MorphoSys AG
Planegg
Wertpapierkennnummer: 663200
ISIN: DE0006632003
Eindeutige Kennung des Ereignisses: MOR082024oHV
Einladung zur ordentlichen virtuellen Hauptversammlung 2024 der MorphoSys AG
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der MorphoSys AG, Planegg (im Folgenden die „Gesellschaft“ oder „MorphoSys“), ein, die am Dienstag, den 27. August 2024, um 10:00 Uhr (MESZ) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder
ihrer Bevollmächtigten, mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, stattfindet.
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist der Sitz der Gesellschaft, Semmelweisstraße 7, 82152 Planegg. Für
die Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur physischen Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung. Die gesamte Hauptversammlung wird für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre über den passwortgeschützten Internetservice live
übertragen. In Abschnitt III dieser Einladung ist erläutert, wie Aktionäre Zugang zum passwortgeschützten Internetservice
erhalten.
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder deren Bevollmächtigte können sich im Wege elektronischer Kommunikation über die Internetseite
der Gesellschaft unter
www.morphosys.de/hv
im passwortgeschützten Internetservice zu der virtuellen Hauptversammlung zuschalten und auf diese Weise an der Versammlung
teilnehmen und ihre versammlungsbezogenen Aktionärsrechte, wie etwa das Auskunfts- und Rederecht, wahrnehmen. Eine Möglichkeit
zur Einreichung von Fragen im Vorfeld der Hauptversammlung im Sinne von § 131 Abs. 1a Aktiengesetz (nachfolgend „AktG“) besteht nicht. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt - auch bei einer Bevollmächtigung von Dritten - ausschließlich
im Wege der elektronischen Kommunikation, namentlich über elektronische Briefwahl, oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung
an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Zu weiteren Einzelheiten vgl. die weiteren Angaben und Hinweise
am Ende der Einladung unter Abschnitt III.
I. Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023 nebst Lageberichten
einschließlich des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289a, 315a HGB
Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter
zum Download bereit. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt; der
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Beschlussfassung ist daher zu diesem Tagesordnungspunkt entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen nicht erforderlich.
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
a) |
Dr. Jean-Paul Kress für seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied im Geschäftsjahr 2023 keine Entlastung zu erteilen;
|
b) |
Dr. Lucinda Crabtree für ihre Tätigkeit als Vorstandsmitglied vom 8. August 2023 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 keine
Entlastung zu erteilen;
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c) |
Sung Lee für seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied bis zum Ablauf des 17. März 2023 Entlastung zu erteilen, und
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d) |
Eva Charlotte Lohmann für ihre Tätigkeit als Vorstandsmitglied vom 1. März 2023 bis zum Ablauf des 31. August 2023 Entlastung
zu erteilen.
|
Über die Entlastung soll im Wege der Einzelentlastung, d.h. für jedes Vorstandsmitglied gesondert, abgestimmt werden.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats jeweils
für ihre Tätigkeit für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen:
a) |
Dr. Marc Cluzel
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b) |
Michael Brosnan
|
c) |
Dr. George Golumbeski
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d) |
Krisja Vermeylen
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e) |
Sharon Curran
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f) |
Dr. Andrew Cheng
|
Über die Entlastung soll im Wege der Einzelentlastung, d.h. für jedes Mitglied des Aufsichtsrats gesondert, abgestimmt werden.
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4. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,
zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten
Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2024 zu wählen.
Der Empfehlung des Prüfungsausschusses ist ein nach den Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 durchgeführtes Auswahlverfahren
nach Art. 16 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 vorangegangen. Hierauf basierend hat der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat
unter Angabe von Gründen empfohlen, der Hauptversammlung als Prüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses von MorphoSys
sowie des MorphoSys-Konzerns für das Geschäftsjahr 2024 sowie für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und
des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2024 entweder die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
München, oder die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, vorzuschlagen. Dabei hat der Prüfungsausschuss eine
begründete Präferenz für die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, angegeben. Der Wechsel des Prüfers für den
Jahresabschluss und den Konzernabschluss ist erforderlich, da das Mandat der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
München, die gesetzliche Höchstlaufzeit erreicht.
Der Prüfungsausschuss hat gemäß Artikel 16 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 16. April 2014 erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die
Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung beschränkenden Vertragsklauseln im Sinne von Artikel 16 Abs. 6 der Verordnung (EU)
Nr. 537/2014 auferlegt wurden.
|
5. |
Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 AktG und § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus sechs Mitgliedern
zusammen. Die Gesellschaft unterliegt nicht der Mitbestimmung. Somit besteht der Aufsichtsrat ausschließlich aus Aktionärsvertretern.
Gemäß § 102 Abs. 1 AktG und § 8 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft werden die Aufsichtsratsmitglieder höchstens für die Zeit
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn
der Amtszeit beschließt, bestellt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
Mit Beendigung der Hauptversammlung am 27. August 2024 endet die Amtszeit von Sharon Curran. Dr. Marc Cluzel, Dr. George Golumbeski,
Krisja Vermeylen, Michael Brosnan und Dr. Andrew Cheng haben zudem ihre Aufsichtsratsmandate jeweils mit Erklärung vom 23.
Mai 2024 mit sofortiger Wirkung und damit vor Ablauf der festgelegten Amtszeit niedergelegt. Gewählte Ersatzmitglieder bestanden
nicht. Mit Beschluss vom 4. Juni 2024 hat das Amtsgericht München nach § 104 Abs. 1 S. 1 AktG Heinrich Moisa, Romain Lege
und Silke Mainka als Mitglieder des Aufsichtsrats bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 entscheidet, bestellt. Damit enden die Ämter der gerichtlich bestellten Mitglieder
des Aufsichtsrats mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 27. August 2024, zu der hiermit einberufen wird.
Vor dem Hintergrund, dass dieser Hauptversammlung am 27. August 2024 unter Tagesordnungspunkt 6 die Verkleinerung des Aufsichtsrats
auf vier Mitglieder zur Beschlussfassung vorgeschlagen wird, sollen statt sechs Aufsichtsratsmitglieder insgesamt nur vier
Aufsichtsratsmitglieder neu gewählt werden.
Heinrich Moisa, Romain Lege und Silke Mainka stehen für eine Wahl als Aufsichtsratsmitglieder zur Verfügung und sollen mit
Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 27. August 2024 als Aufsichtsratsmitglieder gewählt werden. Ferner soll Christian
Diehl neu in den Aufsichtsrat gewählt werden.
Dies vorausgeschickt, schlägt der Aufsichtsrat gemäß dem Vorschlag seines Vergütungs- und Ernennungsausschusses vor, die nachfolgend
unter lit. a) bis d) genannten Personen zu Aufsichtsratsmitgliedern jeweils mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung
am 27. August 2024 für einen Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, welche über die Entlastung des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2024 beschließt, zu wählen (also voraussichtlich bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung
im Jahr 2025):
Name
|
Ausgeübter Beruf
|
Wohnort
|
a) Heinrich Moisa |
Country President & Managing Director, Novartis Pharma GmbH |
Nürnberg, Deutschland |
b) Romain Lege |
Country Chief Financial Officer Germany, Novartis Pharma GmbH |
Göttingen, Deutschland |
c) Silke Mainka |
Country and Innovative Medicines Ethics, Risk & Compliance Head und Prokuristin, Novartis Pharma GmbH |
Neukirch, Deutschland |
d) Christian Diehl |
SVP & Global Head of data42 R&D data lake, Novartis Pharma AG |
Bad Krozingen, Deutschland |
Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder soll entsprechend der Empfehlung C.15 des Deutschen Corporate Governance Kodex als Einzelwahl
durchgeführt werden.
Keines der zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder ist Mitglied eines anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats
bzw. Mitglied eines vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremiums eines Wirtschaftsunternehmens.
Lebensläufe der vorgeschlagenen Kandidaten finden sich in Abschnitt II.1 dieser Einladung und werden zusätzlich im Internet
unter
veröffentlicht.
Gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex werden die vorgeschlagenen Kandidaten darauf achten, dass ihnen für die Wahrnehmung
ihrer Aufgaben genügend Zeit zur Verfügung steht; außerdem hat sich der Aufsichtsrat vergewissert, dass die vorgeschlagenen
Kandidaten den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können.
Die vorgeschlagenen Kandidaten stehen in keiner nach der Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden
persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu MorphoSys und ihrem Vorstand und Aufsichtsrat. Die vorgeschlagenen Kandidaten
stehen außerdem in keiner nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen Beziehung zu einem wesentlich
an MorphoSys beteiligten Aktionär. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats stehen die vier Kandidaten Heinrich Moisa in seiner
Funktion als Country President & Managing Director, Novartis Pharma GmbH, Romain Lege in seiner Funktion als Country Chief
Financial Officer Germany, Novartis Pharma GmbH, Silke Mainka in ihrer Funktion als Country and Innovative Medicines Ethics,
Risk & Compliance Head und Prokuristin, Novartis Pharma GmbH und Christian Diehl in seiner Funktion als SVP & Global Head
of data42 R&D data lake, Novartis Pharma AG, mit der Novartis BidCo Germany AG in einer nach dem Deutschen Corporate Governance
Kodex offenzulegenden geschäftlichen Beziehung zu einem wesentlich an MorphoSys beteiligten Aktionär.
Keiner der vorgeschlagenen Kandidaten ist als Mitglied des Aufsichtsrats in dieser Funktion länger als zwölf Jahre tätig.
Die Wahlvorschläge berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und streben die Ausfüllung
des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils und des Diversitätskonzepts für das Gesamtgremium an. Zuletzt wurden diese
Ziele vom Aufsichtsrat am 15. November 2022 aktualisiert und sind einschließlich des Stands der Umsetzung in der Erklärung
zur Unternehmensführung zum Geschäftsjahr 2023 veröffentlicht. Diese ist im Geschäftsbericht 2023 enthalten sowie auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.morphosys.com/de/investoren/corporate-governance |
verfügbar.
Die vorgeschlagenen Kandidaten sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut. Romain
Lege verfügt über Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung gemäß § 100 Abs. 5 AktG.
Es wird darauf hingewiesen, dass Heinrich Moisa im Fall seiner Wahl durch die Hauptversammlung als Kandidat für den Vorsitz
des Aufsichtsrats vorgeschlagen werden soll.
|
6. |
Beschlussfassung über die Verkleinerung des Aufsichtsrats auf vier Mitglieder und entsprechende Änderung der Satzung in §
8 (Zusammensetzung, Amtsdauer)
Der Aufsichtsrat setzt sich derzeit nach § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft i.V.m. §§ 95, 96 Abs. 1, 101 AktG aus sechs
Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden.
Die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder soll von derzeit sechs Mitglieder auf vier Mitglieder herabgesetzt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, folgenden Beschluss zu fassen:
§ 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wird geändert und wie folgt neu gefasst:
„(1) |
Der Aufsichtsrat besteht aus vier Mitgliedern, die von den Aktionären nach dem Aktiengesetz gewählt werden.“
|
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7. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts 2023
Gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG erstellen Vorstand und Aufsichtsrat der börsennotierten Gesellschaft jährlich einen klaren
und verständlichen Bericht über die im letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstands
und des Aufsichtsrats gewährte und geschuldete Vergütung. Gemäß § 120a Abs. 4 AktG beschließt die Hauptversammlung der börsennotierten
Gesellschaft über die Billigung des Vergütungsberichts. Vorstand und Aufsichtsrat legen daher der Hauptversammlung den nachfolgend
wiedergegebenen, gemäß § 162 AktG für das Geschäftsjahr 2023 erstellten und von dem Abschlussprüfer der Gesellschaft, der
PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, gemäß § 162 Abs. 3 AktG geprüften sowie mit dem Prüfungsvermerk
versehenen Vergütungsbericht von MorphoSys vor.
Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023, welcher auch den Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers enthält, finden sich
unten unter Abschnitt II.2.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht der von MorphoSys für
das Geschäftsjahr 2023 zu billigen.
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8. |
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Novartis BidCo Germany AG als Hauptaktionärin
gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG (verschmelzungsrechtlicher
Squeeze-Out)
Gehören bei einer Verschmelzung zweier Aktiengesellschaften durch Aufnahme gemäß §§ 2 Nr. 1, 60 ff. UmwG mindestens neun Zehntel
des Grundkapitals der übertragenden Aktiengesellschaft unmittelbar der übernehmenden Aktiengesellschaft (Hauptaktionärin),
so kann gemäß § 62 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 Satz 1 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG die Hauptversammlung der übertragenden Aktiengesellschaft
innerhalb von drei Monaten nach dem Abschluss des Verschmelzungsvertrags einen Beschluss gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG über
die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen
Barabfindung fassen (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out).
Die Novartis BidCo Germany AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 283042 (nachfolgend „Novartis BidCo Germany“ oder auch die „Hauptaktionärin“), hält zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung unmittelbar 34.337.809 der insgesamt 37.716.423 Aktien an MorphoSys.
Das entspricht rund 91.04 % des Grundkapitals und - nach Abzug der Anzahl der von MorphoSys gehaltenen, eigenen Aktien gemäß
§ 62 Abs. 1 Satz 2 UmwG - rund 91,17 % des ausstehenden Grundkapitals von MorphoSys und damit mehr als neun Zehnteln des Grundkapitals
von MorphoSys. Sie ist damit Hauptaktionärin von MorphoSys im Sinne von § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG. Ihren Aktienbesitz von mehr
als neun Zehntel des Grundkapitals von MorphoSys hat die Novartis BidCo Germany durch eine Depotbestätigung der UBS Switzerland
AG nachgewiesen.
Novartis BidCo Germany beabsichtigt, von der Möglichkeit des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out im Hinblick auf MorphoSys
Gebrauch zu machen. Zu diesem Zweck hat Novartis BidCo Germany mit Schreiben vom 20. Juni 2024 dem Vorstand von MorphoSys
mitgeteilt, dass sie eine Verschmelzung von MorphoSys auf die Novartis BidCo Germany beabsichtigt, und gemäß § 62 Abs. 5 Satz
1 UmwG i.V.m. § 327a Abs. 1 AktG an den Vorstand von MorphoSys das Verlangen gerichtet, dass die Hauptversammlung von MorphoSys
innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre von
MorphoSys auf die Novartis BidCo Germany als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt (nachfolgend
„Übertragungsbeschluss“).
Novartis BidCo Germany hat am 12. Juli 2024 die angemessene Barabfindung gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327b Abs.
1 Satz 1 AktG, die den Minderheitsaktionären von MorphoSys für die Übertragung ihrer Aktien auf die Novartis BidCo Germany
als Hauptaktionärin zu zahlen ist, auf EUR 68,00 je auf den Inhaber lautender Stückaktie von MorphoSys festgelegt.
Novartis BidCo Germany hat in ihrer Eigenschaft als Hauptaktionärin von MorphoSys gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327c
Abs. 2 Satz 1 AktG einen schriftlichen Bericht erstattet, in dem die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre
von MorphoSys auf die Novartis BidCo Germany dargelegt und die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung erläutert und
begründet werden (nachfolgend „Übertragungsbericht“). Demnach hat die Novartis BidCo Germany die Höhe der Barabfindung auf der Grundlage einer gutachterlichen Stellungnahme
zum Unternehmenswert von MorphoSys durch die ValueTrust Financial Advisors SE, München (nachfolgend „ValueTrust“), festgelegt. Die gutachtliche Stellungnahme der ValueTrust zur Ermittlung des Unternehmenswerts zum 27. August 2024 und
zur Höhe der angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327b Abs. 1 AktG vom 12. Juli 2024 ist Bestandteil
des Übertragungsberichts und diesem als Anlage vollständig beigefügt.
Mit konkretisierendem Schreiben vom 12. Juli 2024 hat die Novartis BidCo Germany ihre Absicht, einen Ausschluss der Minderheitsaktionäre
von MorphoSys im Zusammenhang mit der Verschmelzung herbeizuführen, gegenüber dem Vorstand von MorphoSys bestätigt und konkretisiert
und ihn über die Höhe der festgelegten Barabfindung informiert. Sie hat weiterhin darum gebeten, eine Hauptversammlung für
einen Tag einzuberufen, der nicht später als drei Monate nach dem Zeitpunkt des Abschlusses des Verschmelzungsvertrags liegt,
und den vorliegenden Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung zu setzen. Zusammen mit dem konkretisierenden
Squeeze-out-Verlangen und damit vor Einberufung der Hauptversammlung hat die Novartis BidCo Germany zudem dem Vorstand von
MorphoSys eine Gewährleistungserklärung der Deutsche Bank AG mit Sitz in Frankfurt am Main gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m.
§ 327b Abs. 3 AktG vom 11. Juli 2024 übermittelt. Die Deutsche Bank AG hat damit unbedingt und unwiderruflich die Gewährleistung
für die Erfüllung der Verpflichtung der Novartis BidCo Germany übernommen, den Minderheitsaktionären von MorphoSys festgelegte
Barabfindung zuzüglich etwaiger gesetzlicher Zinsen gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327b Abs. 2 AktG unverzüglich zu
zahlen, nachdem sowohl der Übertragungsbeschluss der Hauptversammlung von MorphoSys gemäß § 327a Abs. 1 AktG in das Handelsregister
des Sitzes von MorphoSys als auch die Verschmelzung in das Handelsregister des Sitzes der Novartis BidCo Germany eingetragen
sind und damit der Übertragungsbeschluss wirksam geworden ist. Die Barabfindung ist gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. §
327b Abs. 2 AktG von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister an mit einem jährlichen
Zinssatz in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen.
Am 19. Juli 2024 haben Novartis BidCo Germany und MorphoSys einen notariell beurkundeten Verschmelzungsvertrag geschlossen,
mit dem MorphoSys ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung gemäß §§ 2 Nr. 1,
4 ff., 60 ff. UmwG auf die Novartis BidCo Germany als übernehmenden Rechtsträger überträgt. Der Verschmelzungsvertrag enthält
die Angabe gemäß § 62 Abs. 5 Satz 2 UmwG, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre
von MorphoSys erfolgen soll. Die Wirksamkeit des Verschmelzungsvertrags wird unter der aufschiebenden Bedingung stehen, dass
der nachfolgend zur Beschlussfassung vorgeschlagene Beschluss der Hauptversammlung von MorphoSys gemäß § 62 Abs. 5 Satz 1
UmwG i.V.m. § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre von MorphoSys auf die Novartis
BidCo Germany als Hauptaktionärin mit dem Vermerk gemäß § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG, dass dieser Übertragungsbeschluss erst gleichzeitig
mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes von Novartis BidCo Germany wirksam wird, in das Handelsregister
des Sitzes von MorphoSys eingetragen wird.
Die Vorstände von MorphoSys und Novartis BidCo Germany haben vorsorglich einen ausführlichen gemeinsamen schriftlichen Bericht
über die Verschmelzung von MorphoSys auf Novartis BidCo Germany gemäß § 8 UmwG erstattet.
Die Angemessenheit der von Novartis BidCo Germany festgelegten Barabfindung wurde durch die ADKL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Wirtschaftsprüfer Wolfram Wagner, Düsseldorf (nachfolgend „ADKL“), geprüft, die das Landgericht München I durch Beschluss vom 21. Juni 2024 (Aktenzeichen: 5 HK O 7165/24) auf Antrag von
Novartis BidCo Germany zum Übertragungsprüfer hinsichtlich der Angemessenheit der Barabfindung und zugleich auf Antrag von
Novartis BidCo Germany und von MorphoSys als gemeinsamen Verschmelzungsprüfer ausgewählt und bestellt hat. ADKL hat gemäß
§ 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4 AktG einen schriftlichen Bericht über das Ergebnis der Prüfung der
Angemessenheit der Barabfindung anlässlich der beabsichtigten Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen
Aktionäre von MorphoSys auf Novartis BidCo Germany erstattet. ADKL kommt in diesem Barabfindungsprüfungsbericht zu dem Ergebnis,
dass die von der Hauptaktionärin festgelegte Barabfindung angemessen ist. ADKL hat zudem vorsorglich gemäß § 60 i.V.m. § 12
UmwG einen Prüfungsbericht über die Prüfung des Verschmelzungsvertrags zwischen Novartis BidCo Germany als übernehmender Gesellschaft
und MorphoSys als übertragender Gesellschaft erstattet.
Wenn die Hauptversammlung die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin beschließt, muss der
Vorstand von MorphoSys gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327e Abs. 1 Satz 1 AktG den Übertragungsbeschluss zur Eintragung
in das Handelsregister des Sitzes von MorphoSys anmelden. Die Eintragung des Übertragungsbeschlusses ist gemäß § 62 Abs. 5
Satz 7 UmwG dann mit dem Vermerk zu versehen, dass er erst gleichzeitig mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des
Sitzes der übernehmenden Gesellschaft wirksam wird.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der MorphoSys AG (Minderheitsaktionäre) werden gemäß § 62
Abs. 5 des Umwandlungsgesetzes in Verbindung mit den §§ 327a ff. Aktiengesetz gegen Gewährung einer von der Novartis BidCo
Germany AG mit Sitz in München („Hauptaktionärin“) zu gewährenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 68,00 je auf den
Inhaber lautende Stückaktie der MorphoSys AG auf die Hauptaktionärin übertragen.“
Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind gemäß § 62 Abs. 5 Satz 3, Abs. 3 Satz 1, 63 Abs. 1 UmwG sowie gemäß § 62
Abs. 5 Satz 5 und Satz 8 UmwG i.V.m. § 327c Abs. 3 AktG die folgenden Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 8 über die Internetseite
der Gesellschaft unter
zugänglich:
- |
der Entwurf des Übertragungsbeschlusses;
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- |
der Jahres- und Konzernjahresabschluss sowie Lagebericht und Konzernlagebericht von MorphoSys jeweils für die Geschäftsjahre
2021, 2022 und 2023 und die Zwischenbilanz von MorphoSys zum 30. Juni 2024;
|
- |
der von der Novartis BidCo Germany in ihrer Eigenschaft als Hauptaktionärin von MorphoSys gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m.
§ 327c Abs. 2 Satz 1 AktG erstattete schriftliche Bericht über die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre
von MorphoSys auf Novartis BidCo Germany und zur Erläuterung und Begründung der Angemessenheit der festgelegten Barabfindung
vom 12. Juli 2024 einschließlich seiner Anlagen;
|
- |
die Gewährleistungserklärung der Deutsche Bank AG mit Sitz in Frankfurt am Main gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327b
Abs. 3 AktG vom 11. Juli 2024;
|
- |
der gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. §§ 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4, 293e AktG erstattete Prüfungsbericht des vom Landgericht
München I ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfers ADKL über die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung anlässlich
der beabsichtigten Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre von MorphoSys auf die Novartis
BidCo Germany vom 12. Juli 2024;
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- |
der Verschmelzungsvertrag zwischen Novartis BidCo Germany als übernehmender Gesellschaft und von MorphoSys als übertragender
Gesellschaft vom 19. Juli 2024;
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- |
der Jahresabschluss von Novartis BidCo Germany für das (Rumpf-)Geschäftsjahr 2023 und die Zwischenbilanz von Novartis BidCo
Germany zum 30. Juni 2024;
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- |
der gemäß § 8 UmwG vorsorglich erstattete gemeinsame Verschmelzungsbericht der Vorstände der Novartis BidCo Germany und von
MorphoSys vom 12. Juli 2024 einschließlich seiner Anlagen; und
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- |
der nach § 60 i.V.m. § 12 UmwG vorsorglich erstattete Prüfungsbericht des vom Landgericht München I ausgewählten und bestellten
sachverständigen Prüfers ADKL für beide an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger über die Prüfung des Verschmelzungsvertrags
zwischen der Novartis BidCo Germany als übernehmender Gesellschaft und MorphoSys als übertragender Gesellschaft vom 12. Juli
2024.
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Die Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung von MorphoSys am 27. August 2024 auf der Internetseite von MorphoSys
unter
zugänglich sein.
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II. Berichte und weitere Informationen zu Punkten der Tagesordnung
1. |
Informationen zu Tagesordnungspunkt 5 (Angaben über die zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten)
|
Lebenslauf
|
Heinrich V. Moisa
|
Geburtsjahr: |
1974 |
Nationalität: |
deutsch und amerikanisch |
Wohnsitz: |
Nürnberg, Deutschland |
Berufliche Laufbahn:
|
Seit 2022 |
Country President & Managing Director, Novartis Pharma GmbH, Deutschland |
2019 - 2022 |
Country President & General Manager Oncology, Novartis, Deutschland |
2017 - 2019 |
Country President & General Manager Oncology, Novartis, Niederlande |
2016 - 2017 |
General Manager & Head Market Access Nordics, Novartis Oncology, Schweden |
2013 - 2016 |
General Manager Oncology, Novartis, Norwegen |
2012 - 2013 |
Senior Director, Global Product Strategy Oncology, Novartis, USA |
2010 - 2012 |
Director, Global Product Strategy Oncology, Novartis USA |
2009 - 2010 |
Brand Director, Neuroendocrine Tumors (NET), Novartis, USA |
2008 - 2009 |
Associate Brand Director, Sandostatin LAR/SOM230, Novartis USA |
2007 - 2008 |
Director, Business Planning & Analysis, GPC Biotech Inc., USA |
2006 - 2007 |
Project Leader, Monitor Group, Deutschland |
2002 - 2005 |
Director, Financial Planning & Controlling GPC Biotech Inc., USA |
2001 - 2002 |
Senior Manager, Finance, GPC Biotech Inc., USA |
2000 - 2001 |
Analyst, Finance, GPC Biotech AG, Deutschland |
Ausbildung:
|
1995 - 2000 |
European Business School, Oestrich-Winkel, Abschluss: Diplom-Kaufmann |
|
|
Lebenslauf
|
Romain Lege
|
Geburtsjahr: |
1973 |
Nationalität: |
französisch |
Wohnsitz: |
Göttingen, Deutschland |
Berufliche Laufbahn:
|
Seit 2022 |
Country CFO Germany, Novartis Pharma GmbH |
2019 - 2022 |
Head of Group Planning and Management Reporting, Novartis Group |
2016 - 2019 |
CFO East and Central Europe, Novartis Pharma AG |
2014 - 2016 |
Global Head Finance Technical R&D, Novartis Pharma Switzerland |
2011 - 2014 |
Country CFO, Novartis Pharma NV, Belgien |
2008 - 2011 |
Executive Director Corporate Planning, Novartis Pharma US |
2007 |
Head Financial Reporting and Accounting, Novartis Pharma Switzerland |
2006 |
Head Business Planning Northern & Central Europe, Region Europe Finance, Novartis |
2004 - 2005 |
Group Strategic Planning, Novartis |
1997 - 2003 |
Project Leader, The Boston Consulting Group, Frankreich |
1995 - 1996 |
Paribas Capital Markets, Vereinigtes Königreich |
Ausbildung:
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2000 - 2001 |
INSEAD, Frankreich, MBA |
1992 - 1995 |
Ecole Centrale Paris, Frankreich, Abschluss: Master of Science in Engineering
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Lebenslauf
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Silke Mainka, M.B.L.-HSG
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Geburtsjahr: |
1970 |
Nationalität: |
deutsch |
Wohnsitz: |
Neukirch, Deutschland |
Berufliche Laufbahn:
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Seit 2022 |
Country and Innovative Medicines Ethics, Risk & Compliance Head / Prokuristin Novartis Pharma GmbH Novartis, Deutschland
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2018 - 2022 |
Head Legal, Ethics, Risk & Compliance / Prokuristin Novartis Pharma GmbH Novartis Oncology, Deutschland
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2017 - 2018 |
General Counsel Global Nutritional Health Business, Head Legal Export Markets, UK & Ireland Eli Lilly & Company/Elanco Animal Health, USA
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2015 - 2017 |
General Counsel Global Emerging Businesses Eli Lilly & Company/Elanco Animal Health, USA
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2015 |
Head Legal DACH, BeNeLux & Nordics Eli Lilly & Company/Elanco Animal Health, Germany
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2013 - 2014 |
Head Legal & Compliance Germany & Austria Data Privacy Officer Novartis Animal Health, Germany
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2012 - 2015 |
Legal Advisor, Corporate Legal Biopharma / Strategic Alliances & Transaction Boerhinger Ingelheim Pharma, Deutschland
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2000 - 2012 |
Legal Adviso |
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