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Branche: Sonstiges
Sektor: Maschinenbau
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EQS-News: Gerichtliche Abberufung und Ergänzungsbestellung eines Aufsichtsratsmitglieds

Donnerstag, 09.10.25 16:58
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Bildquelle: pixabay

EQS-News: Alexanderwerk AG / Schlagwort(e): Personalie
Gerichtliche Abberufung und Ergänzungsbestellung eines Aufsichtsratsmitglieds

09.10.2025 / 16:58 CET/CEST
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Corporate News
Alexanderwerk AG, Remscheid

ISIN DE000A37FTW0

 
 Gerichtliche Abberufung und Ergänzungsbestellung eines Aufsichtsratsmitglieds

Das Amtsgericht Wuppertal hat durch Beschluss vom 18. September 2025 das Aufsichtsratsmitglied Herrn Nirfan Abes abberufen und ergänzend als Aufsichtsratsmitglied Herrn Jürgen Göller bestellt. Mit Zustellung des Gerichtsbeschlusses an sämtliche Verfahrensbeteiligte, wurde der Beschluss wirksam.

Das Amtsgericht Wuppertal hat den Beschluss auf Antrag des Aufsichtsrats – durch den Aufsichtsratsvorsitzenden (Herrn Thomas Mariotti) sowie den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden (Herrn Francisco José Carlon Clemente) – erlassen. Da der Aufsichtsrat der Gesellschaft beschluss-unfähig war, war die Anrufung des Gerichts geboten, um Schaden von der Gesellschaft und ihren Aktionären abzuwenden.

Der Antrag war u.a. erforderlich, weil das dritte Aufsichtsratsmitglied im Zeitraum von zwei Monaten an 10 Sitzungen des Aufsichtsrates nicht teilgenommen hat. Der Aufsichtsrat war aufgrund der andauernden Abwesenheit nach § 108 Abs. 2 Satz 3 AktG nicht beschlussfähig. Um die Beschlussfähigkeit wiederherzustellen, hat das Amtsgericht Wuppertal das dritte Aufsichtsratsmitglied abberufen und Herrn Jürgen Göller als Aufsichtsratsmitglied ergänzend bestellt.

Der Vorstand bedankt sich bei dem neuen Aufsichtsratsmitglied für die Bereitschaft der Übernahme des Mandats und sieht einer vertrauensvollen Zusammenarbeit entgegen.

Remscheid, den 9. Oktober 2024

Alexanderwerk AG
Der Vorstand

 


Kontakt:
Bekim Bunjaku, CEO of Alexanderwerk AG, Kippdorfstrasse 6-24, 42857 Remscheid,
Phone (0) 2191 795-205, Email: [email protected]


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2210842  09.10.2025 CET/CEST



Quelle: DGAP



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