WKN: | 750450 |
ISIN: | DE0007504508 |
Land: | Deutschland |
Branche: | Handel & Konsum |
Sektor: | Handel |
EQS-WpÜG: S77 Holdings GmbH / Kontrollerlangung DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.
Veröffentlichung der Erlangung der Kontrolle über die Turbon AG gemäß § 35 Absatz 1 Satz 1 iVm § 10 Absatz 3 Satz 1 und 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) Kontrollerwerb/Pflichtangebot
Bieterin: S77 Holdings GmbH eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 88495 Schlebuscher Straße 77, 51381 Leverkusen Zielgesellschaft: Turbon AG eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 15780 Zum Ludwigstal 14 - 16, 45527 Hattingen Inhaberaktien: WKN 750450 / ISIN DE0007504508 Angaben zum Kontrollerwerb: Die S77 Holdings GmbH mit Sitz in Düsseldorf hat am 29. August 2025 durch den Zukauf weiterer Aktien die Kontrolle gemäß § 35 Absatz 1 iVm § 29 Absatz 2 über die Turbon AG mit Sitz in Hattingen erlangt. Durch den Erwerb verfügt die Bieterin nunmehr über insgesamt 1.122.150 der 3.294.903 Stückaktien der Turbon AG. Dies entspricht einem Stimmrechtsanteil von 34,06% der Stimmrechte an der Turbon AG. Über den vorgenannten Stimmrechtsanteil hinaus hält die Bieterin keine weiteren gemäß § 30 WpÜG zuzurechnenden Stimmrechte an der Turbon AG. Mit Erlangung der Kontrolle gemäß §§ 35 Absatz 1, 29 Absatz 2 WpÜG über die Turbon AG ist die Bieterin zur Abgabe eines Pflichtangebots gemäß § 35 Absatz 2 WpÜG, gerichtet auf den Erwerb sämtlicher Aktien der Turbon AG, verpflichtet. Mit dem vorgenannten Zukauf weiterer Aktien der Turbon AG durch die Bieterin hat auch folgende Person infolge Stimmrechtszurechnung nach § 30 WpÜG mittelbar die Kontrolle über die Turbon AG erlangt:
Holger Stabenau hält unmittelbar keine Aktien der Zielgesellschaft. Ihm werden aber die Stimmrechte der Bieterin aus den Stückaktien der S77 Holdings GmbH, mithin Stimmrechte in Höhe von 34,06 % an der Turbon AG, nach § 30 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG zugerechnet. Diese Veröffentlichung gemäß § 35 Absatz 1 iVm § 10 Absatz 3 WpÜG erfolgt daher zugleich auch im Namen der vorstehend unter Ziffer 1 genannten Person, vertreten durch die Bieterin. Die Bieterin wird nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegenüber allen Aktionären der Turbon AG gemäß § 35 Absatz 2 WpÜG ein Pflichtangebot auf den Erwerb sämtlicher Aktien der Turbon AG zum gesetzlichen Mindestpreis und im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage noch mitzuteilenden Bestimmungen und Bedingungen abgeben. Die Bieterin wird mit der Durchführung des Pflichtangebots auch die aus § 35 WpÜG resultierenden Verpflichtungen der vorstehend unter Ziffer 1 genannten Person erfüllen. Diese wird daher kein gesondertes Pflichtangebot für die Aktien der Turbon AG veröffentlichen. Die Angebotsunterlage wird von der Bieterin gem. §§ 35 Absatz 2 Satz 2, 14 Absatz 3 Satz 1 WpÜG im Internet unter https://s77-holdings.com veröffentlicht werden. Zudem wird ein Hinweis auf die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Weitere Wichtige Informationen: Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Turbon AG. Inhabern von Aktien der Turbon AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Das Pflichtangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung) durchgeführt. Dementsprechend wurden und werden keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingereicht, veranlasst oder gewährt. Investoren und Inhaber von Wertpapieren der Turbon AG können nicht darauf vertrauen, durch die Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland geschützt zu werden. 5. September 2025 S77 Holdings GmbH Ende der WpÜG-Mitteilung
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Quelle: DGAP