Pullach i.Isartal
Inhaber-Stammaktien WKN 723 132 ISIN DE0007231326
Inhaber-Vorzugsaktien WKN 723 133 ISIN DE0007231334
Namens-Stammaktien WKN A1K 065 ISIN DE000A1K0656
Kennung des Ereignisses ec9cc965eceaef11b53e00505696f23c
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Sixt SE, Pullach im Isartal Amtsgericht München, HRB 206738
Wir laden unsere Aktionäre* zu der am
5. Juni 2025, 10:00 Uhr,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Die Hauptversammlung wird auf Grundlage von § 17 Abs. 4 der Satzung der Sixt SE als virtuelle Hauptversammlung gemäß § 118a
Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG)** ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft)
am Ort der Hauptversammlung abgehalten.
Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können sich im Wege elektronischer Kommunikation
über den passwortgeschützten Online-Service für die Hauptversammlung der Gesellschaft (das InvestorPortal), welches über die Internetseite
http://ir.sixt.com/#general-meeting
erreichbar ist, zu der virtuellen Hauptversammlung zuschalten und auf diese Weise an der Versammlung teilnehmen. Wie Aktionäre
und ihre Bevollmächtigten Zugang zum InvestorPortal erhalten, ist nachfolgend im Abschnitt „III. Weitere Angaben und Hinweise;
Zugang zum InvestorPortal und elektronische Zuschaltung zur Hauptversammlung“ beschrieben.
Die Stimmrechtsausübung der frist- und formgerecht angemeldeten Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich
im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.
Ort der Hauptversammlung im Sinne des AktG sind die Räumlichkeiten der Gesellschaft in der Zugspitzstr. 3a, 82049 Pullach
im Isartal. Für die Aktionäre und deren Bevollmächtigte (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) besteht kein
Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Versammlung.
*) Ausschließlich aus Gründen leichterer Lesbarkeit wird in dieser Einberufung für natürliche Personen die männliche Form verwendet.
Sie steht stets stellvertretend für Personen aller geschlechtlichen Identitäten.
**) Die für Aktiengesellschaften mit Sitz in Deutschland maßgeblichen Vorschriften, insbesondere des Handelsgesetzbuches (HGB)
und des AktG, finden auf die Gesellschaft aufgrund der Verweisungsnormen der Art. 5, Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii), Art. 53 sowie
Art. 61 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE)
(SE-VO) Anwendung, soweit sich aus spezielleren Vorschriften der SE-VO nichts anderes ergibt.
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Sixt SE, des zusammengefassten Lageberichts
für die Sixt SE und den Konzern einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben gemäß §§ 289a, 315a HGB sowie des Berichts
des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2024
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist
damit festgestellt. Eine Feststellung des Jahresabschlusses bzw. eine Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung
ist in diesem Fall durch das Gesetz nicht vorgesehen. Vielmehr sind die vorgenannten Unterlagen der Hauptversammlung nach
der gesetzlichen Regelung (§ 176 Abs. 1 Satz 1 AktG) lediglich zugänglich zu machen. Dementsprechend erfolgt zu Tagesordnungspunkt
1 keine Beschlussfassung der Hauptversammlung.
Die vorgenannten Unterlagen sind über die Internetseite der Gesellschaft unter
http://ir.sixt.com/#general-meeting
zugänglich.
|
2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
- |
Der im festgestellten Jahresabschluss ausgewiesene Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2024 in Höhe von EUR 417.285.375,51 wird
wie folgt verwendet:
|
Ausschüttung einer Dividende von EUR 2,70 je dividendenberechtigter Stammaktie
|
EUR
|
81.991.202,40
|
|
Ausschüttung einer Dividende von EUR 2,72 je dividendenberechtigter Vorzugsaktie
|
EUR
|
45.087.389,12
|
|
Vortrag auf neue Rechnung |
EUR |
290.206.783,99 |
|
|
EUR |
417.285.375,51 |
|
- |
Der Anspruch auf die Dividende ist am Mittwoch, den 11. Juni 2025, zur Zahlung fällig.
|
Von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltene eigene Aktien sind gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt.
Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt, dass die Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung
der Hauptversammlung im Bundesanzeiger keine eigenen Aktien hält. Sollte sich die Zahl der von der Gesellschaft gehaltenen
eigenen Stamm- und Vorzugsaktien bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung verändern, wird von der Verwaltung in der Hauptversammlung
ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt werden, der bei unveränderter Höhe der Dividende je
dividendenberechtigter Stamm- bzw. Vorzugsaktie entsprechend angepasste Beträge für die auf die dividendenberechtigten Stamm-
bzw. Vorzugsaktien entfallenden Ausschüttungssummen und für den Vortrag auf neue Rechnung vorsieht.
|
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Sixt SE für das Geschäftsjahr 2024
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Vorstands der Sixt SE für ihre
Tätigkeit im Geschäftsjahr 2024 jeweils Entlastung zu erteilen.
|
4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Sixt SE für das Geschäftsjahr 2024
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nachfolgend genannten, im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats
der Sixt SE für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2024 jeweils Entlastung zu erteilen:
4.1 |
Erich Sixt,
|
4.2 |
Dr. Daniel Terberger,
|
4.3 |
Dr. Julian zu Putlitz,
|
4.4 |
Anna Magdalena Kamenetzky-Wetzel.
|
Es ist beabsichtigt, über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Einzelentlastung abzustimmen.
|
5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 und des Prüfers für eine prüferische Durchsicht oder Prüfung unterjähriger
Finanzberichte/Finanzinformationen im Geschäftsjahr 2025 und im Geschäftsjahr 2026 im Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen
Hauptversammlung sowie Wahl des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2025
Der Aufsichtsrat schlägt - jeweils gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor, wie folgt zu beschließen:
5.1 |
Die Forvis Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, wird
- |
zum Abschlussprüfer für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2025 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische
Durchsicht oder Prüfung unterjähriger Finanzberichte/Finanzinformationen der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2025; und
|
- |
zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht oder Prüfung unterjähriger Finanzberichte/Finanzinformationen der Gesellschaft
für das Geschäftsjahr 2026 im Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2026
|
gewählt.
|
5.2 |
Die Forvis Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, wird auch zum Prüfer
des Nachhaltigkeitsberichts für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2025 gewählt.
Die Wahl zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts erfolgt vorsorglich für den Fall, dass der deutsche Gesetzgeber im Rahmen
der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 hinsichtlich der
Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen eine Wahl des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts durch die Hauptversammlung
vorsehen sollte.
|
Über die vorstehenden Punkte 5.1 und 5.2 soll gesondert abgestimmt werden.
Der Prüfungsausschuss hat gemäß Art. 16 Abs. 2 Unterabs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (EU-Abschlussprüferverordnung)
in seiner Empfehlung erklärt, dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Beschränkung
im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers oder einer bestimmten Prüfungsgesellschaft im Sinne des Artikel
16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde.
|
6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Gemäß § 162 AktG erstellen Vorstand und Aufsichtsrat jährlich einen Bericht über die im letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen
gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährte und geschuldete Vergütung (Vergütungsbericht)
und legen diesen Vergütungsbericht der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vor.
Der von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2024 erstellte Vergütungsbericht wurde gemäß den Vorgaben des § 162
Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer geprüft. Der vom Abschlussprüfer erstellte Vermerk ist dem Vergütungsbericht beigefügt.
Der nach § 162 AktG erstellte und geprüfte Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 einschließlich des Vermerks des Abschlussprüfers
ist gemäß § 124a Satz 1 Nr. 4 AktG über die Internetseite der Gesellschaft unter
http://ir.sixt.com/#general-meeting
zugänglich.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr
2024 zu billigen.
|
7. |
Wahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der Sixt SE besteht gemäß Art. 40 Abs. 2 und Abs. 3, 47 Abs. 4 SE-VO, § 17 Abs. 1 SEAG, § 101 Abs. 2 AktG,
§ 21 SEBG in Verbindung mit § 10 Abs. 1 der Satzung der Sixt SE und § 10.4 der Vereinbarung vom 18. April 2013 mit dem besonderen
Verhandlungsgremium über die Beteiligung der Arbeitnehmer bei der Sixt SE aus vier Mitgliedern. Hiervon werden drei Mitglieder
von der Hauptversammlung gewählt und ein Mitglied gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung der Sixt SE in den Aufsichtsrat entsandt.
Die Hauptversammlung ist bei der Wahl an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Mit Beendigung der vorliegenden Hauptversammlung, die gemäß Tagesordnungspunkt 4 über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2024 beschließt, endet die laufende Amtszeit der von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder
Erich Sixt, Dr. Daniel Terberger und Anna Magdalena Kamenetzky-Wetzel. Es sind daher Neuwahlen für drei Sitze im Aufsichtsrat
durchzuführen.
Die drei vorgenannten Mitglieder werden sich erneut zur Wahl stellen.
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Nominierungsausschusses vor, wie folgt zu beschließen:
|
Die folgenden Personen werden in den Aufsichtsrat gewählt:
7.1 |
Herr Erich Sixt, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Sixt SE, Pullach im Isartal, wohnhaft in Grünwald;
|
7.2 |
Herr Dr. Daniel Terberger, Vorsitzender des Vorstands der KATAG AG, Bielefeld, wohnhaft in Bielefeld; und
|
7.3 |
Frau Anna Magdalena Kamenetzky-Wetzel, selbständige Unternehmerin, wohnhaft in Miami Beach, Florida/Vereinigte Staaten von
Amerika.
|
Die Wahl erfolgt jeweils mit Wirkung ab Beendigung der vorliegenden Hauptversammlung und für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung des jeweiligen Aufsichtsratsmitglieds für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der
Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, dabei nicht mitgerechnet wird, längstens jedoch
für sechs Jahre.
|
Es ist vorgesehen, die vorstehenden Wahlen im Wege der Einzelwahl durchzuführen.
Herr Erich Sixt beabsichtigt in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat, vorbehaltlich seiner erneuten Wahl zum Mitglied des Aufsichtsrats
durch die Hauptversammlung, auch erneut für das Amt des Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu kandidieren.
Von den zur Wahl vorgeschlagenen Personen verfügen sowohl Herr Dr. Daniel Terberger als auch Frau Anna Magdalena Kamenetzky-Wetzel
über besonderen Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung sowie auf dem Gebiet der Abschlussprüfung im Sinne von § 100
Abs. 5 AktG.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind sowohl Herr Dr. Daniel Terberger als auch Frau Anna Magdalena Kamenetzky-Wetzel unabhängig
von der Gesellschaft, deren Vorstand und dem kontrollierenden Aktionär im Sinne der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance
Kodex in der Fassung vom 28. April 2022.
Nach der vom Aufsichtsrat festgelegten Regelaltersgrenze sollen in der Regel, d.h. vorbehaltlich besonderer Gründe, nur Kandidaten
zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden, die zum Zeitpunkt der Wahl nicht älter als 72 Jahre sind. Der Aufsichtsrat
ist der Auffassung, dass die vorgeschlagene weitere Mitgliedschaft von Herrn Erich Sixt im Aufsichtsrat aufgrund seiner besonderen
Erfahrung und Expertise für die Gesellschaft von großer Bedeutung ist, und daher insoweit ein solcher besonderer Grund vorliegt.
Mit den vorstehenden Wahlvorschlägen wird den vom Aufsichtsrat beschlossenen Zielen für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats
und dem angestrebten Kompetenzprofil des Aufsichtsrats Rechnung getragen. Eine Erläuterung der vom Aufsichtsrat beschlossenen
Ziele für die Zusammensetzung sowie des Kompetenzprofils des Aufsichtsrats ist auf den Seiten 113 bis 115 des Geschäftsberichts
2024 der Gesellschaft abgedruckt, zugänglich über
https://about.sixt.com/investor-relations/#publications
Angaben zu den Mitgliedschaften der zur Wahl vorgeschlagenen Personen in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Erich Sixt
Dr. Daniel Terberger
- |
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Textilhäuser F. Klingenthal GmbH, Paderborn; Mitglied des Aufsichtsrats der easyApotheke (Holding) AG, Düsseldorf.
|
- |
Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Mitglied des Aufsichtsrats der Gebr. Weiss Holding AG, Lauterach/Österreich; Mitglied des Aufsichtsrats der Fussl Modestraße Mayr GmbH, Ort im Innkreis/Österreich; Mitglied im Beirat der ECE Group GmbH & Co. KG, Hamburg; Vorsitzender des Beirats der Loden-Frey Verkaufshaus GmbH & Co. KG, München; Mitglied im Beirat der William Prym Holding GmbH, Stolberg.
|
Anna Magdalena Kamenetzky-Wetzel
- |
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Keine
|
- |
Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Mitglied des Boards (nicht geschäftsführend) bei der House by Lim Inc, Seoul, Südkorea
|
Angaben zu persönlichen und geschäftlichen Beziehungen der durch den Aufsichtsrat zur Wahl vorgeschlagenen Personen zum Unternehmen,
den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär, die nach Einschätzung des Aufsichtsrats
für die Wahlentscheidung maßgeblich sind:
Erich Sixt
- |
Herr Erich Sixt übernahm im Jahre 1969 die Leitung des Unternehmens und war seit dem Börsengang der Sixt Aktiengesellschaft
im Jahr 1986 Vorstandsvorsitzender der Gesellschaft. Er hat dieses Amt mit Wirkung zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung
der Gesellschaft im Jahr 2021 niedergelegt. Die vorgenannte Hauptversammlung hat Herrn Erich Sixt sodann in den Aufsichtsrat
der Gesellschaft gewählt. Herr Erich Sixt gehört seither dem Aufsichtsrat der Gesellschaft als dessen Vorsitzender an.
|
- |
Die beiden Söhne von Herrn Erich Sixt, die Herren Alexander und Konstantin Sixt, gehören seit dem Jahr 2015 dem Vorstand der
Gesellschaft an und sind gemeinsam Vorstandsvorsitzende.
|
- |
Herr Erich Sixt ist ferner Mitglied der Geschäftsführung und mittelbar beteiligter Gesellschafter der Erich Sixt Vermögensverwaltung
GmbH mit Sitz in Pullach, die an der Gesellschaft mit der Mehrheit der Stimmrechte beteiligt ist. Weitere Geschäftsführer
und mittelbar beteiligte Gesellschafter der Erich Sixt Vermögensverwaltung GmbH sind seine Söhne Alexander und Konstantin
Sixt.
|
Dr. Daniel Terberger
- |
Herr Dr. Daniel Terberger gehört bereits derzeit dem Aufsichtsrat der Gesellschaft als von der Hauptversammlung gewähltes
Mitglied an; seine Mitgliedschaft im Aufsichtsrat besteht seit dem Jahr 2012. Der Aufsichtsrat ist der Überzeugung, dass Herr
Dr. Daniel Terberger - auch vor dem Hintergrund seiner hauptberuflichen Tätigkeit als Vorsitzender des Vorstands des unten
genannten größeren Unternehmens - seine Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats ungeachtet seiner Aufsichtsratszugehörigkeit
von mehr als 12 Jahren auch weiterhin objektiv, sachlich fundiert und mit der nötigen Distanz ausüben wird.
|
- |
Herr Dr. Daniel Terberger ist ferner Vorsitzender des Vorstands und wesentlich beteiligter Aktionär der KATAG AG, Bielefeld,
die als ein Lieferant von Sixt-Firmenuniformen in Geschäftsbeziehung mit verschiedenen Gesellschaften sowie Franchise-Partnern
des Sixt-Konzerns steht. Aus Sicht des Aufsichtsrats ergeben sich hieraus für die Tätigkeit von Herrn Dr. Daniel Terberger
als Mitglied des Aufsichtsrats der Sixt SE jedoch keine maßgeblichen Interessenkonflikte.
|
Anna Magdalena Kamenetzky-Wetzel
- |
Frau Anna Magdalena Kamenetzky-Wetzel gehört dem Aufsichtsrat der Gesellschaft als von der Hauptversammlung gewähltes Mitglied
an; ihre Mitgliedschaft im Aufsichtsrat besteht seit dem Jahr 2022.
|
Lebensläufe und Übersichten über die wesentlichen Tätigkeiten der zur Wahl vorgeschlagenen Personen neben ihrem Aufsichtsratsmandat
bei der Gesellschaft sind weiter unten im Anschluss an die Tagesordnung in den ergänzenden Angaben zu Tagesordnungspunkt 7
abgedruckt.
|
8. |
Beschlussfassung über eine Änderung von § 17 Abs. 4 der Satzung der Sixt SE
Gemäß § 118a Absatz 1 Satz 1 AktG in Verbindung mit § 17 Abs. 4 der Satzung der Sixt SE ist der Vorstand ermächtigt, vorzusehen,
dass Hauptversammlungen der Gesellschaft, die bis einschließlich 30. Juni 2025 stattfinden, ohne physische Präsenz der Aktionäre
oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten werden (virtuelle Hauptversammlung).
Damit die Gesellschaft auch nach dem Ablauf des 30. Juni 2025 die Möglichkeit hat, Hauptversammlungen rein virtuell abzuhalten,
soll diese Ermächtigung verlängert werden. Aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat hat sich das Format der virtuellen Hauptversammlung
in der Praxis bewährt und wahrt in seiner gesetzlichen Ausgestaltung die Rechte der Aktionäre in angemessener Art und Weise.
Diesen stehen im virtuellen Format Rede-, Frage- und Antragsrechte ebenso zu wie in der physischen Hauptversammlung. Hinzu
kommt der gegenüber der physischen Durchführung deutlich geringere Personal-, Ressourcen- und Kostenaufwand der Gesellschaft.
Daher halten Vorstand und Aufsichtsrat eine Verlängerung der bestehenden Ermächtigung für sinnvoll, um auch zukünftig über
das Format der Hauptversammlung sachgerecht und flexibel entscheiden zu können. Die gesetzlich mögliche Höchstlaufzeit der
Ermächtigung von fünf Jahren soll dabei nicht ausgeschöpft, sondern die neue Ermächtigung wiederum auf einen Zeitraum von
rund zwei Jahren beschränkt werden.
Während der zweijährigen Laufzeit der Ermächtigung wird der Vorstand für jede Hauptversammlung neu entscheiden, ob sie als
Präsenzversammlung oder als virtuelle Versammlung abgehalten wird. Er wird hierbei die jeweils maßgeblichen konkreten Umstände
des Einzelfalls in Betracht ziehen und seine Entscheidung verantwortungsvoll im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre
und in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat treffen. Dabei kommt der Wahrung der Aktionärsrechte eine zentrale Rolle zu. Ferner
wird der Vorstand insbesondere die konkrete Tagesordnung der jeweiligen Hauptversammlung, Aspekte des Gesundheitsschutzes,
Aufwand und Kosten sowie Nachhaltigkeitserwägungen berücksichtigen. Sollte sich der Vorstand für eine virtuelle Hauptversammlung
entscheiden, wird er darauf achten, dass dabei die Aktionärsrechte, insbesondere das Fragerecht der Aktionäre, in mindestens
dem gleichen Umfang ausgeübt werden können wie in Präsenzversammlungen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:
Absatz 4 von § 17 der Satzung (Einberufung; Ort der Hauptversammlung; virtuelle Hauptversammlung) wird wie folgt neu gefasst:
|
„Der Vorstand ist für bis zum Ablauf des 30. Juni 2027 stattfindende Hauptversammlungen ermächtigt, vorzusehen, dass die Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung
(§ 118a Absatz 1 Satz 1 AktG) nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften abgehalten wird.“
|
|
9. |
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Gewinnschuldverschreibungen
und/oder Genussrechten und die Erteilung einer neuen Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Gewinnschuldverschreibungen
und/oder Genussrechten, auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16. Juni 2021 gemäß § 221 AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
Gewinnschuldverschreibungen und/oder Genussrechte im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 350.000.000,00 auszugeben, wobei die
betreffenden Gewinnschuldverschreibungen und Genussrechte keine Umtausch- oder Bezugsrechte auf Aktien der Gesellschaft vorsehen
dürfen (die „Ermächtigung 2021“). Die Ermächtigung 2021, von der die Gesellschaft bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung
im Bundesanzeiger keinen Gebrauch gemacht hat, läuft am 15. Juni 2026 aus und soll daher durch eine im Wesentlichen inhaltsgleiche
neue Ermächtigung mit wiederum fünfjähriger Laufzeit ersetzt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
9.1 |
Die durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16. Juni 2021 erteilte Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Gewinnschuldverschreibungen
und/oder Genussrechten wird, soweit von ihr bis zur Erteilung der nachfolgend unter Ziffer 9.2 enthaltenen neuen Ermächtigung
kein Gebrauch gemacht wurde, hiermit aufgehoben und durch die nachfolgend unter Ziffer 9.2 enthaltene neue Ermächtigung ersetzt.
|
9.2 |
Der Vorstand der Gesellschaft wird hiermit ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 4. Juni 2030 (einschließlich)
einmalig oder mehrmals auf den Inhaber und/oder auf den Namen lautende Gewinnschuldverschreibungen und/oder Genussrechte im
Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 350.000.000,00 mit befristeter oder unbefristeter Laufzeit auszugeben.
Die auf Grundlage dieser Ermächtigung ausgegebenen Gewinnschuldverschreibungen und/oder Genussrechte dürfen keine Umtausch-
oder Bezugsrechte auf Aktien der Gesellschaft vorsehen.
Die Ausgabe kann gegen Bar- und/oder Sachleistung erfolgen. Die Gewinnschuldverschreibungen und/oder Genussrechte können außer
in Euro - unter Begrenzung auf den entsprechenden Euro-Gegenwert - auch in der gesetzlichen Währung eines OECD-Landes begeben
werden. Sie können auch durch ein in- oder ausländisches Unternehmen begeben werden, an dem die Gesellschaft unmittelbar oder
mittelbar mit der Mehrheit der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist (nachfolgend „Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft“); in
diesem Fall wird der Vorstand ermächtigt, für die emittierende Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft seitens der Gesellschaft
die Garantie für die Erfüllung der Verbindlichkeiten der Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft aus den Gewinnschuldverschreibungen
bzw. Genussrechten zu übernehmen.
Bei der Ausgabe von Gewinnschuldverschreibungen und/oder Genussrechten steht den Aktionären grundsätzlich das gesetzliche
Bezugsrecht zu. Werden die Gewinnschuldverschreibungen bzw. Genussrechte von einer Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft ausgegeben,
hat die Gesellschaft die Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts für die Aktionäre sicherzustellen. Das Bezugsrecht kann dabei
jeweils auch als mittelbares Bezugsrecht gemäß § 186 Absatz 5 AktG ausgestaltet werden. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt,
mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre nach näherer Maßgabe der folgenden Bestimmungen ganz oder teilweise
auszuschließen:
(a) |
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen.
|
(b) |
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei der Ausgabe von Gewinnschuldverschreibungen
und/oder Genussrechten auszuschließen, sofern die betreffenden Gewinnschuldverschreibungen bzw. Genussrechte gegen Barleistung
ausgegeben werden, keine Mitgliedschaftsrechte begründen, keine Beteiligung am Liquidationserlös der Gesellschaft gewähren
und ihre Verzinsung nicht auf Grundlage des Jahresüberschusses oder des Bilanzgewinns der Gesellschaft oder der Dividende
der Aktionäre berechnet wird (obligationsähnlich ausgestaltete Gewinnschuldverschreibungen bzw. Genussrechte). Der Ausgabebetrag
und die Verzinsung der Gewinnschuldverschreibungen bzw. Genussrechte dürfen in diesem Fall von den zum Zeitpunkt der Entscheidung
der Gesellschaft über die Ausgabe geltenden Marktkonditionen nicht wesentlich zum Nachteil der Gesellschaft abweichen.
|
(c) |
Der Vorstand ist schließlich ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bei der Ausgabe von Gewinnschuldverschreibungen
und/oder Genussrechten das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, sofern die betreffenden Gewinnschuldverschreibungen bzw.
Genussrechte gegen Sachleistung - insbesondere zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen
an Unternehmen, im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen und/oder zum Zwecke des Erwerbs sonstiger Vermögensgegenstände
einschließlich Rechten und Forderungen - ausgegeben werden. Der Wert der Sachleistung darf in diesem Fall den Nennbetrag oder
einen darunterliegenden Ausgabebetrag der Gewinnschuldverschreibungen bzw. Genussrechte nicht wesentlich unterschreiten; ferner
darf der Ausgabebetrag unter Berücksichtigung der mit den Gewinnschuldverschreibungen bzw. Genussrechten verbundenen Rechte
nicht unangemessen niedrig festgesetzt werden.
|
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Beachtung der vorstehend getroffenen Bestimmungen die
weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Gewinnschuldverschreibungen und Genussrechte (insbesondere die Verzinsung
und/oder sonstige mit den Gewinnschuldverschreibungen bzw. Genussrechten verbundene Rechte einschließlich einer etwaigen Beteiligung
am Liquidationserlös und am Verlust, Ausgabekurs, Laufzeit und Stückelung der Gewinnschuldverschreibungen bzw. Genussrechte,
einen evtl. Nachrang gegenüber sonstigen Verbindlichkeiten sowie Verwässerungsschutzbestimmungen) festzusetzen bzw. im Einvernehmen
mit den Organen der die Gewinnschuldverschreibungen bzw. Genussrechte begebenden Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft festzulegen.
|
|
__________________________________
II. |
Ergänzende Angaben zur Tagesordnung
|
Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 7 (Wahlen zum Aufsichtsrat)
Lebensläufe und Übersichten über die wesentlichen Tätigkeiten der zur Wahl vorgeschlagenen Personen neben ihrem Aufsichtsratsmandat
bei der Gesellschaft
Erich Sixt
Herr Erich Sixt, Jahrgang 1944, übernahm 1969 von seinem Vater die lokale Autovermietung Sixt mit 200 Pkw und baute seitdem
das Unternehmen kontinuierlich aus. 1986 wandelte er das Unternehmen in eine Aktiengesellschaft um und brachte es an die Börse.
2013 wurde die Sixt Aktiengesellschaft in die Sixt SE, eine Europäische Aktiengesellschaft, umgewandelt. Herr Erich Sixt war
von 1986 bis zum 16. Juni 2021 Vorstandsvorsitzender. Seitdem ist Herr Erich Sixt Vorsitzender des Aufsichtsrats der Sixt
SE.
„Wir wollen nicht der größte Mobilitätsanbieter auf dem Planeten sein, sondern der profitabelste, um so überdurchschnittliche
Renditen für unsere Stakeholder zu erzielen.“
Dr. Daniel Terberger
Herr Dr. Daniel Terberger, Jahrgang 1967, begann seinen beruflichen Weg mit einer Ausbildung beim Bankhaus Hermann Lampe.
Anschließend studierte er in St. Gallen Betriebswirtschaft und im Nebenfach Geschichte. Nach seinem Abschluss in St. Gallen
erhielt er ein Promotionsstipendium des Schweizer Nationalfonds an die Harvard University und doktorierte über Familienunternehmen.
Nach Praktika bei der Unternehmensberatung McKinsey und im Verlagsbereich konnte er bei der Deutschen Bank unter anderem in
Hongkong, New York und zuletzt in Frankfurt Erfahrungen sammeln, ehe er als Vorstand 1998 in das Familienunternehmen KATAG
nach Bielefeld berufen wurde. Im Jahr 2000 übernahm Herr Dr. Terberger dort die Rolle des Vorstandschefs.
„SIXT ist täglich gelebte unternehmerische Passion für die Kunden und die Marke SIXT."
Anna Magdalena Kamenetzky-Wetzel
Frau Anna Magdalena Kamenetzky-Wetzel, Jahrgang 1975, hat einen Abschluss von der Wissenschaftlichen Hochschule für Unternehmensführung
in Koblenz (Deutschland) mit den Schwerpunkten externes Rechnungswesen, Controlling und Kostenrechnung und Finanzen sowie
von der École de Management de Lyon (Frankreich). Ihre berufliche Karriere begann sie im Jahr 2000 bei Goldman Sachs im Investment
Banking, wo sie bis 2007 hauptsächlich im Bereich Medien-, Telekommunikation und Technologie in Frankfurt, New York und London
in unterschiedlichen Positionen tätig war (zuletzt als Vize-Präsidentin).
Im Anschluss war sie von 2007 bis 2012 Managing Director bei der Ripplewood Holdings Japan International S.A. und dort maßgeblich
für die Restrukturierung des bisherigen Investmentportfolios in Japan zuständig. Von 2012 bis 2020 war sie Partnerin der JAB
Holding Company LLC in Washington, DC, USA, und dort als Leiterin für die Geschäftsentwicklung tätig sowie als Co-Head des
externen Fondsgeschäfts. Während dieser Zeit sammelte Frau Kamenetzky-Wetzel umfassende Erfahrung in Verwaltungsräten von
börsennotierten sowie privaten Unternehmen, wie zum Beispiel für Keurig Dr. Pepper in den USA, Jimmy Choo in UK, Jacobs Douwe
Egberts in den Niederlanden und Niles Corporation in Japan.
Im Jahr 2020 gründete Frau Kamenetzky-Wetzel K4 Family Investments, ihr privates Familieninvestitionsbüro. K4 Family Investments
beteiligt sich an Konsumgüter- und Serviceunternehmen, die sich auf Makrotrends wie die zunehmende Bedeutung von Gesundheit
und Wellness, Digitalisierung, Nachhaltigkeit sowie Verbraucherengagement konzentrieren. Seit 2022 ist sie zudem Gründerin
und Managing Partner für Touch Capital, ein frauengeführtes Venture Capital Unternehmen mit den gleichen Investitionsschwerpunkten
wie K4 Family Investments.
Während ihrer bisherigen Berufslaufbahn war Frau Kamenetzky-Wetzel in den USA, in Europa und in Asien tätig und verfügt über
umfassende Kenntnisse in der Konsumgüter- und Dienstleistungsindustrie sowie der Medienbranche.
„Sixt steht für mich für Unternehmertum, Kundenorientierung und erfolgreiche Digitalisierung des Geschäftsmodells. Ich freue
mich darauf, meine internationale Erfahrung, insbesondere in den Bereichen Innovation und Nachhaltigkeit, in ein so beeindruckendes
Unternehmen mit einbringen zu können.“
__________________________________
III. |
Weitere Angaben und Hinweise
|
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Bekanntmachung dieser Einberufung de |