Aktiengesellschaft

Abkürzung: AG
Eine Aktiengesellschaft besitzt als juristische Person eine eigene Rechtspersönlichkeit. Die Gesellschafter (Aktionäre) sind i. d. R. bei ihr nicht selbst aktiv tätig, sondern stellen mit ihren Einlagen nur das benötigte Kapital zur Verfügung. Eine Haftung der Aktionäre ist auf die Höhe der Einlage beschränkt, d. h. es besteht keine persönliche Haftung der Aktionäre.

Bei der Gründung der AG muß das Grundkapital mindestens 50.000 Euro betragen.

Die Aktiengesellschaft ist die typische Rechtsform für Großunternehmen, da zur Deckung des großen Kapitalbedarfs sehr viele kleine Kapitalanteile emittiert werden und sich dadurch auch kleine Kapitalanleger an ihr beteiligen können.

Die Aktionäre bestimmen die Besetzung des Aufsichtsrats, der wiederum den Vorstand bestellt. Die Aktionäre entscheiden bei Hauptversammlungen über wichtige unternehmensrelevante Fragen wie Gewinnverwendung, Entlastung des Aufsichtsrats und des Vorstands sowie über etwaige Kapitalerhöhungen, Fusionen etc.


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