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Auch: Spekulationssteuer
Bezeichnung für eine Steuerpflicht, bei der durch Börsengeschäfte entstandene Einkommen besteuert werden. Allgemein wird sie von der Steuerbehörde erhoben, sofern ein Wertpapier innerhalb von zwölf Monaten nach dem Kauf wieder veräußert wird (Spekulationsfrist).
Für Geschäfte, die offensichtlich von vornherein spekulativen Charakter haben, wie zum Beispiel Optionsgeschäfte, gilt diese Spekulationsfrist nicht. Allerdings ist die Versteuerung von Optionsgeschäften in Deutschland noch schwankend, da sie mitunter als Einnahmen aus Spiel und Wette aufgefasst werden.
Weiterführende Artikel zum Thema "Aktien & Steuern":
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