1&1 Drillisch Aktie
1&1 Drillisch-Aktie
WKN: 554550
ISIN: DE0005545503
Land: Deutschland
Branche: Technologie
Sektor: Telekommunikation
18,60 EUR 0,11 EUR 0,59 %
11:14:02 L&S RT
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EQS-HV: 1&1 AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.05.2023 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Mittwoch, 05.04.23 15:06
Tafel mit Kursen
Bildquelle: fotolia.com

EQS-News: 1&1 AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
1&1 AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.05.2023 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

05.04.2023 / 15:06 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


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1&1 AG Montabaur ISIN DE0005545503 / WKN 554 550
ISIN DE000A2GSYD7 / WKN A2GSYD Eindeutige Kennung des Ereignisses: 1U1052023oHV Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zu der ordentlichen
Hauptversammlung am Dienstag, 16. Mai 2023, um 11:00 Uhr in der Alte Oper
Opernplatz 1, Mozartsaal
60313 Frankfurt am Main Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2022, des Lageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a HGB) und des Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 315a HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2022

Die vorstehenden Unterlagen sind ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.1und1.ag/investor-relations/hv2023

abrufbar. Sie werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein. Sie werden zudem während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 AktG gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften ist somit zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs 2022 in Höhe von EUR 234.090.564,52 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,05 je für das abgelaufene Geschäftsjahr
2022 dividendenberechtigter Stückaktie (insg. 176.299.649 dividendenberechtigte
Stückaktien)


EUR


8.814.982,45
Vortrag auf neue Rechnung EUR 225.275.582,07

Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die 465.000 zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses durch den Vorstand von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von EUR 0,05 je dividendenberechtigter Stückaktie ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden.

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hautversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 22. Mai 2023, fällig.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands im Wege der Einzelentlastung abstimmen zu lassen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Einzelentlastung abstimmen zu lassen.

5.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 sowie, für den Fall einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers für unterjährige Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2023 sowie für das erste Quartal des Geschäftsjahrs 2024

Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses – vor, die PriceWaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 sowie – sofern eine solche erfolgt – für die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2023 sowie für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2024 zu wählen.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass sein Vorschlag frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde.

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 16. Mai 2023 endet die Amtszeit sämtlicher von der Hauptversammlung gewählter Mitglieder des Aufsichtsrats. Es ist deshalb eine Wahl des gesamten Aufsichtsrats erforderlich.

Der Aufsichtsrat besteht nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 10 Abs. 1 der Satzung aus sechs von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern.

Die nachfolgenden Wahlvorschläge des Aufsichtsrats berücksichtigen die gesetzlichen Vorgaben sowie die vom Aufsichtsrat entsprechend der insoweit einschlägigen Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex beschlossenen Ziele für seine Zusammensetzung und strebt die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofil für das Gesamtgremium an.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

a)

Herrn Kurt Dobitsch, Mitglied in Kontrollgremien verschiedener Unternehmen, wohnhaft in Markt Schwaben,

b)

Frau Christine Schöneweis, COO Intelligent Enterprise, Solutions (IES), Senior Vice President, SAP SE, wohnhaft in Schriesheim,

c)

Herr Matthias Baldermann, CTO bei Hutchison Drei Austria GmbH, wohnhaft in Dresden,

d)

Herrn Friedrich Joussen, Independant Advisor, wohnhaft in Düsseldorf,

e)

Herrn Vlasios Choulidis, Unternehmer, wohnhaft in Gelnhausen,

f)

Herrn Norbert Lang, Unternehmer, wohnhaft in Waldbrunn Lahr,

mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 16. Mai 2023 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2027 beschließt, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen.

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Wahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen.

Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass alle Kandidaten den erwarteten Zeitaufwand für die Tätigkeit als Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft aufbringen können.

Es wird auf Folgendes hingewiesen: Für den Fall der Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten in den Aufsichtsrat schlägt der Aufsichtsrat Herrn Kurt Dobitsch erneut als Kandidaten für den Aufsichtsratsvorsitz vor.

Weiter wird darauf hingewiesen, dass das Mitglied des Aufsichtsrats Herr Kurt Dobitsch über Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung sowie das Mitglied des Aufsichtsrats Herr Norbert Lang über Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG verfügt.

Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:

a)

Herr Kurt Dobitsch ist Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:

IONOS Group SE, Montabaur (Mitglied)

IONOS Holding SE, Montabaur (Mitglied)

1&1 Mail & Media Applications SE, Montabaur (Aufsichtsratsvorsitzender)

Nemetschek SE, München (Aufsichtsratsvorsitzender)

Bechtle AG, Gaildorf (Mitglied)

Singhammer IT Consulting AG, München (Mitglied)

Er ist nicht Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

b)

Frau Christine Schöneweis ist Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:

Nemetschek SE, München (Mitglied)

Sie ist nicht Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

c)

Herr Matthias Baldermann ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten sowie nicht Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

d)

Herr Friedrich Joussen ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten sowie nicht Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

e)

Herr Vlasios Choulidis ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten sowie nicht Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

f)

Herr Norbert Lang ist Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:

Rocket Internet SE, Berlin (Mitglied)

Er ist nicht Mitglied in weiteren vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

Angaben gemäß Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex:

Herr Vlasios Choulidis war von 1998 bis 2017 Mitglied des Vorstands der Gesellschaft und seit dem 30. Juni 2016 ihr Vorstandssprecher. Er schied zum 31. Dezember 2017 aus dem Vorstand der Gesellschaft aus. Herr Vlasios Choulidis hält direkt 208.333 Stückaktien und damit 0,12 % der stimmberechtigten Aktien der 1&1 Aktiengesellschaft. Darüber hinaus ist die von Herrn Vlasios Choulidis und seiner Familie gehaltene MV Beteiligungs GmbH, Gelnhausen, mit weiteren 65.000 Stückaktien und damit weiteren 0,04 % der stimmberechtigten Aktien an der Gesellschaft beteiligt. Zwischen Herrn Friedrich Joussen und der United Internet AG besteht ein Beratervertrag, unter dem Herr Joussen Beratungsleistungen an die United Internet AG erbringt.

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen darüber hinaus zwischen den zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen und dem Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionären keine weiteren persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, die nach Einschätzung des Aufsichtsrates ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde, so dass sie gemäß der insoweit einschlägigen Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex offen gelegt werden sollen.

Weitere Informationen zu den vorgeschlagenen Kandidaten, insbesondere deren Lebensläufe, sind im Anschluss an den Tagesordnungspunkt 8 unter "Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 zu den zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten und -kandidatinnen" abgedruckt. Diese Informationen sind ferner gesondert auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.1und1.ag/investor-relations/hv2023

zugänglich.

7.

Beschlussfassung über die Billigung des gemäß § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat haben gemäß § 162 AktG einen Bericht über die im Geschäftsjahr 2022 den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährte und geschuldete Vergütung erstellt, der der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vorgelegt wird.

Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und Abs. 2 AktG gemacht wurden. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022 zu billigen.

Der Vergütungsbericht ist im Anschluss an den Tagesordnungspunkt 8 unter "Angaben zu Tagesordnungspunkt 7 zum Vergütungsbericht nach § 162 AktG" einschließlich des Prüfvermerks abgedruckt. Er ist von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.1und1.ag/investor-relations/hv2023

zugänglich. Der Vergütungsbericht wird dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.

8.

Beschlussfassung über die Einfügung eines neuen § 15a in die Satzung

Der durch das Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung weiterer Vorschriften vom 20. Juli 2022 (Bundesgesetzblatt vom 26. Juli 2022, Seite 1166 ff) neu eingeführte § 118a AktG ermöglicht es, in der Satzung vorzusehen, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (sogenannte virtuelle Hauptversammlung). Die Satzung kann den Vorstand auch ermächtigen, die Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung vorzusehen. Eine entsprechende Satzungsregelung muss zeitlich befristet werden, wobei die maximale Frist fünf Jahre ab Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung in das Handelsregister der Gesellschaft beträgt.

Vorstand und Aufsichtsrat sind der Ansicht, dass sich das virtuelle Hauptversammlungsformat als solches in den vergangenen Jahren bewährt hat und die Möglichkeit, Hauptversammlungen auch künftig virtuell abzuhalten, beibehalten werden sollte. Die virtuelle Hauptversammlung in dem durch die entsprechenden Neuregelungen im Aktiengesetz vorgesehenen Format wahrt dabei in angemessener Weise die Rechte der Aktionäre und sieht die direkte Interaktion zwischen Aktionären und Verwaltung während der Versammlung über Videokommunikation und elektronische Kommunikationswege vor.

Es erscheint sinnvoll, die Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung nicht unmittelbar durch Satzungsregelung anzuordnen, sondern den Vorstand zu ermächtigen, im Vorfeld jeder Hauptversammlung zu entscheiden, ob die Versammlung als virtuelle oder als Präsenz-Versammlung stattfinden soll.

Der Vorstand wird bei seiner jeweiligen Entscheidung sorgfältig abwägen, welches Format für die Durchführung der Hauptversammlung im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre liegt. Dabei wird er auch berücksichtigen, dass es Hauptversammlungen mit Tagesordnungspunkten geben kann, bei denen eine persönliche Anwesenheit der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten geeigneter sein kann als ein virtuelles Format. Sofern der Vorstand sich für die Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung entscheiden sollte und dabei auch von der Option einer teilweisen Verlagerung des Fragerechts in das Vorfeld der Versammlung Gebrauch machen sollte, wird er im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen bei der konkreten Ausgestaltung der Aktionärsrechte gewährleisten, dass das Fragerecht weder im Vorfeld noch in der Hauptversammlung unangemessen beschränkt wird.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, zu beschließen:

a)

Unmittelbar hinter § 15 der Satzung wird § 15a Abs. 1 mit der Überschrift "Virtuelle Hauptversammlung" eingefügt:

"§ 15a

Virtuelle Hauptversammlung

(1) Der Vorstand ist ermächtigt, vorzusehen, dass Hauptversammlungen, die bis zum 31. August 2025 stattfinden, als virtuelle Hauptversammlung nach § 118a AktG abgehalten werden. Die Regelungen dieser Satzung betreffend die Einberufung und Durchführung der Hauptversammlung der Gesellschaft gelten entsprechend im Falle einer virtuellen Hauptversammlung, soweit nicht das Gesetz zwingend etwas anderes vorsieht oder in dieser Satzung ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist."

b)

Dem neu eingefügten § 15a Abs. 1 wird folgender Abs. 2 angefügt:

"(2) Den Mitgliedern des Aufsichtsrats, ausgenommen dem Versammlungsleiter, ist eine Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung im Wege der Bild- und Tonübertragung gestattet."

Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 zu den zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten und -kandidatinnen

Kurt Dobitsch
Mitglied in Kontrollgremien verschiedener Unternehmen

Erstmals gewählt: 2017, Aufsichtsratsvorsitzender seit 2021
Gewählt bis: 2023

Persönliche Daten

Geburtsjahr: 1954
Nationalität: Österreich
Wohnort: Markt Schwaben, Deutschland

Beruflicher Werdegang

1989 – 1997 Vice President Europe, Compaq Computer Corporation
1988 –1989 Geschäftsführer, Access Computer GmbH
1981 – 1988 Vertriebsdirektor, NEC Corporation
1977 – 1981 Sales Manager, Intel Corporation
1973 – 1977 Vertriebsingenieur, Texas Instruments Corporation

Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:

IONOS Group SE, Montabaur (Mitglied)

IONOS Holding SE, Montabaur (Mitglied)

1&1 Mail & Media Applications SE, Montabaur (Aufsichtsratsvorsitzender)

Nemetschek SE, München (Aufsichtsratsvorsitzender)

Bechtle AG, Gaildorf (Mitglied)

Singhammer IT Consulting AG, München (Mitglied)

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Derzeit keine weiteren Mandate

Christine Schöneweis
COO Intelligent Enterprise, Solutions (IES), Senior Vice President, SAP SE

Persönliche Daten

Geburtsjahr: 1976
Nationalität: Deutsch
Wohnort: Schriesheim, Deutschland

Beruflicher Werdegang

Seit 2017 Senior Vice President und COO, Intelligent Enterprise Solutions, SAP SE
2016 – 2017 Senior Director Strategy & Operations, Cloud Delivery Services, SAP SE
2013 – 2016 Senior Vice President Strategy & Planning, Service & Support, SAP SE
2010 – 2013 Vice President IT Strategy & Operations, Global IT, SAP SE
2007 – 2010 Direktorin für Strategische Programme, Global IT, SAP SE
2004 – 2007 Senior Project Delivery Manager für Sales & Marketing, Global IT, SAP SE
2002 – 2004 Executive Board Assistant, SAP SE
1998 – 2002 Interne Geschäftsprozessberaterin und Projektleiterin, SAP SE

Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:

Nemetschek SE, München (Mitglied)

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Keine

Matthias Baldermann
CTO bei Hutchison Drei Austria GmbH

Erstmals gewählt: 2021
Gewählt bis: 2023

Persönliche Daten

Geburtsjahr: 1965
Nationalität: Deutsch
Wohnort: Dresden, Deutschland

Beruflicher Werdegang

Seit 2001 Hutchison Drei Austria GmbH, Director Programme Management, seit 2010 CTO und Mitglied der Geschäftsleitung
1999 – 2001 Head of Mobile Access Network, tele.ring Telekom Service GmbH, Österreich
1998 – 1999 Manager Special Projects, Ericsson, Spanien
1996 – 1998 Transmission Planning, Viag Interkom, München (heute Telefónica Deutschland / o2)
1991 – 2002 Geschäftsführer, Ingenieurbüro für Netzplanung (TCS GmbH), Dresden

Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:

Derzeit keine weiteren Mandate

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Derzeit keine weiteren Mandate

Friedrich Joussen
Independant Advisor

Persönliche Daten

Geburtsjahr: 1963
Nationalität: Deutsch
Wohnort: Düsseldorf, Deutschland

Beruflicher Werdegang

Seit 2022 Independant Advisor
2013 - 2022 CEO TUI Group
2018 - 2022 Vorsitzender des Aufsichtsrats RIU Hotels & Ressorts
2017 - 2021 Vorsitzender des Aufsichtsrats SIXT
2005 - 2012 CEO Vodafone Deutschland
2003 - 2005 COO Vodafone Deutschland
2000 - 2003 Director Global Product Management Vodafone Group
1997 - 2000 Geschäftsführer Marketing D2
1994 - 1997 Leiter Produktmarketing D2

Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:

Keine

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Keine

Vlasios Choulidis
Unternehmer

Erstmals gewählt: 2018
Gewählt bis: 2023

Persönliche Daten

Geburtsjahr: 1958
Nationalität: Deutsch
Wohnort: Gelnhausen, Deutschland

Beruflicher Werdegang

1999 – 2017 Mitglied des Vorstands und bis zum 31.12.2017 Vorstandssprecher der Drillisch Aktiengesellschaft, Maintal
1992 – 1998 Gründung und Leitung der E.I.C. GmbH (inkl. Alphatel-Gruppe), die im Jahr 1998 in den Drillisch-Konzern integriert wurde
1987 – 1991 Honeywell Deutschland GmbH (Vertriebsingenieur für Gebäudeleitsysteme)
1985 – 1986 DATASCOPE GmbH in Bremen (Vertrieb)
1982 – 1984 3M Deutschland GmbH (Vertriebstätigkeit)
1979 – 1982 COMPUR-Elektronik, München (Vertrieb und Service)

Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:

Derzeit keine weiteren Mandate

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Derzeit keine weiteren Mandate

Nobert Lang
Unternehmer

Erstmals gewählt: 2015
Gewählt bis: 2023

Persönliche Daten

Geburtsjahr: 1961
Nationalität: Deutsch
Wohnort: Waldbrunn, Lahr, Deutschland

Beruflicher Werdegang

2000 – 2015 Vorstandsmitglied bzw. ab Januar 2002 Finanzvorstand der United Internet AG, Montabaur
1994 – 2000 Leiter Finanzen Rechnungswesen und Controlling und verschiedene Geschäftsführungsfunktionen innerhalb der United Internet Gruppe
1977 – 1994 Verschiedene Positionen bei der Kreissparkasse Limburg, der West LB und der Naspa Wiesbaden

Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:

Rocket Internet SE, Berlin (Mitglied)

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Derzeit keine weiteren Mandate

Angaben zu Tagesordnungspunkt 7 (Billigung des gemäß § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2022)

A)

Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG der 1&1 AG für das Geschäftsjahr 2022

Vergütungsbericht der 1&1 AG 2022

Der folgende Vergütungsbericht erläutert die Grundsätze des Vergütungssystems für die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der 1&1 AG und beschreibt die Höhe und Struktur der Vergütung der Organmitglieder für das Geschäftsjahr 2022. Der Bericht richtet sich nach den Anforderungen des § 162 Aktiengesetz (AktG), der seit dem Geschäftsjahr 2021 verpflichtend gilt.

Der Bericht umfasst dabei zwei Teile:

In einem ersten Teil wird das Vergütungssystem von Vorstand und Aufsichtsrat wiedergegeben, wie es von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 26. Mai 2021 gebilligt bzw. beschlossen wurde und für das Geschäftsjahr 2022 maßgeblich ist.

Der zweite Teil enthält ab Seite 14 den eigentlichen Vergütungsbericht für Vorstand und Aufsichtsrat und erfüllt die in § 162 Aktiengesetz (AktG) geforderten Angaben.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Bericht bei geschlechtsspezifischen Bezeichnungen die männliche Form gewählt. 1&1 weist darauf hin, dass die Verwendung der männlichen Form explizit als geschlechtsunabhängig zu verstehen ist.

Aus rechentechnischen Gründen können in Tabellen und bei Verweisen Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch exakt ergebenden Werten (Geldeinheiten, Prozentangaben usw.) auftreten.

Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021 wurde erstmals nach § 162 AktG erstellt und durch den Abschlussprüfer gemäß § 162 Absatz 3 Satz 1 und 2 AktG geprüft. Der Vergütungsbericht wurde von der Hauptversammlung am 18. Mai 2022 mit einer Mehrheit von 95,9 Prozent gebilligt.

In den Gesprächen mit den Investoren erhielten wir sehr positive Rückmeldungen zu Aufbau und Transparenz des Vergütungsberichts und es ergaben sich keine Hinweise oder Verbesserungsvorschläge diesbezüglich.

Vergütungssystem der 1&1 AG

1. Vorstandsvergütung

Der Aufsichtsrat der 1&1 AG hat im Rahmen der Hauptversammlung vom 26. Mai 2021 das aktuelle Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands vorgestellt und zur Billigung vorgelegt. Das Vergütungssystem wurde mit 92,82 Prozent der abgegebenen Stimmen gebilligt.

2. Vergütungssystem des Vorstands

Einführung

Das im Folgenden beschriebene Vergütungssystem der 1&1 AG bildet ab der Hauptversammlung 2021 die Grundlage für den Abschluss neuer Vorstandsdienstverträge. Zu diesem Zeitpunkt bereits bestehende Dienstverträge bleiben hiervon unberührt, entsprechen aber in wesentlichen Teilen bereits den Anforderungen des Vergütungssystems.

Die Vergütung für Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft ist an einer nachhaltigen und langfristigen Unternehmensentwicklung ausgerichtet. Die Vorstandsmitglieder sollen angemessen und entsprechend ihrer Verantwortung vergütet werden. Bei der Bemessung der Vergütung sind die wirtschaftliche Lage, der Erfolg der Gesellschaft, die persönliche Leistung des jeweiligen Vorstandsmitglieds, die Belange mit der Gesellschaft verbundener Personen und gesellschaftliche Themen zu berücksichtigen. Die Vergütung soll einen Anreiz dafür schaffen, unter all diesen Gesichtspunkten erfolgreich zu sein. Der Erfolg soll sich langfristig einstellen, weshalb die Vergütung nicht zum Eingehen kurzfristiger Risiken animieren darf.

Vergütungssystem, Verfahren, Vergleichsgruppen & Vergütungsstruktur

Das System der Vorstandsvergütung wird vom Aufsichtsrat in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben festgesetzt und von diesem regelmäßig überprüft. Die für die Behandlung von Interessenkonflikten geltenden Regelungen des Aktiengesetzes und des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) werden eingehalten. Auf Grundlage des Vergütungssystems erfolgt die Bemessung der individuellen Vergütung der Vorstandsmitglieder.

Die individuelle Gesamtvergütung („Ziel-Gesamtvergütung“) eines Vorstandsmitglieds wird vom Aufsichtsrat in angemessener Höhe auf der Grundlage einer Leistungsbeurteilung und -erwartung festgelegt. Kriterien für die Angemessenheit der individuellen Vergütung bilden die Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, die Leistung des gesamten Vorstands, die persönliche Leistung des Vorstandsmitglieds und seine Erfahrung, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens sowie die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung externer und interner Vergleichsdaten. Für den internen (vertikalen) Vergleich berücksichtigt de



Quelle: DGAP



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