Porsche Automobil Holding SE
Stuttgart
ISIN DE000PAH0004 / WKN PAH000 ISIN DE000PAH0038 / WKN PAH003
Einladung zur Hauptversammlung
Sehr geehrte Aktionärinnen,
sehr geehrte Aktionäre,
die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft findet am
Freitag, 30. Juni 2023, 10.00 Uhr (MESZ),
als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung
statt.
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ("AktG") ist die Porsche-Arena, Mercedesstraße 69, 70372 Stuttgart.
Die Aktionäre werden gebeten, die Ausführungen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung (siehe Abschnitt II.) zu beachten.
Wir erlauben uns, Sie zur ordentlichen Hauptversammlung herzlich einzuladen.
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des für die Gesellschaft und den Konzern
zusammengefassten Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss
ist damit nach § 172 Satz 1 AktG1 festgestellt. Die Hauptversammlung hat deshalb zu diesem Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu fassen.
1 Die Vorschriften des Aktiengesetzes finden für die Gesellschaft gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) (ii) der Verordnung (EG) Nr.
2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-Verordnung) Anwendung.
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2. |
Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 von insgesamt € 2.052.103.524,99 wie folgt
zu verwenden:
Verteilung an die Aktionäre: |
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Ausschüttung einer Dividende von € 2,554 je Stammaktie, bei 153.125.000 Stammaktien sind das
|
€
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391.081.250,00
|
Ausschüttung einer Dividende von € 2,560 je Vorzugsaktie, bei 153.125.000 Vorzugsaktien sind das
|
€
|
392.000.000,00
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Einstellung in die Gewinnrücklagen |
€ |
1.269.022.274,99 |
Bilanzgewinn (insgesamt) |
€ |
2.052.103.524,99 |
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag,
das heißt am Mittwoch, 5. Juli 2023, fällig.
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3. |
Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen
Zeitraum zu erteilen.
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4. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem satzungsgemäß die Leitung der Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, über die Entlastung
eines jeden Mitglieds einzeln abstimmen zu lassen (Einzelentlastung).
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 und für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2023
Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Düsseldorf,
a) |
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 sowie
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b) |
zum Abschlussprüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzern-Zwischenabschlusses und des Konzern-Zwischenlageberichts
als Teile des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2023
|
zu wählen.
Für die vorgenannten Prüfungsleistungen wurde nach Art. 16 Abs. 3 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen
von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission) ein Auswahlverfahren durchgeführt.
Im Anschluss daran hat der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat entsprechend den Vorgaben des Art. 16 Abs. 2 EU-Abschlussprüferverordnung
die
a) |
Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf
|
b) |
BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart
|
empfohlen und dabei eine begründete Präferenz für Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, mitgeteilt.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine
die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde.
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6. |
Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2022
Vorstand und Aufsichtsrat haben gemäß § 162 AktG den Bericht über die im Geschäftsjahr 2022 jedem einzelnen gegenwärtigen
oder früheren Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft und von Unternehmen desselben Konzerns gewährte
und geschuldete Vergütung erstellt. Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin
geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Über die gesetzlichen Anforderungen
hinaus erfolgte auch eine freiwillige inhaltliche Prüfung nach IDW PS 490 durch den Abschlussprüfer. Der Vermerk über die
Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt. Vergütungsbericht nebst Vermerk über die Prüfung sind
in der Anlage zu dieser Tagesordnung wiedergegeben.
Nach § 120a Abs. 4 AktG beschließt die Hauptversammlung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts
für das vorausgegangene Geschäftsjahr.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den als Anlage zu dieser Tagesordnung beigefügten Vergütungsbericht der Gesellschaft
nach § 162 AktG für das Geschäftsjahr 2022 zu billigen.
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7. |
Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern
Mit Ablauf der Hauptversammlung am 30. Juni 2023 enden die Amtszeiten der von der Hauptversammlung am 15. Mai 2018 gewählten
Aufsichtsratsmitglieder Herr Mag. Josef Michael Ahorner, Frau Mag. Marianne Heiß, Herr Dr. Günther Horvath, Herr Dr. Stefan
Piëch und Herr Peter Daniell Porsche. Herr Mag. Josef Michael Ahorner, Frau Mag. Marianne Heiß, Herr Dr. Günther Horvath und
Herr Peter Daniell Porsche sollen von der Hauptversammlung 2023 erneut als Aufsichtsratsmitglieder bestellt werden. Nach §
9 Abs. 2 Satz 2 der Satzung ist eine Wiederbestellung von Aufsichtsratsmitgliedern zulässig. Herr Dr. Stefan Piëch steht für
eine erneute Amtszeit nicht zur Verfügung, so dass eine Neuwahl erforderlich ist. Als neues Aufsichtsratsmitglied soll Frau
Sophie Piëch bestellt werden.
Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses – vor,
a) |
Herrn Mag. Josef Michael Ahorner, Wien (Österreich), Mitglied des Aufsichtsrats der AUDI AG, Ingolstadt;
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b) |
Frau Mag. Marianne Heiß, Wien (Österreich), Mitglied des Aufsichtsrats der Volkswagen Aktiengesellschaft, Wolfsburg;
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c) |
Herrn Dr. Günther Horvath, Wien (Österreich), Geschäftsführer und zugleich selbstständiger Rechtsanwalt bei der Dr. Günther
J. Horvath Rechtsanwalt GmbH, Wien (Österreich);
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d) |
Frau Sophie Piëch, Wien (Österreich), Geschäftsführerin der Dr. Hans Michel Piëch GmbH, Wien (Österreich);
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e) |
Herrn Peter Daniell Porsche, Salzburg (Österreich), Mitglied des Aufsichtsrats der Porsche Automobil Holding SE sowie Mitglied
in weiteren Kontrollgremien in- und ausländischer Wirtschaftsunternehmen
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jeweils mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen.
Die Wahl erfolgt gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 der Satzung jeweils bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung
der Mitglieder des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr,
in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
Es ist beabsichtigt, im Wege der Einzelabstimmung über die Wahlen zum Aufsichtsrat beschließen zu lassen.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach Maßgabe von Art. 40 Abs. 2 Satz 3 SE-Verordnung, § 17 des Gesetzes zur Ausführung
der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-Ausführungsgesetz),
§ 21 Abs. 3 des Gesetzes über die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Gesellschaft (SE-Beteiligungsgesetz),
der Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Porsche Automobil Holding SE vom 22. Juni 2007 in Verbindung
mit der hierzu unter dem 1. Februar 2017 geschlossenen Aussetzungsvereinbarung und § 9 Abs. 1 der Satzung aus zehn von der
Hauptversammlung zu bestellenden Mitgliedern (Anteilseignervertreter) zusammen.
Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und
streben gleichzeitig die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Ziele und
Kompetenzprofil sind einschließlich des Stands der Umsetzung in der Erklärung zur Unternehmensführung zum Geschäftsjahr 2022
veröffentlicht. Diese ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.porsche-se.com/unternehmen/corporate-governance |
zugänglich.
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sowie Empfehlungen C.13 und C.14 DCGK 2022
Nachfolgend sind die Lebensläufe der zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen abgedruckt. Diese enthalten zugleich
die Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG (Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten sowie
in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen) sowie die Angaben nach den Empfehlungen
C.13 und C.14 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 ("DCGK 2022").
I. Herr Mag. Josef Michael Ahorner
a. |
Persönliche Daten
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Geburtsdatum: 26. März 1960
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- |
Geburtsort: Wien, Österreich
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b. |
Ausbildung / Akademischer Werdegang
- |
1979 Abschluss des Abiturientenlehrgangs an der Handelsakademie I, Wien, Österreich
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- |
1993 Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften mit dem akademischen Grad Mag. jur. an der Universität Graz, Österreich
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c. |
Beruflicher Werdegang
- |
1996–2008 Mitglied des Gesellschafterausschusses der Porsche Piëch Holding GmbH, Salzburg, Österreich
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- |
2000–2020 Gründer und Aufsichtsratsvorsitzender der Emarsys eMarketing Systems AG, Wien, Österreich
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- |
2006–2023 Stiftungsvorstand der Ferry Privatstiftung, Salzburg, Österreich
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- |
seit 1986 Geschäftsführer der Ahorner Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Wien, Österreich
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- |
seit 2000 Geschäftsführer der Ahorner GmbH, Wien, Österreich
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- |
seit 2006 Geschäftsführer der Ferdinand Porsche GmbH Stifter Gesellschaft, Salzburg, Österreich, sowie der Louise GmbH Stifter
Gesellschaft, Salzburg, Österreich
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- |
seit 2006 Geschäftsführer der Louise Founding Limited, London, Großbritannien
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- |
seit 2012 Geschäftsführer der Ahorner Holding GmbH, Wien, Österreich
|
- |
seit 2014 Geschäftsführer der ZH 1470 GmbH, Wien, Österreich
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- |
seit 2015 Mitglied des Aufsichtsrats der AUDI AG, Ingolstadt
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- |
seit 2015 Mitglied des Verwaltungsrats der Automobili Lamborghini S.p.A., Sant’Agata Bolognese, Italien
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- |
seit 2018 Mitglied des Aufsichtsrats der Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart
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d. |
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
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e. |
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
- |
Automobili Lamborghini S.p.A., Sant’Agata Bolognese, Italien
|
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f. |
Angaben zu persönlichen und geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich
an der Gesellschaft beteiligten Aktionär
- |
Herr Mag. Josef Ahorner ist gemeinsam mit anderen Familiengesellschaftern und den von ihnen mittelbar und unmittelbar gehaltenen
Beteiligungsgesellschaften beherrschender Gesellschafter der Porsche Automobil Holding SE und zwar auf Basis eines zwischen
den unmittelbaren Familienstammaktionären der Porsche Automobil Holding SE abgeschlossenen Konsortialvertrags.
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- |
Herr Mag. Josef Ahorner ist einzelvertretungsbefugter Geschäftsführer der Ahorner GmbH sowie der folgenden an dieser unmittelbar
beteiligten Beteiligungsgesellschaften, nämlich
• |
Ahorner Holding GmbH, Wien, Österreich
|
• |
ZH 1470 GmbH, Wien, Österreich
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|
- |
Mit anderen amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats und anderen gleichzeitig zur Wahl in den Aufsichtsrat der Gesellschaft
vorgeschlagenen Kandidaten ist Herr Mag. Josef Ahorner wie folgt verwandt:
• |
Neffe 2. Grades von Herrn Dr. Wolfgang Porsche
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• |
Neffe von Herrn Dr. Hans Michel Piëch
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• |
Cousin von Frau Sophie Piëch
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• |
Cousin von Herrn Dr. Stefan Piëch
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• |
Cousin 2. Grades von Herrn Dr. Ferdinand Oliver Porsche
|
• |
Cousin 2. Grades von Herrn Peter Daniell Porsche
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- |
Mit Geschäftsführern der an der Porsche Automobil Holding SE mittelbar oder unmittelbar wesentlich beteiligten Aktionäre bestehen
Verwandtschaftsverhältnisse unterschiedlichen Grades.
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g. |
Wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat
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Wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat ergeben sich aus den Angaben unter lit. c), d), e) und f).
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II. Frau Mag. Marianne Heiß
a. |
Persönliche Daten
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Geburtsdatum: 2. November 1972
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- |
Geburtsort: Krems an der Donau, Österreich
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b. |
Ausbildung / Akademischer Werdegang
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1998–2002 Studium Unternehmensrechnung, Revision und Management-, Personal-, Organisationsentwicklung mit dem akademischen
Grad Magistra FH an der Fachhochschule für Wirtschaft, Wiener Neustadt, Österreich
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c. |
Beruflicher Werdegang
- |
1989–1991 Buchhalterin, Steuerberatung, STABILA GmbH, Wien, Österreich
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- |
1991–1993 Finanz- und Rechnungswesen, Dr. Röhricht – Dr. Schillen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft,
Bielefeld
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- |
1993–1996 Betriebsbüroleiterin Rechnungswesen/HR, Dorint Hotel, Hameln
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- |
1996–1998 Leiterin Finanz- und Rechnungswesen, SELLBYTEL GmbH, Nürnberg
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- |
1999–2002 Finance Director, PKP BBDO, Wien, Österreich
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2002–2005 Management Consultant, BBDO Services GmbH, Düsseldorf
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2006–2011 Chief Financial Officer, BBDO Düsseldorf GmbH, Düsseldorf
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- |
2011–2013 European Finance Director, BBDO Europe Ltd., London, Großbritannien
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- |
2013–2019 Chief Financial Officer, BBDO Group Germany GmbH, Düsseldorf
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- |
2019–2023 Chief Executive Officer, BBDO Group Germany GmbH, Düsseldorf
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- |
seit 2018 Mitglied des Aufsichtsrats der Volkswagen Aktiengesellschaft, Wolfsburg
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- |
seit 2018 Mitglied des Aufsichtsrats der AUDI AG, Ingolstadt
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- |
seit 2018 Mitglied des Aufsichtsrats der Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart
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d. |
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
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AUDI AG, Ingolstadt
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- |
Volkswagen Aktiengesellschaft, Wolfsburg
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e. |
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
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Es bestehen keine Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
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f. |
Angaben zu persönlichen und geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich
an der Gesellschaft beteiligten Aktionär
|
Es bestehen keine persönlichen und / oder geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen und / oder einem wesentlich
an der Gesellschaft beteiligten Aktionär.
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g. |
Wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat
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Wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat ergeben sich aus den Angaben unter lit. c) und d).
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III. Herr Dr. Günther Horvath
a. |
Persönliche Daten
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Geburtsdatum: 28. Juli 1952
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Geburtsort: Salzburg, Österreich
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b. |
Ausbildung / Akademischer Werdegang
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1970–1976 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Graz, Österreich
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1976–1977 Masterstudium der Vergleichenden Rechtswissenschaften an der New York University, New York, USA
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c. |
Beruflicher Werdegang
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1981 Eintragung als Rechtsanwalt in Österreich
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1982–2017 Partner in der Rechtsanwaltskanzlei Heller Löber Bahn & Partner, nunmehr firmierend unter Freshfields Bruckhaus
Deringer Rechtsanwälte PartG mbB, Wien, Österreich
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1993–2014 Vorsitzender des Aufsichtsrats der Management Services Aktiengesellschaft, Salzburg, Österreich
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2011–2013 Mitglied des ICC International Court of Arbitration, Paris, Frankreich
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2017–2022 Präsident des Vienna International Arbitral Center (VIAC), Wien, Österreich
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seit 2000 Vorsitzender des Stiftungsvorstands der IKBE Privatstiftung, Wels, Österreich
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seit 2003 Vorsitzender des Stiftungsvorstands der Melodie Privatstiftung, Wien, Österreich
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seit 2005 Vorsitzender des Stiftungsvorstands der Hohensalzburg Privatstiftung, Salzburg, Österreich
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seit 2006 Vorsitzender des Stiftungsvorstands der Ferdinand Porsche Privatstiftung, Salzburg, Österreich
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seit 2006 Vorsitzender des Stiftungsvorstands der Familie Porsche Privatstiftung, Salzburg, Österreich
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seit 2006 Vorsitzender des Stiftungsvorstands der Louise Privatstiftung, Salzburg, Österreich
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seit 2014 Mitglied des Stiftungsvorstands der Ferdinand Porsche Familien-Privatstiftung, Salzburg, Österreich
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seit 2015 Stellvertretender Vorsitzender des Stiftungsvorstands der ASTOR Privatstiftung, Linz, Österreich
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seit 2017 Geschäftsführer der DREHBONSI GmbH, Salzburg, Österreich
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seit 2018 Gesellschafter und Geschäftsführer der Dr. Günther J. Horvath Rechtsanwalt GmbH, Wien, Österreich
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seit 2018 Mitglied des Aufsichtsrats der Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart
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seit 2020 Mitglied des Stiftungsvorstands der Roth Privatstiftung, Graz, Österreich
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seit 2023 Mitglied des Aufsichtsrats der Volkswagen Aktiengesellschaft, Wolfsburg
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d. |
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
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Volkswagen Aktiengesellschaft, Wolfsburg
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e. |
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
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Es bestehen keine Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
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f. |
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