Großaktionär

Ein Aktionär, der einen großen Anteil am Aktienkapital einer Gesellschaft besitzt, wird als Großaktionär bezeichnet. Meist sind Großaktionäre an vielen Gesellschaften beteiligt und haben auch eine Funktion im Aufsichtsrat sowie erheblichen Einfluss auf das Unternehmen.

Gegenteil: Kleinaktionär


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