aktionäre zu der als
virtuelle Hauptversammlung gemäß § 118a Aktiengesetz („
AktG
“)
ohne physische Präsenz der Aktionäre und deren Bevollmächtigten
(mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter)
am Montag, den 02. Juni 2025, mit Beginn 10:00 Uhr (MESZ),
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes,
dem Geschäftssitz der flatexDEGIRO AG, Omniturm, Große Gallusstraße 16 - 18, 60312 Frankfurt am Main, ist ausgeschlossen.
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte können jedoch im Wege elektronischer Kommunikation über den
passwortgeschützten Internetservice unter der Internetadresse
https://www.flatexdegiro.com unter „Investor Relations“
in dem Unterpunkt „HV & Prospekt“, dort unter „Hauptversammlung 2025“, die gesamte Hauptversammlung in Bild und Ton live über
das Internet verfolgen und per Videokommunikation Anträge stellen, Redebeiträge leisten und Fragen stellen. Die Stimmrechtsausübung
der ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre erfolgt - durch die Aktionäre selbst oder deren Bevollmächtigte - ausschließlich
im Wege der Briefwahl (schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation) oder durch Vollmachtserteilung an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Bitte beachten Sie zur Anmeldung zur Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts
und zu den weiteren Rechten der Aktionäre die Hinweise am Ende dieser Einberufung im Abschnitt „III. Informationen zur Durchführung
der virtuellen Hauptversammlung“.
Bei der Entscheidung, die Hauptversammlung 2025 virtuell durchzuführen, hat sich der Vorstand insbesondere von den positiven
Erfahrungen mit virtuellen Hauptversammlungen leiten lassen, die alle technisch ohne Schwierigkeiten durchgeführt werden konnten.
Gleichzeitig sind sämtliche Aktionärsrechte wie in einer Präsenzversammlung gewährleistet. Besonders das Recht der Aktionäre
live zu sprechen und Fragen zu stellen, wurde in den Hauptversammlungen 2023 und 2024 im Rahmen lebhaft geführter Generaldebatten
umfassend wahrgenommen. Im Nachgang zu beiden Hauptversammlungen haben die Gesellschaft positive Rückmeldungen zum Ablauf
und der Ausgestaltung der Versammlung erreicht. Für viele Investoren ermöglicht erst das virtuelle Format, an der Hauptversammlung
ohne längere Anreise aus dem In- und Ausland teilzunehmen.
Wie schon im Vorjahr ist auch in diesem Jahr vorgesehen, dass sämtliche Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat am Versammlungsort
im Sinne des Aktiengesetzes physisch an der gesamten Hauptversammlung teilnehmen.
I. Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2024, des zusammengefassten
Lageberichts für die flatexDEGIRO AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2024 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über
das Geschäftsjahr 2024
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt kein Beschluss zu fassen, da der Aufsichtsrat
den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt
hat.
Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen enthalten auch den erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289a
Abs. 1, 315a Handelsgesetzbuch („HGB“). Die genannten Unterlagen sind ebenso wie die zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f, 315d HGB
für das Geschäftsjahr 2024 und der gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht für das Geschäftsjahr 2024 von der Einberufung
an und auch während der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.flatexdegiro.com unter „Investor
Relations“ in dem Unterpunkt „HV & Prospekt“, dort unter „Hauptversammlung 2025“ zugänglich.
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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Der im Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2024 ausgewiesene Bilanzgewinn von EUR 106.174.364,40 wird wie
folgt verwendet:
Je dividendenberechtigter Stückaktie wird eine Dividende in Höhe von EUR 0,04 ausgeschüttet und der sich nach Abzug der Dividendensumme
vom Bilanzgewinn ergebende Restbetrag wird zu 50% in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt und zu 50% als Gewinn auf neue
Rechnung vorgetragen.
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,04 EUR
je dividendenberechtigter Stückaktie
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EUR
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4.291.106,48*
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Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen
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EUR
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50.941.628,96*
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Gewinnvortrag
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EUR
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50.941.628,96*
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Bilanzgewinn
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EUR
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106.174.364,40
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* |
In vorstehendem Gewinnverwendungsvorschlag basieren die Dividendensumme und der sich nach Abzug der Dividendensumme vom Bilanzgewinn
ergebende Restbetrag, von dem 50% in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen und die anderen 50% als Gewinn auf neue Rechnung
vorzutragen sind, auf dem zum Ablauf des 15. April 2025 bestehenden Grundkapital in Höhe von EUR 110.134.548,00, eingeteilt
in 110.134.548 ausgegebene Stückaktien, von denen (Stand Ablauf des 15. April 2025) 107.277.662 Stück dividendenberechtigt
und 2.856.886 Stück als eigene Aktien der Gesellschaft gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind.
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Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über die
Verwendung des Bilanzgewinns ändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag
zur Gewinnverwendung unterbreitet werden, der unverändert eine Ausschüttung von EUR 0,04 je dividendenberechtigter Stückaktie
vorsieht sowie die sich rechnerisch daraus ergebenden angepassten Beträge für (i) die Dividendensumme, (ii) die in die anderen
Gewinnrücklagen einzustellenden 50% des (sich nach Abzug der Dividendensumme vom Bilanzgewinn ergebenden) Restbetrages und
(iii) die als Gewinn auf neue Rechnung vorzutragenden anderen 50% des (sich nach Abzug der Dividendensumme vom Bilanzgewinn
ergebenden) Restbetrages.
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Der Anspruch auf die Dividende ist am dritten auf die Hauptversammlung folgenden Geschäftstag, das heißt am 05. Juni 2025,
fällig.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt im Wege der Einzelentlastung zu beschließen:
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3.1 |
Herrn Oliver Behrens (Mitglied des Vorstands und Vorsitzender seit dem 01. Oktober 2024) wird für dessen Tätigkeit im Geschäftsjahr
2024 Entlastung erteilt.
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3.2 |
Herrn Dr. Benon Janos (Mitglied des Vorstands und Stellvertretender Vorsitzender) wird für dessen Tätigkeit im Geschäftsjahr
2024 Entlastung erteilt.
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3.3 |
Herrn Stephan Simmang (Mitglied des Vorstands) wird für dessen Tätigkeit im Geschäftsjahr 2024 Entlastung erteilt.
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3.4 |
Frau Christiane Strubel (Mitglied des Vorstands) wird für deren Tätigkeit im Geschäftsjahr 2024 Entlastung erteilt.
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3.5 |
Herrn Frank Niehage (Mitglied des Vorstands und Vorsitzender bis zum 30. April 2024) wird für dessen Tätigkeit im Geschäftsjahr
2024 keine Entlastung erteilt.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt im Wege der Einzelentlastung zu beschließen:
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4.1 |
Herrn Martin Korbmacher (Vorsitzender und Mitglied des Aufsichtsrats bis zum 27. März 2025) wird für dessen Tätigkeit im Geschäftsjahr
2024 Entlastung erteilt.
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4.2 |
Herrn Stefan Müller (Vorsitzender des Aufsichtsrats seit dem 28. März 2025, zuvor Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats)
wird für dessen Tätigkeit im Geschäftsjahr 2024 Entlastung erteilt.
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4.3 |
Frau Aygül Özkan (Stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats seit dem 28. März 2025, zuvor Mitglied des Aufsichtsrats)
wird für deren Tätigkeit im Geschäftsjahr 2024 Entlastung erteilt.
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4.4 |
Frau Britta Lehfeldt (Mitglied des Aufsichtsrats) wird für deren Tätigkeit im Geschäftsjahr 2024 Entlastung erteilt.
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4.5 |
Herrn Bernd Förtsch (Mitglied des Aufsichtsrats seit dem 04. Juni 2024) wird für dessen Tätigkeit im Geschäftsjahr 2024 Entlastung
erteilt.
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4.6 |
Herrn Herbert Seuling (Mitglied des Aufsichtsrats bis zum 04. Juni 2024) wird für dessen Tätigkeit im Geschäftsjahr 2024 Entlastung
erteilt.
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5. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025, des Prüfers für
die etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr 2025 sowie des Prüfers für eine etwaige
prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf eine entsprechende Empfehlung seines Gemeinsamen Risiko- und Prüfungsausschusses -
vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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Die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2025, zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr
2025 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen im Geschäftsjahr 2025 und
2026 bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung gewählt.
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Der Gemeinsame Risiko- und Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme
durch Dritte getroffen worden ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Vertragsklausel im Sinne von Art. 16
Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April
2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des
Beschlusses 2005/909/EG der Kommission) auferlegt wurde.
Die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, hat gegenüber dem Gemeinsamen Risiko- und Prüfungsausschuss
erklärt, dass keine geschäftlichen, finanziellen, persönlichen oder sonstigen Beziehungen zwischen ihr, ihren Organen und
Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen und seinen Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an ihrer Unabhängigkeit
begründen können.
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6. |
Beschlussfassung über die Wahl des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2025
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die entsprechende Empfehlung seines Gemeinsamen Risiko- und Prüfungsausschusses -
vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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Die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, wird mit Wirkung zum Inkrafttreten des Gesetzes
zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive in deutsches Recht ("
CSRD-Umsetzungsgesetz
") als Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2025 gewählt.
Der Aufsichtsrat hat den Beschluss nur zu vollziehen, wenn nach dem CSRD-Umsetzungsgesetz ein für das Geschäftsjahr 2025 zu
erstellender Nachhaltigkeitsbericht verpflichtend extern durch einen von der Hauptversammlung zu bestellenden Prüfer zu prüfen
ist. Weitere Voraussetzung für den Vollzug ist, dass das CSRD-Umsetzungsgesetz keine Regelung für das Geschäftsjahr 2025 vorsieht,
welche die Bestellung des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts durch die Hauptversammlung ohne ein sonst ersatzweise durchzuführendes
gerichtliches Bestellungsverfahren entbehrlich machen würde.
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Die Bestellung eines Prüfers der Nachhaltigkeitsberichtserstattung sieht Art. 37 der Abschlussprüferrichtlinie in der Fassung
der Corporate Sustainability Reporting Directive („CSRD“) vor. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union waren verpflichtet, die CSRD bis zum 06. Juli 2024 in nationales Recht umzusetzen.
In Deutschland wird die Umsetzung erst im Laufe von 2025 erwartet. Vor diesem Hintergrund erfolgt die Bestellung des Prüfers
der Nachhaltigkeitsberichterstattung vorsorglich für den Fall, dass das CSRD-Umsetzungsgesetz eine ausdrückliche Bestellung
des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2025 verlangen sollte (und
sonst ersatzweise ein gerichtliches Bestellungsverfahren durchzuführen wäre).
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7. |
Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 Aktiengesetz erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr
2024
Gemäß § 162 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften jährlich einen Bericht über die den Mitgliedern
des Vorstands und des Aufsichtsrats im letzten Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung („Vergütungsbericht“) zu erstellen. Der Vergütungsbericht der flatexDEGIRO AG für das Geschäftsjahr 2024 wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch
den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden.
Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.
§ 120a Abs. 4 Satz 1 AktG sieht vor, dass die Hauptversammlung über die Billigung dieses nach § 162 AktG erstellten und geprüften
Vergütungsberichts für das vorausgegangene Geschäftsjahr beschließt.
Der nach § 162 AktG erstellte Vergütungsbericht der flatexDEGIRO AG für das Geschäftsjahr 2024 und der Vermerk über dessen
Prüfung durch die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, sind von der Einberufung der Hauptversammlung
an und auch während der gesamten Hauptversammlung über die Internetadresse https://www.flatexdegiro.com unter „Investor Relations“
in dem Unterpunkt „HV & Prospekt“, dort unter „Hauptversammlung 2025“ zugänglich.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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Der nach § 162 AktG erstellte und geprüfte Vergütungsbericht der flatexDEGIRO AG für das Geschäftsjahr 2024 wird gebilligt.
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8. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder
Gemäß § 120a Abs. 1 AktG beschließt die Hauptversammlung der börsennotierten Gesellschaft mindestens alle vier Jahre sowie
bei jeder wesentlichen Änderung des Vergütungssystems über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystem
für die Vorstandsmitglieder.
Zuletzt hat die Hauptversammlung der Gesellschaft am 13. Juni 2023 das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder gebilligt,
während die Hauptversammlung am 04. Juni 2024 das ihr vorgelegte System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder nicht gebilligt
hat. Der Hauptversammlung ist daher nach § 120a Abs. 3 AktG ein überprüftes Vergütungssystem zur Beschlussfassung vorzulegen.
Im Anschluss an die Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 04. Juni 2024 hat der Aufsichtsrat intensiv an einem neuen Vergütungssystem
für die Vorstandsmitglieder für die Zeit ab dem 01. Januar 2025 gearbeitet und dabei insbesondere auch einen intensiven Austausch
mit Investoren hinsichtlich deren Erwartungen durchgeführt. Der Vergütungskontrollausschuss hat dem Aufsichtsrat die Anpassung
des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder empfohlen. Gestützt auf diese Empfehlung hat der Aufsichtsrat am 11. April
2025 das neue Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder für die Zeit ab dem 01. Januar 2025 beschlossen („Vorstandsvergütungssystem 2025“).
Das Vorstandsvergütungssystem 2025 gilt im Falle einer Eintragung der Verschmelzung der flatex Projektgesellschaft Alpha AG
auf die flatexDEGIRO AG in das Handelsregister der flatexDEGIRO AG, wodurch die flatexDEGIRO AG die Rechtsform einer Europäischen
Gesellschaft (Societas Europaea - "SE") annehmen wird (vgl. dazu Tagesordnungspunkt 13), unverändert fort.
In der Folge der eingehenden Überprüfung des Vergütungssystems hat der Aufsichtsrat Veränderungen an der Ausgestaltung, Festsetzung
und Darstellung des erfolgsabhängigen, kurzfristigen variablen Vergütungsbestandteils sowie der Ausgestaltung der weiteren
vertraglichen Regelungen vorgenommen. Dies umfasst die Änderung der Leistungskriterien der kurzfristigen variablen Vergütung
(Short Term Incentive, „STI“) und deren Bemessung. Die Leistungskriterien werden transparent in leicht angepassten Kategorien im Vergütungssystem definiert
und einheitlich über eine dreijährige rückwärtsgerichtete Bemessungsperiode gemessen. Im Zuge der Einführung von individuellen
Zielen für die Vorstandsmitglieder entfällt die Zielkategorie „Commercials“ und es wird ein divisionaler Faktor eingeführt,
der den Beiträgen der einzelnen Ressorts der Vorstandsmitglieder zur Erreichung der gemeinsamen Ziele Rechnung trägt. Die
Leistungskriterien setzen sich nun aus 50 % - 60 % finanziellen Zielen, 10 % - 20 % ESG-Kriterien und einem divisionalen Faktor
von 0,8 bis 1,2 für die Gesamtziele zusammen. Die neu eingeführten individuellen Ziele werden mit 20 % - 40 % gewichtet. Des
Weiteren wurde die Höhe der festgelegten Maximalvergütung nach § 87a AktG um EUR 2.000.000,00 verringert, um die Auszahlungen
aus der langfristigen variablen Vergütung zu begrenzen. Die Regelung im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vorstandsmandats
bei einem Kontrollwechsel der Gesellschaft (Change of Control-Klausel) wurde aus dem Vergütungssystem entfernt. Bei diesen
Änderungen hat der Aufsichtsrat der flatexDEGIRO AG insbesondere die Hinweise der Investoren im Rahmen der vergangenen Hauptversammlung
sowie der nachfolgenden Diskussion mit Investoren aufgenommen und in die Überarbeitung einfließen lassen.
Vor dem Hintergrund der Rückäußerungen der Investoren sowie in Anbetracht der gesteigerten Fokussierung auf eine nachhaltige
Anreizwirkung hat der Aufsichtsrat eine eingehende Überprüfung der langfristigen variablen Vergütung (Long Term Incentive,
„LTI“) durchgeführt. Innerhalb des Prozesses wurden alle Ausgestaltungsparameter des Vergütungsbestandteils analysiert und einem
externen Marktvergleich unterzogen. Der Aufsichtsrat ist zu dem Entschluss gekommen, dass der LTI in der bestehenden Form
durch das hohe anteilige Gewicht in der Vergütung und die Fokussierung auf die nachhaltige Steigerung des Aktienkurses sowie
die Berücksichtigung risikoadjustierender Faktoren einen starken Incentivierungseffekt zur Verfolgung der strategischen Unternehmensziele
aufweist und die Angleichung der Interessen von Aktionären und Vorstandsmitgliedern fördert. Demnach soll die Ausgestaltung
und Umsetzung künftig so beibehalten, jedoch transparenter dargestellt werden (insb. die Ausgestaltung der risikoadjustierenden
Faktoren).
Details und weitere Erläuterungen zu den oben beschriebenen Anpassungen sind dem neuen Vorstandsvergütungssystem 2025, welches
von der Einberufung der Hauptversammlung an und auch während der gesamten Hauptversammlung über die Internetadresse https://www.flatexdegiro.com
unter „Investor Relations“ in dem Unterpunkt „HV & Prospekt“, dort unter „Hauptversammlung 2025“ zugänglich ist, zu entnehmen.
Der Aufsichtsrat schlägt - auf Grundlage der Empfehlung des Vergütungskontrollausschusses - vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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Das Vorstandsvergütungssystem 2025 für die Vorstandsmitglieder der Gesellschaft, welches durch den Aufsichtsrat beschlossen
wurde und ab dem 01. Januar 2025 zur Anwendung kommt, wird gebilligt.
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9. |
Beschlussfassung über die Wahlen von Mitgliedern des Aufsichtsrats
Herr Martin Korbmacher hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats der flatexDEGIRO AG zum Ablauf des 27. März 2025 niedergelegt.
Die Amtszeit der übrigen gegenwärtigen Mitglieder des Aufsichtsrats der flatexDEGIRO AG endet mit Beendigung der ordentlichen
Hauptversammlung der flatexDEGIRO AG am 02. Juni 2025. Von der Hauptversammlung sind daher sämtliche Aufsichtsratsmitglieder
der flatexDEGIRO AG neu zu wählen.
Der Aufsichtsrat der flatexDEGIRO AG setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft
aus fünf von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist dabei nicht an Wahlvorschläge
gebunden.
Gestützt auf einen entsprechenden Vorschlag des Nominierungsausschusses und unter Berücksichtigung des Diversitätskonzepts
samt der vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils
für das Gesamtgremium schlägt der Aufsichtsrat vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die nachfolgend unter Ziffer 9.1 bis 9.5 genannten Kandidatinnen und Kandidaten werden jeweils mit Wirkung ab Beendigung dieser
Hauptversammlung zu Mitgliedern des Aufsichtsrats gewählt. Die Wahl erfolgt jeweils gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft
für die nachfolgend unter Ziffer 9.1 und 9.2 genannten Kandidaten für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung der neu gewählten Aufsichtsratsmitglieder für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt,
für die nachfolgend unter Ziffer 9.3 bis 9.5 genannten Kandidatinnen und den Kandidaten jeweils für die Zeit bis zur Beendigung
der Hauptversammlung, die über die Entlastung der neu gewählten Aufsichtsratsmitglieder für das zweite Geschäftsjahr nach
dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet. Die Amtszeit
der nachfolgend unter Ziffer 9.1 und 9.2 genannten neu gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats endet damit voraussichtlich
jeweils mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung des Jahres 2030, diejenige der nachfolgend unter Ziffer 9.3 bis 9.5 genannten
neu gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats damit voraussichtlich jeweils mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung des
Jahres 2028. Diese Bestellung gilt auch im Falle einer Eintragung der Verschmelzung der flatex Projektgesellschaft Alpha AG
auf die flatexDEGIRO AG in das Handelsregister der flatexDEGIRO AG, wodurch die flatexDEGIRO AG die Rechtsform einer SE annehmen
wird (vgl. dazu Tagesordnungspunkt 13), fort.
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9.1 |
Herr Stefan Müller
Generalbevollmächtigter der Börsenmedien AG, Kulmbach, wohnhaft in Küps
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9.2 |
Herr Bernd Förtsch
Vorsitzender des Vorstands der Börsenmedien AG, Kulmbach, wohnhaft in Kulmbach
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9.3 |
Herr Hans-Hermann Anton Lotter
Operating Partner in Beteiligungsgesellschaften von Advent International sowie Berater für Private-Equity-Beteiligungen, Mergers
& Acquisitions und Umstrukturierungen, wohnhaft in Como, Italien
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9.4 |
Frau Martina Ulrike Pfeifer-Braks
Geschäftsführerin der Whistler GmbH, Frankfurt am Main, wohnhaft in Frankfurt am Main
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9.5 |
Frau Sarna Marie Elisabeth Röser
Mitglied der Geschäftsleitung der Röser FAM GmbH & Co. KG und der FAIR VC GmbH, jeweils Mundelsheim, wohnhaft in Ludwigsburg
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Die vorgeschlagenen unterschiedlichen Amtszeiten für die Wiederbestellungen von Herrn Stefan Müller und Herrn Bernd Förtsch
einerseits und die erstmalige Bestellung von Herrn Hans-Hermann Anton Lotter, Frau Martina Ulrike Pfeifer-Braks und Frau Sarna
Marie Elisabeth Röser andererseits berücksichtigt bereits die unter TOP 14.3 vorgeschlagene Satzungsänderung sowie die Erwartung
internationaler Investorenkreise in Hinblick auf die Amtszeiten für erstmalig zur Wahl zum Mitglied des Aufsichtsrats vorgeschlagene
Kandidatinnen und Kandidaten unterhalb der gesetzlich zulässigen Maximaldauer. Damit macht der Aufsichtsrat von der in der
Satzung vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch, Aufsichtsratsmitglieder für eine kürzere als die nach § 8 Abs. 2 der Satzung maximal
mögliche Amtszeit zur Wahl vorzuschlagen.
Die Wahlen zum Aufsichtsrat werden als Einzelwahl durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidatinnen
und Kandidaten vergewissert, dass ihnen jeweils für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Aufsichtsratsmitglied der flatexDEGIRO
AG genügend Zeit zur Verfügung steht.
Die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten haben sich vorab bereit erklärt, das Amt für den Fall ihrer Wahl anzunehmen.
Herr Lotter hat für den Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zudem seine Bereitschaft erklärt, zur Wahl als
Vorsitzender des Aufsichtsrats zur Verfügung zu stehen.
Die unter Ziffer 9.1 bis 9.4 vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten verfügen jeweils aufgrund ihres persönlichen Werdegangs
und ihrer bisherigen Tätigkeiten in verantwortungsvollen Positionen in der Finanzwirtschaft einschließlich verschiedener Leitungs-
und Aufsichtsratsmandate auch über langjährige und fundierte Expertise in den für die Gesellschaft bedeutsamen Geschäftsfeldern.
Die unter Ziffer 9.5 vorgeschlagene Kandidatin verfügt aufgrund ihres persönlichen Werdegangs und ihren aktuellen und bisherigen
Tätigkeiten im wirtschaftlichen und sozialen Bereich über langjährige und fundierte Expertise im Bereich von für die Gesellschaft
bedeutsamen Nachhaltigkeitsfragen. Sämtliche Kandidatinnen und Kandidaten sind daher jeweils in besonderem Maße geeignet,
das Amt als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft ordnungsgemäß auszufüllen. Von den Kandidatinnen und Kandidaten für
den Aufsichtsrat verfügen insbesondere Herr Förtsch sowie Frau Pfeifer-Braks aufgrund ihrer beruflichen Erfahrungen über Sachverstand
auf dem Gebiet der Rechnungslegung und Herr Lotter sowie Herr Müller aufgrund ihrer beruflichen Erfahrungen, insbesondere
der langjährigen Tätigkeiten als Mitglieder bzw. Vorsitzende von Prüfungsausschüssen börsennotierter Gesellschaften über Sachverstand
auf den Gebieten der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Abs. 5, 1. Halbsatz AktG. Sämtliche Kandidatinnen
und Kandidaten sind mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut im Sinne des § 100 Abs. 5, 2. Halbsatz AktG.
Ergänzende Angaben zu den vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten einschließlich der Angaben zu Mitgliedschaften
in weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien sind im Anschluss an die Tagesordnung
unter „II. Ergänzende Angaben, Hinweise und Berichte an die Hauptversammlung“ in den Angaben „1. Zu Punkt 9 der Tagesordnung:
Ergänzende Angaben zu den zur Wahl als Mitglieder des Aufsichtsrats vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten, insbesondere
die Lebensläufe der Kandidatinnen und Kandidaten sowie Angaben nach § 125 Abs. 1 S. 5 AktG“ wiedergegeben und zusätzlich von
der Einberufung der Hauptversammlung an und auch während der gesamten Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft
unter https://www.flatexdegiro.com unter „Investor Relations“ in dem Unterpunkt „HV & Prospekt“, dort unter „Hauptversammlung
2025“ zugänglich.
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10. |
Beschlussfassung über die Änderung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats und die Änderung des Vergütungssystems
Nach § 14 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft erhalten die Aufsichtsratsmitglieder eine nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare
jährliche Vergütung, über deren Höhe die Hauptversammlung beschließt. Die zuletzt beschlossene Vergütung bleibt dabei solange
gültig, bis die Hauptversammlung eine geänderte Vergütung beschließt.
Die Vergütung und das Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats wurde zuletzt durch Beschluss der Hauptversammlung
vom 17. Mai 2022 geändert.
Danach erhält bislang jedes Mitglied des Aufsichtsrats eine jährliche feste Vergütung in Höhe von EUR 60.000,00. Anstelle
dieser festen Vergütung nach dem vorstehenden Satz 1 erhält der Vorsitzende des Aufsichtsrats bislang eine jährliche feste
Vergütung von EUR 120.000,00, mit der auch Mitgliedschaften und der Vorsitz in Ausschüssen abgegolten sind. Anstelle der festen
Vergütung nach dem vorstehenden Satz 1 erhält der Vorsitzende des Prüfungsausschusses bislang eine jährliche feste Vergütung
von EUR 90.000,00, mit der auch Mitgliedschaften und der Vorsitz in weiteren Ausschüssen abgegolten sind. Für die Mitgliedschaft
in Ausschüssen des Aufsichtsrats erhalten die weiteren Aufsichtsratsmitglieder keine zusätzliche Vergütung.
Mit Beschluss des Aufsichtsrats vom 16. August 2022 wurden bei der flatexDEGIRO AG ein Gemeinsamer Risiko- und Prüfungsausschuss
(der den bis dahin bestehenden Prüfungsausschuss ersetzte) sowie ein Nominierungsausschuss und ein Vergütungskontrollausschuss
gebildet.
Die bisherigen Regelungen für die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder bilden diese neue Ausschussstruktur nicht adäquat
ab. Der erweiterte Verantwortungsbereich und der erhöhte Arbeitsaufwand für die Mitgliedschaft und den Vorsitz in den genannten
Aufsichtsratsausschüssen soll durch eine Erhöhung der diesbezüglichen Vergütung und Änderung des Vergütungssystems berücksichtigt
werden. Gleiches gilt für den Verantwortungsbereich und den erhöhten Arbeitsaufwand für den Stellvertreter des Aufsichtsratsvorsitzenden.
Zum Ausgleich für die neue Vergütungsstruktur für die M |
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