
1&1 AG
Montabaur
ISIN DE0005545503 / WKN 554 550 ISIN DE000A2GSYD7 / WKN A2GSYD
Eindeutige Kennung des Ereignisses: 1U1052023oHV
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zu der ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, 16. Mai 2023, um 11:00 Uhr in der
Alte Oper Opernplatz 1, Mozartsaal 60313 Frankfurt am Main
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2022, des Lageberichts
(einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a HGB) und des Konzernlageberichts (einschließlich des
erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 315a HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 und
des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2022
Die vorstehenden Unterlagen sind ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.1und1.ag/investor-relations/hv2023 |
abrufbar. Sie werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein. Sie werden zudem während der Hauptversammlung
zur Einsichtnahme ausliegen.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 AktG
gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften ist somit zu Tagesordnungspunkt
1 keine Beschlussfassung vorgesehen.
|
2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2022
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 ausgewiesenen
Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs 2022 in Höhe von EUR 234.090.564,52 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,05 je für das abgelaufene Geschäftsjahr 2022 dividendenberechtigter Stückaktie (insg. 176.299.649 dividendenberechtigte Stückaktien)
|
EUR
|
8.814.982,45
|
Vortrag auf neue Rechnung |
EUR |
225.275.582,07 |
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die 465.000 zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses durch den Vorstand
von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung
kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung bei unveränderter
Ausschüttung von EUR 0,05 je dividendenberechtigter Stückaktie ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet
werden.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hautversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag,
das heißt am 22. Mai 2023, fällig.
|
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands im Wege
der Einzelentlastung abstimmen zu lassen.
|
4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats im
Wege der Einzelentlastung abstimmen zu lassen.
|
5. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 sowie, für den
Fall einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers für unterjährige Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2023 sowie für das erste
Quartal des Geschäftsjahrs 2024
Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses – vor, die PriceWaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
mit Sitz in Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 sowie – sofern eine
solche erfolgt – für die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2023 sowie für das erste
Quartal des Geschäftsjahres 2024 zu wählen.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass sein Vorschlag frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine
die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde.
|
6. |
Wahlen zum Aufsichtsrat
Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 16. Mai 2023 endet die Amtszeit sämtlicher von der Hauptversammlung gewählter
Mitglieder des Aufsichtsrats. Es ist deshalb eine Wahl des gesamten Aufsichtsrats erforderlich.
Der Aufsichtsrat besteht nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 10 Abs. 1 der Satzung aus sechs von der Hauptversammlung
zu wählenden Mitgliedern.
Die nachfolgenden Wahlvorschläge des Aufsichtsrats berücksichtigen die gesetzlichen Vorgaben sowie die vom Aufsichtsrat entsprechend
der insoweit einschlägigen Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex beschlossenen Ziele für seine Zusammensetzung
und strebt die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofil für das Gesamtgremium an.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
a) |
Herrn Kurt Dobitsch, Mitglied in Kontrollgremien verschiedener Unternehmen, wohnhaft in Markt Schwaben,
|
b) |
Frau Christine Schöneweis, COO Intelligent Enterprise, Solutions (IES), Senior Vice President, SAP SE, wohnhaft in Schriesheim,
|
c) |
Herr Matthias Baldermann, CTO bei Hutchison Drei Austria GmbH, wohnhaft in Dresden,
|
d) |
Herrn Friedrich Joussen, Independant Advisor, wohnhaft in Düsseldorf,
|
e) |
Herrn Vlasios Choulidis, Unternehmer, wohnhaft in Gelnhausen,
|
f) |
Herrn Norbert Lang, Unternehmer, wohnhaft in Waldbrunn Lahr,
|
mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 16. Mai 2023 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2027 beschließt, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft
zu wählen.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Wahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen.
Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass alle Kandidaten den erwarteten Zeitaufwand für die Tätigkeit als Mitglieder des
Aufsichtsrats der Gesellschaft aufbringen können.
Es wird auf Folgendes hingewiesen: Für den Fall der Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten in den Aufsichtsrat schlägt der Aufsichtsrat
Herrn Kurt Dobitsch erneut als Kandidaten für den Aufsichtsratsvorsitz vor.
Weiter wird darauf hingewiesen, dass das Mitglied des Aufsichtsrats Herr Kurt Dobitsch über Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung
sowie das Mitglied des Aufsichtsrats Herr Norbert Lang über Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung im Sinne des § 100
Abs. 5 AktG verfügt.
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
a) |
Herr Kurt Dobitsch ist Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
• |
IONOS Group SE, Montabaur (Mitglied)
|
• |
IONOS Holding SE, Montabaur (Mitglied)
|
• |
1&1 Mail & Media Applications SE, Montabaur (Aufsichtsratsvorsitzender)
|
• |
Nemetschek SE, München (Aufsichtsratsvorsitzender)
|
• |
Bechtle AG, Gaildorf (Mitglied)
|
• |
Singhammer IT Consulting AG, München (Mitglied)
|
Er ist nicht Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
|
b) |
Frau Christine Schöneweis ist Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
• |
Nemetschek SE, München (Mitglied)
|
Sie ist nicht Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
|
c) |
Herr Matthias Baldermann ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten sowie nicht Mitglied
in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
|
d) |
Herr Friedrich Joussen ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten sowie nicht Mitglied
in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
|
e) |
Herr Vlasios Choulidis ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten sowie nicht Mitglied
in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
|
f) |
Herr Norbert Lang ist Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
• |
Rocket Internet SE, Berlin (Mitglied)
|
Er ist nicht Mitglied in weiteren vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
|
Angaben gemäß Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex:
Herr Vlasios Choulidis war von 1998 bis 2017 Mitglied des Vorstands der Gesellschaft und seit dem 30. Juni 2016 ihr Vorstandssprecher.
Er schied zum 31. Dezember 2017 aus dem Vorstand der Gesellschaft aus. Herr Vlasios Choulidis hält direkt 208.333 Stückaktien
und damit 0,12 % der stimmberechtigten Aktien der 1&1 Aktiengesellschaft. Darüber hinaus ist die von Herrn Vlasios Choulidis
und seiner Familie gehaltene MV Beteiligungs GmbH, Gelnhausen, mit weiteren 65.000 Stückaktien und damit weiteren 0,04 % der
stimmberechtigten Aktien an der Gesellschaft beteiligt. Zwischen Herrn Friedrich Joussen und der United Internet AG besteht
ein Beratervertrag, unter dem Herr Joussen Beratungsleistungen an die United Internet AG erbringt.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen darüber hinaus zwischen den zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen
und dem Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionären keine weiteren
persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, die nach Einschätzung des Aufsichtsrates ein objektiv urteilender Aktionär für
seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde, so dass sie gemäß der insoweit einschlägigen Empfehlung C.13 des Deutschen
Corporate Governance Kodex offen gelegt werden sollen.
Weitere Informationen zu den vorgeschlagenen Kandidaten, insbesondere deren Lebensläufe, sind im Anschluss an den Tagesordnungspunkt
8 unter "Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 zu den zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten und -kandidatinnen" abgedruckt.
Diese Informationen sind ferner gesondert auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.1und1.ag/investor-relations/hv2023 |
zugänglich.
|
7. |
Beschlussfassung über die Billigung des gemäß § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr
2022
Vorstand und Aufsichtsrat haben gemäß § 162 AktG einen Bericht über die im Geschäftsjahr 2022 den Mitgliedern des Vorstands
und des Aufsichtsrats gewährte und geschuldete Vergütung erstellt, der der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung
vorgelegt wird.
Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten
Angaben nach § 162 Abs. 1 und Abs. 2 AktG gemacht wurden. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht
beigefügt.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr
2022 zu billigen.
Der Vergütungsbericht ist im Anschluss an den Tagesordnungspunkt 8 unter "Angaben zu Tagesordnungspunkt 7 zum Vergütungsbericht
nach § 162 AktG" einschließlich des Prüfvermerks abgedruckt. Er ist von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite
der Gesellschaft unter
https://www.1und1.ag/investor-relations/hv2023 |
zugänglich. Der Vergütungsbericht wird dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.
|
8. |
Beschlussfassung über die Einfügung eines neuen § 15a in die Satzung
Der durch das Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung weiterer Vorschriften
vom 20. Juli 2022 (Bundesgesetzblatt vom 26. Juli 2022, Seite 1166 ff) neu eingeführte § 118a AktG ermöglicht es, in der Satzung
vorzusehen, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung
abgehalten wird (sogenannte virtuelle Hauptversammlung). Die Satzung kann den Vorstand auch ermächtigen, die Abhaltung einer
virtuellen Hauptversammlung vorzusehen. Eine entsprechende Satzungsregelung muss zeitlich befristet werden, wobei die maximale
Frist fünf Jahre ab Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung in das Handelsregister der Gesellschaft beträgt.
Vorstand und Aufsichtsrat sind der Ansicht, dass sich das virtuelle Hauptversammlungsformat als solches in den vergangenen
Jahren bewährt hat und die Möglichkeit, Hauptversammlungen auch künftig virtuell abzuhalten, beibehalten werden sollte. Die
virtuelle Hauptversammlung in dem durch die entsprechenden Neuregelungen im Aktiengesetz vorgesehenen Format wahrt dabei in
angemessener Weise die Rechte der Aktionäre und sieht die direkte Interaktion zwischen Aktionären und Verwaltung während der
Versammlung über Videokommunikation und elektronische Kommunikationswege vor.
Es erscheint sinnvoll, die Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung nicht unmittelbar durch Satzungsregelung anzuordnen, sondern
den Vorstand zu ermächtigen, im Vorfeld jeder Hauptversammlung zu entscheiden, ob die Versammlung als virtuelle oder als Präsenz-Versammlung
stattfinden soll.
Der Vorstand wird bei seiner jeweiligen Entscheidung sorgfältig abwägen, welches Format für die Durchführung der Hauptversammlung
im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre liegt. Dabei wird er auch berücksichtigen, dass es Hauptversammlungen
mit Tagesordnungspunkten geben kann, bei denen eine persönliche Anwesenheit der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten geeigneter
sein kann als ein virtuelles Format. Sofern der Vorstand sich für die Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung entscheiden
sollte und dabei auch von der Option einer teilweisen Verlagerung des Fragerechts in das Vorfeld der Versammlung Gebrauch
machen sollte, wird er im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen bei der konkreten Ausgestaltung der Aktionärsrechte gewährleisten,
dass das Fragerecht weder im Vorfeld noch in der Hauptversammlung unangemessen beschränkt wird.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, zu beschließen:
a) |
Unmittelbar hinter § 15 der Satzung wird § 15a Abs. 1 mit der Überschrift "Virtuelle Hauptversammlung" eingefügt:
"§ 15a
Virtuelle Hauptversammlung
(1) Der Vorstand ist ermächtigt, vorzusehen, dass Hauptversammlungen, die bis zum 31. August 2025 stattfinden, als virtuelle
Hauptversammlung nach § 118a AktG abgehalten werden. Die Regelungen dieser Satzung betreffend die Einberufung und Durchführung
der Hauptversammlung der Gesellschaft gelten entsprechend im Falle einer virtuellen Hauptversammlung, soweit nicht das Gesetz
zwingend etwas anderes vorsieht oder in dieser Satzung ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist."
|
b) |
Dem neu eingefügten § 15a Abs. 1 wird folgender Abs. 2 angefügt:
"(2) Den Mitgliedern des Aufsichtsrats, ausgenommen dem Versammlungsleiter, ist eine Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung
im Wege der Bild- und Tonübertragung gestattet."
|
|
Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 zu den zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten und -kandidatinnen
Kurt Dobitsch
Mitglied in Kontrollgremien verschiedener Unternehmen
Erstmals gewählt: |
2017, Aufsichtsratsvorsitzender seit 2021 |
Gewählt bis: |
2023 |
Persönliche Daten
Geburtsjahr: |
1954 |
Nationalität: |
Österreich |
Wohnort: |
Markt Schwaben, Deutschland |
Beruflicher Werdegang
1989 – 1997 |
Vice President Europe, Compaq Computer Corporation |
1988 –1989 |
Geschäftsführer, Access Computer GmbH |
1981 – 1988 |
Vertriebsdirektor, NEC Corporation |
1977 – 1981 |
Sales Manager, Intel Corporation |
1973 – 1977 |
Vertriebsingenieur, Texas Instruments Corporation |
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
• |
IONOS Group SE, Montabaur (Mitglied)
|
• |
IONOS Holding SE, Montabaur (Mitglied)
|
• |
1&1 Mail & Media Applications SE, Montabaur (Aufsichtsratsvorsitzender)
|
• |
Nemetschek SE, München (Aufsichtsratsvorsitzender)
|
• |
Bechtle AG, Gaildorf (Mitglied)
|
• |
Singhammer IT Consulting AG, München (Mitglied)
|
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
• |
Derzeit keine weiteren Mandate
|
Christine Schöneweis
COO Intelligent Enterprise, Solutions (IES), Senior Vice President, SAP SE
Persönliche Daten
Geburtsjahr: |
1976 |
Nationalität: |
Deutsch |
Wohnort: |
Schriesheim, Deutschland |
Beruflicher Werdegang
Seit 2017 |
Senior Vice President und COO, Intelligent Enterprise Solutions, SAP SE |
2016 – 2017 |
Senior Director Strategy & Operations, Cloud Delivery Services, SAP SE |
2013 – 2016 |
Senior Vice President Strategy & Planning, Service & Support, SAP SE |
2010 – 2013 |
Vice President IT Strategy & Operations, Global IT, SAP SE |
2007 – 2010 |
Direktorin für Strategische Programme, Global IT, SAP SE |
2004 – 2007 |
Senior Project Delivery Manager für Sales & Marketing, Global IT, SAP SE |
2002 – 2004 |
Executive Board Assistant, SAP SE |
1998 – 2002 |
Interne Geschäftsprozessberaterin und Projektleiterin, SAP SE |
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
• |
Nemetschek SE, München (Mitglied)
|
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Matthias Baldermann
CTO bei Hutchison Drei Austria GmbH
Erstmals gewählt: |
2021 |
Gewählt bis: |
2023 |
Persönliche Daten
Geburtsjahr: |
1965 |
Nationalität: |
Deutsch |
Wohnort: |
Dresden, Deutschland |
Beruflicher Werdegang
Seit 2001 |
Hutchison Drei Austria GmbH, Director Programme Management, seit 2010 CTO und Mitglied der Geschäftsleitung |
1999 – 2001 |
Head of Mobile Access Network, tele.ring Telekom Service GmbH, Österreich |
1998 – 1999 |
Manager Special Projects, Ericsson, Spanien |
1996 – 1998 |
Transmission Planning, Viag Interkom, München (heute Telefónica Deutschland / o2) |
1991 – 2002 |
Geschäftsführer, Ingenieurbüro für Netzplanung (TCS GmbH), Dresden |
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
• |
Derzeit keine weiteren Mandate
|
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
• |
Derzeit keine weiteren Mandate
|
Friedrich Joussen
Independant Advisor
Persönliche Daten
Geburtsjahr: |
1963 |
Nationalität: |
Deutsch |
Wohnort: |
Düsseldorf, Deutschland |
Beruflicher Werdegang
Seit 2022 |
Independant Advisor |
2013 - 2022 |
CEO TUI Group |
2018 - 2022 |
Vorsitzender des Aufsichtsrats RIU Hotels & Ressorts |
2017 - 2021 |
Vorsitzender des Aufsichtsrats SIXT |
2005 - 2012 |
CEO Vodafone Deutschland |
2003 - 2005 |
COO Vodafone Deutschland |
2000 - 2003 |
Director Global Product Management Vodafone Group |
1997 - 2000 |
Geschäftsführer Marketing D2 |
1994 - 1997 |
Leiter Produktmarketing D2 |
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Vlasios Choulidis
Unternehmer
Erstmals gewählt: |
2018 |
Gewählt bis: |
2023 |
Persönliche Daten
Geburtsjahr: |
1958 |
Nationalität: |
Deutsch |
Wohnort: |
Gelnhausen, Deutschland |
Beruflicher Werdegang
1999 – 2017 |
Mitglied des Vorstands und bis zum 31.12.2017 Vorstandssprecher der Drillisch Aktiengesellschaft, Maintal |
1992 – 1998 |
Gründung und Leitung der E.I.C. GmbH (inkl. Alphatel-Gruppe), die im Jahr 1998 in den Drillisch-Konzern integriert wurde |
1987 – 1991 |
Honeywell Deutschland GmbH (Vertriebsingenieur für Gebäudeleitsysteme) |
1985 – 1986 |
DATASCOPE GmbH in Bremen (Vertrieb) |
1982 – 1984 |
3M Deutschland GmbH (Vertriebstätigkeit) |
1979 – 1982 |
COMPUR-Elektronik, München (Vertrieb und Service) |
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
• |
Derzeit keine weiteren Mandate
|
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
• |
Derzeit keine weiteren Mandate
|
Nobert Lang
Unternehmer
Erstmals gewählt: |
2015 |
Gewählt bis: |
2023 |
Persönliche Daten
Geburtsjahr: |
1961 |
Nationalität: |
Deutsch |
Wohnort: |
Waldbrunn, Lahr, Deutschland |
Beruflicher Werdegang
2000 – 2015 |
Vorstandsmitglied bzw. ab Januar 2002 Finanzvorstand der United Internet AG, Montabaur |
1994 – 2000 |
Leiter Finanzen Rechnungswesen und Controlling und verschiedene Geschäftsführungsfunktionen innerhalb der United Internet
Gruppe
|
1977 – 1994 |
Verschiedene Positionen bei der Kreissparkasse Limburg, der West LB und der Naspa Wiesbaden |
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
• |
Rocket Internet SE, Berlin (Mitglied)
|
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
• |
Derzeit keine weiteren Mandate
|
Angaben zu Tagesordnungspunkt 7 (Billigung des gemäß § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr
2022)
A) |
Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG der 1&1 AG für das Geschäftsjahr 2022
|
Vergütungsbericht der 1&1 AG 2022
Der folgende Vergütungsbericht erläutert die Grundsätze des Vergütungssystems für die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder
der 1&1 AG und beschreibt die Höhe und Struktur der Vergütung der Organmitglieder für das Geschäftsjahr 2022. Der Bericht
richtet sich nach den Anforderungen des § 162 Aktiengesetz (AktG), der seit dem Geschäftsjahr 2021 verpflichtend gilt.
Der Bericht umfasst dabei zwei Teile:
• |
In einem ersten Teil wird das Vergütungssystem von Vorstand und Aufsichtsrat wiedergegeben, wie es von der Hauptversammlung
der Gesellschaft am 26. Mai 2021 gebilligt bzw. beschlossen wurde und für das Geschäftsjahr 2022 maßgeblich ist.
|
• |
Der zweite Teil enthält ab Seite 14 den eigentlichen Vergütungsbericht für Vorstand und Aufsichtsrat und erfüllt die in §
162 Aktiengesetz (AktG) geforderten Angaben.
|
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Bericht bei geschlechtsspezifischen Bezeichnungen die männliche Form gewählt.
1&1 weist darauf hin, dass die Verwendung der männlichen Form explizit als geschlechtsunabhängig zu verstehen ist.
Aus rechentechnischen Gründen können in Tabellen und bei Verweisen Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch exakt ergebenden
Werten (Geldeinheiten, Prozentangaben usw.) auftreten.
Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021 wurde erstmals nach § 162 AktG erstellt und durch den Abschlussprüfer gemäß
§ 162 Absatz 3 Satz 1 und 2 AktG geprüft. Der Vergütungsbericht wurde von der Hauptversammlung am 18. Mai 2022 mit einer Mehrheit
von 95,9 Prozent gebilligt.
In den Gesprächen mit den Investoren erhielten wir sehr positive Rückmeldungen zu Aufbau und Transparenz des Vergütungsberichts
und es ergaben sich keine Hinweise oder Verbesserungsvorschläge diesbezüglich.
Vergütungssystem der 1&1 AG
1. Vorstandsvergütung
Der Aufsichtsrat der 1&1 AG hat im Rahmen der Hauptversammlung vom 26. Mai 2021 das aktuelle Vergütungssystem für die Mitglieder
des Vorstands vorgestellt und zur Billigung vorgelegt. Das Vergütungssystem wurde mit 92,82 Prozent der abgegebenen Stimmen
gebilligt.
2. Vergütungssystem des Vorstands
Einführung
Das im Folgenden beschriebene Vergütungssystem der 1&1 AG bildet ab der Hauptversammlung 2021 die Grundlage für den Abschluss
neuer Vorstandsdienstverträge. Zu diesem Zeitpunkt bereits bestehende Dienstverträge bleiben hiervon unberührt, entsprechen
aber in wesentlichen Teilen bereits den Anforderungen des Vergütungssystems.
Die Vergütung für Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft ist an einer nachhaltigen und langfristigen Unternehmensentwicklung
ausgerichtet. Die Vorstandsmitglieder sollen angemessen und entsprechend ihrer Verantwortung vergütet werden. Bei der Bemessung
der Vergütung sind die wirtschaftliche Lage, der Erfolg der Gesellschaft, die persönliche Leistung des jeweiligen Vorstandsmitglieds,
die Belange mit der Gesellschaft verbundener Personen und gesellschaftliche Themen zu berücksichtigen. Die Vergütung soll
einen Anreiz dafür schaffen, unter all diesen Gesichtspunkten erfolgreich zu sein. Der Erfolg soll sich langfristig einstellen,
weshalb die Vergütung nicht zum Eingehen kurzfristiger Risiken animieren darf.
Vergütungssystem, Verfahren, Vergleichsgruppen & Vergütungsstruktur
Das System der Vorstandsvergütung wird vom Aufsichtsrat in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben festgesetzt und von
diesem regelmäßig überprüft. Die für die Behandlung von Interessenkonflikten geltenden Regelungen des Aktiengesetzes und des
Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) werden eingehalten. Auf Grundlage des Vergütungssystems erfolgt die Bemessung
der individuellen Vergütung der Vorstandsmitglieder.
Die individuelle Gesamtvergütung („Ziel-Gesamtvergütung“) eines Vorstandsmitglieds wird vom Aufsichtsrat in angemessener Höhe
auf der Grundlage einer Leistungsbeurteilung und -erwartung festgelegt. Kriterien für die Angemessenheit der individuellen
Vergütung bilden die Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, die Leistung des gesamten Vorstands, die persönliche Leistung
des Vorstandsmitglieds und seine Erfahrung, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens, der Erfolg und die Zukunftsaussichten
des Unternehmens sowie die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung externer und interner Vergleichsdaten. Für den
internen (vertikalen) Vergleich berücksichtigt de |