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/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Pfeiffer Vacuum Technology AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 02.07.2025 in Asslar, Deutschland mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
21.05.2025 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Pfeiffer Vacuum Technology AG
Aßlar
ISIN DE0006916604 / WKN 691660
Eindeutige Kennung: 237a773e6011f011b54000505696f23c
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir unsere Aktionäre herzlich ein zu unserer
ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
AM MITTWOCH, DEN 2. JULI 2025, 10:00 UHR (Mitteleuropäische Sommerzeit - MESZ),
die ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
(mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) als virtuelle Hauptversammlung stattfindet.
1. |
Vorlagen an die Hauptversammlung
Der Vorstand macht der Hauptversammlung den festgestellten Jahresabschluss der Pfeiffer Vacuum Technology AG und den gebilligten
Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024, den zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht für die Pfeiffer Vacuum Technology
AG und den Pfeiffer Vacuum Technology Konzern, den erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB
sowie den Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2024 zugänglich.
Die vorgenannten Unterlagen sind ab dem Datum der Einberufung und während der Dauer der Hauptversammlung über die Internetseite
der Gesellschaft unter
group.pfeiffer-vacuum.com/hauptversammlung
zugänglich.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss
ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Zu Tagesordnungspunkt 1 ist daher keine Beschlussfassung der Hauptversammlung
vorgesehen.
Ein Bilanzgewinn, über dessen Verwendung die Hauptversammlung gemäß § 174 Abs. 1 Satz 1 AktG beschließen könnte, existiert
wegen des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der Pangea GmbH nicht.
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
Dies betrifft:
2.1 |
Wolfgang Ehrk
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2.2 |
Thilo Rau
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2.3 |
Dr. Britta Giesen
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Es ist vorgesehen, die Abstimmung im Wege der Einzelentlastung vorzunehmen.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
Dies betrifft:
3.1 |
Ayla Busch
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3.2 |
Götz Timmerbeil
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3.3 |
Minja Lohrer
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3.4 |
Henrik Newerla
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3.5 |
Timo Birkenstock
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3.6 |
Stefan Röser
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Es ist vorgesehen, die Abstimmung im Wege der Einzelentlastung vorzunehmen.
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4. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses, vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 zu bestellen.
Der Prüfungsausschuss hat gemäß Art. 16 Abs. 2 Unterabs. 3 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014) erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme
durch Dritte ist und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers (Art. 16 Abs. 6
der EU-Abschlussprüferverordnung) auferlegt wurde.
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5. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025
Der deutsche Gesetzgeber hat die Richtlinie (EU) 2022/2464 (CSRD), welche Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und
deren Prüfung enthält, trotz des Ablaufs der Umsetzungsfrist bislang noch nicht in nationales Recht umgesetzt. Artikel 37
der Richtlinie 2006/43/EG (EU-Abschlussprüferrichtlinie) in der Fassung der Richtlinie (EU) 2022/2464 (CSRD) sieht vor, dass
die Bestellung des Abschlussprüfers oder der Prüfungsgesellschaft zum Zweck der Bestätigung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
durch die Mitglieder- oder Gesellschafterversammlung des geprüften Unternehmens erfolgt. Für die Zukunft ist anzunehmen, dass
nach deutschem Recht der Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung von der Hauptversammlung zu wählen ist.
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses, vor, die Dehmer audit & tax GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Freiburg im Breisgau, zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Sinne der Richtlinie
(EU) 2022/2464 (CSRD) für das Geschäftsjahr 2025 zu bestellen, vorsorglich für den Fall, dass der deutsche Gesetzgeber in
Umsetzung von Artikel 37 der Richtlinie 2006/43/EG (EU-Abschlussprüferrichtlinie) in der Fassung der Richtlinie (EU) 2022/2464
(CSRD) eine ausdrückliche Bestellung dieses Prüfers durch die Hauptversammlung verlangen sollte, die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
für das Geschäftsjahr 2025 also nach dem deutschen Umsetzungsgesetz zur Richtlinie (EU) 2022/2464 (CSRD) nicht ohnehin dem
Abschlussprüfer obliegen sollte.
Der Prüfungsausschuss hat gemäß Art. 16 Abs. 2 Unterabs. 3 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014) erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme
durch Dritte ist und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers (Art. 16 Abs. 6
der EU-Abschlussprüferverordnung) auferlegt wurde.
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6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts 2024
Vorstand und Aufsichtsrat haben gemäß § 162 AktG einen Vergütungsbericht zu erstellen und der Hauptversammlung gemäß § 120a
Abs. 4 AktG zur Billigung vorzulegen.
Der Vergütungsbericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2024 wurde im Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer
darauf formell geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts
ist dem Vergütungsbericht beigefügt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr
2024 zu billigen.
Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 ist ab dem Datum der Einberufung und während der Dauer der Hauptversammlung
über die Internetseite der Gesellschaft unter
group.pfeiffer-vacuum.com/hauptversammlung
zugänglich.
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7. |
Wahlen zum Aufsichtsrat
Mit Beendigung der Hauptversammlung am 2. Juli 2025 enden die Amtszeiten sämtlicher Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat
der Pfeiffer Vacuum Technology AG, namentlich von Ayla Busch, Götz Timmerbeil, Minja Lohrer und Henrik Newerla.
Der Aufsichtsrat der Pfeiffer Vacuum Technology AG besteht gemäß §§ 95, 96 Abs. 1 Alt. 4, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit
§§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 4 Abs. 1 DrittelbG und § 9 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern, von denen vier von der Hauptversammlung
und zwei von den Arbeitnehmern gewählt werden.
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf entsprechende Empfehlungen des Nominierungsausschusses, vor,
7.1 |
Frau Ayla Busch, Co-CEO und Miteigentümerin der Busch SE mit Sitz in Maulburg, wohnhaft in Lörrach,
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7.2 |
Herrn Götz Timmerbeil, geschäftsführender Gesellschafter der Timmerbeil GmbH - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in
Gummersbach, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, wohnhaft in Gummersbach,
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7.3 |
Frau Minja Lohrer, Direktorin bei AION Partners mit Sitz in Zürich, Schweiz, wohnhaft in Mammern, Schweiz, und
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7.4 |
Herrn Henrik Newerla, selbstständiger Managementberater, wohnhaft in Neuenburg am Rhein,
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mit Wirkung ab der Beendigung der Hauptversammlung am 2. Juli 2025 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2028 beschließt, als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu wählen.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die vorstehenden Kandidaten entscheiden zu lassen.
In Abschnitt II. finden sich weitere Informationen zu diesen Kandidaten.
Die Wahlvorschläge berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und streben die Ausfüllung
des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenz- und Anforderungsprofils für das Gesamtgremium an. Insbesondere verfügt Frau Minja
Lohrer über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und Herr Götz Timmerbeil über Sachverstand auf dem Gebiet der
Abschlussprüfung.
Es ist vorgesehen, dass Frau Ayla Busch im Fall ihrer erneuten Wahl in den Aufsichtsrat erneut für das Amt der Aufsichtsratsvorsitzenden
kandidiert.
Frau Ayla Busch (seit Oktober 2017), Herr Götz Timmerbeil (seit Juni 2001), Frau Minja Lohrer (seit Mai 2021) und Herr Henrik
Newerla (seit April 2018) sind bereits gegenwärtig Mitglieder des Aufsichtsrats der Pfeiffer Vacuum Technology AG. Außerdem
ist Frau Ayla Busch Co-CEO und Miteigentümerin der Busch SE sowie Geschäftsführerin der Pangea GmbH. Die Pangea GmbH ist eine
100-prozentige Tochtergesellschaft der Busch SE und wesentliche Aktionärin der Pfeiffer Vacuum Technology AG. Zwischen der
Pangea GmbH einerseits und der Pfeiffer Vacuum Technology AG andererseits besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag.
Im Übrigen bestehen nach der Einschätzung des Aufsichtsrats keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen den
vorstehend unter Ziffer 7.1 bis Ziffer 7.4 genannten Kandidaten einerseits und der Pfeiffer Vacuum Technology AG, deren Konzernunternehmen,
den Organen der Pfeiffer Vacuum Technology AG oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien
an der Pfeiffer Vacuum Technology AG beteiligten Aktionär andererseits, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung
als maßgebend ansehen würde. Alle Kandidaten sind nach Einschätzung des Aufsichtsrats als unabhängig von der Pfeiffer Vacuum
Technology AG und deren Vorstand anzusehen (Empfehlung C.7 DCGK) und mit Ausnahme von Frau Ayla Busch auch unabhängig vom
kontrollierenden Aktionär (Empfehlung C.9 DCGK). Schließlich hat sich der Aufsichtsrat vergewissert, dass die vorgeschlagenen
Kandidaten den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können.
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8. |
Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
Nach § 113 Abs. 3 AktG hat die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft mindestens alle vier Jahre über die Vergütung
der Aufsichtsratsmitglieder Beschluss zu fassen. Die ordentliche Hauptversammlung der Pfeiffer Vacuum Technology AG hat zuletzt
am 12. Mai 2021 über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder beschlossen, sodass turnusgemäß eine erneute Beschlussfassung
in der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung am 2. Juli 2025 erforderlich ist.
Nach der Einschätzung von Vorstand und Aufsichtsrat sollen das bestehende Vergütungssystem und die konkret festgesetzte Vergütung
in der durch die Hauptversammlung am 12. Mai 2021 beschlossenen Form fortbestehen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die von der Hauptversammlung der Pfeiffer Vacuum Technology AG am 12. Mai 2021 beschlossene
Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder, bestehend aus dem System für die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats und der
Festsetzung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder, zu bestätigen.
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder mit den genannten Bestandteilen ist ab dem Datum der Einberufung und während der
Dauer der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter
group.pfeiffer-vacuum.com/hauptversammlung
zugänglich.
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Zu Tagesordnungspunkt 7: Informationen zu den Aufsichtsratskandidaten
1. |
Frau Ayla Busch
Persönliche Daten:
Geburtsjahr: |
1969 |
Nationalität: |
Deutsch |
Beruf: |
Co-CEO und Miteigentümerin der Busch SE, Maulburg |
Beruflicher Werdegang und wesentliche Tätigkeiten:
Seit 1997 |
Busch SE, Maulburg, Co-CEO und Miteigentümerin
|
Ausbildung:
1995-1997 |
Harvard Business School, USA Master of Business Administration
|
1992-1994 |
Universität Harvard - Graduate School of Arts and Sciences, USA Master of Arts in Regionalstudien
|
1989-1992 |
Universität Oxford, Vereinigtes Königreich Master of Arts in Politik, Philosophie und Volkswirtschaft
|
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten von Wirtschaftsunternehmen:
Keine
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Keine
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2. |
Herr Götz Timmerbeil
Persönliche Daten:
Geburtsjahr: |
1967 |
Nationalität: |
Deutsch |
Beruf: |
Geschäftsführender Gesellschafter der Timmerbeil GmbH - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Gummersbach, Wirtschaftsprüfer und
Steuerberater
|
Beruflicher Werdegang und wesentliche Tätigkeiten:
Seit 2000 |
Timmerbeil GmbH - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Gummersbach, Geschäftsführender Gesellschafter |
Seit 1998 |
Sozietät Timmerbeil - Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Gummersbach, Partner |
1992-1998 |
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei Timmerbeil, Gummersbach, Angestellter |
Ausbildung:
1998 |
Examen zum Wirtschaftsprüfer |
1995 |
Examen zum Steuerberater |
1988-1992 |
Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität zu Köln Examen zum Diplom-Kaufmann
|
1986-1988 |
Studium der Volkswirtschaftslehre an der Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn |
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten von Wirtschaftsunternehmen:
Keine
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Seit 2018 |
Richard Stein GmbH & Co. KG, Engelskirchen, Beiratsvorsitzender |
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3. |
Frau Minja Lohrer
Persönliche Daten:
Geburtsjahr: |
1975 |
Nationalität: |
Finnisch und Schweizerisch |
Beruf: |
Direktorin bei AION Partners, Zürich, Schweiz |
Beruflicher Werdegang und wesentliche Tätigkeiten:
Seit 2025 |
AION Partners, Zürich, Schweiz Direktorin
|
2018-2025 |
BLR & Partners, Zürich, Schweiz Direktorin
|
2018-2021 |
Busch NSB AG, Magden, Schweiz Mitglied des Verwaltungsrats
|
2012-2017 |
Sulzer, Winterthur, Schweiz Head Group Strategy and Business Development
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2008-2012 |
Logitech, Fremont/Kalifornien, USA Direktorin Product Lifecycle Management
|
2006-2008 |
Samsung Gruppe, Seoul, Südkorea Globale Strategie Beraterin
|
2000-2003 |
Nokia, Salo, Finnland Research Ingenieurin
|
Ausbildung:
2003-2005 |
Massachusetts Institute of Technology, Cambridge, USA Master of Business Administration, Sloan School of Management Master of Science, Electrical Engineering and Computer Science,
School of Engineering
|
1994-2000 |
Helsinki University of Technology, Helsinki, Finnland Master of Science in Materialwissenschaften
|
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten von Wirtschaftsunternehmen:
Keine
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Keine
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4. |
Herr Henrik Newerla
Persönliche Daten:
Geburtsjahr: |
1957 |
Nationalität: |
Deutsch |
Beruf: |
Selbstständiger Managementberater |
Beruflicher Werdegang und wesentliche Tätigkeiten:
Seit 2020 |
Selbstständiger Managementberater, Neuenburg am Rhein |
1999-2019 |
AUMA Riester GmbH & Co. KG, Müllheim/Baden Geschäftsführer (COO)
|
1994-1999 |
Werner Riester GmbH & Co. KG, Müllheim/Baden Technischer Geschäftsführer
|
1986-1994 |
Werner Riester GmbH & Co. KG, Müllheim/Baden Abteilungsleiter Information Technology
|
Ausbildung:
1982-1986 |
Universität Stuttgart, Informatik und Elektrotechnik |
1976-1981 |
Institut für Technologie, Gleiwitz, Polen, Automatisierungstechnik |
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten von Wirtschaftsunternehmen:
Seit 2012 |
Bürger-Energie Südbaden eG (BEGS), Mitglied des Aufsichtsrats |
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Seit 2020 |
Sindlhauser Materials GmbH, Kempten (Allgäu), Mitglied des Beirats |
Seit 2018 |
Düker GmbH, Laufach, Mitglied des Beirats und des Aufsichtsrats |
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III. |
Weitere Hinweise und Informationen für die Aktionäre
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1. |
Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre und
ihrer Bevollmächtigten
Der Vorstand hat auf der Grundlage von § 118a AktG in Verbindung mit § 12 Abs. 10 der Satzung entschieden, die Hauptversammlung
als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) durchzuführen.
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind die Geschäftsräume der Pfeiffer Vacuum Technology AG, Berliner Straße
43, 35614 Asslar. Eine physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter) am Ort der Hauptversammlung ist ausgeschlossen.
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2. |
Passwortgeschützter Online-Service (InvestorPortal), Übertragung der Hauptversammlung und elektronische Zuschaltung
Die Gesellschaft hat einen passwortgeschützten Online-Service für die Hauptversammlung eingerichtet („InvestorPortal“). Das InvestorPortal ist über die Internetseite der Gesellschaft unter
group.pfeiffer-vacuum.com/hauptversammlung
erreichbar und kann voraussichtlich ab Mittwoch, den 11. Juni 2025, genutzt werden.
Die gesamte Hauptversammlung wird am Mittwoch, den 2. Juli 2025, ab 10:00 Uhr MESZ live in Bild und Ton über das InvestorPortal
übertragen.
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre (dazu Ziffer 4 dieses Abschnitts) bzw. deren Bevollmächtigte können über das InvestorPortal
die Hauptversammlung live in Bild und Ton verfolgen und Aktionärsrechte ausüben. Sie können hier gemäß dem hierfür vorgesehenen
Verfahren unter anderem ihr Stimmrecht wahrnehmen, Vollmachten erteilen, Stellungnahmen einreichen bzw. einsehen, ihr Auskunftsrecht
im Wege der elektronischen Kommunikation und ihr Rederecht in der Versammlung im Wege der Videokommunikation ausüben oder
Widerspruch zum Protokoll erklären (dazu noch Ziffern 5 und 7 dieses Abschnitts).
Für die Nutzung des InvestorPortals sind Zugangsdaten erforderlich, welche der Anmeldebestätigung zu entnehmen sind, die ordnungsgemäß
angemeldeten Aktionären oder ihren Bevollmächtigten zugesandt wird. Mit diesen Zugangsdaten müssen sich die ordnungsgemäß
angemeldeten Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte einloggen.
Die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung erfolgt in Form der elektronischen Zuschaltung zu der Hauptversammlung. Bei
Nutzung des InvestorPortals während der Dauer der Hauptversammlung am 2. Juli 2025 sind die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre
bzw. deren Bevollmächtigte elektronisch zur virtuellen Hauptversammlung zugeschaltet.
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3. |
Internetseite der Gesellschaft und dort zugängliche Unterlagen und Informationen
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen
im Zusammenhang mit der Hauptversammlung - insbesondere die nach § 124a AktG zugänglich zu machenden Unterlagen - sind ab
dem Datum der Einberufung und während der Dauer der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter
group.pfeiffer-vacuum.com/hauptversammlung
zugänglich.
Etwaige im Vorfeld der Hauptversammlung bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge
und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die vorstehende Internetseite zugänglich gemacht. Gleiches gilt
- nach der Hauptversammlung - auch für die Abstimmungsergebnisse.
Über die vorstehende Internetseite der Gesellschaft ist auch das InvestorPortal erreichbar, das den ordnungsgemäß angemeldeten
Aktionären und deren Bevollmächtigten unter anderem die Möglichkeit bietet, die gesamte Hauptversammlung live in Bild und
Ton zu verfolgen (dazu Ziffer 2 dieses Abschnitts).
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4. |
Voraussetzungen für die Ausübung der Aktionärsrechte und insbesondere für die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, sind gemäß § 12
Abs. 4 und 5 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer
Sprache anmelden und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachweisen, indem sie einen von ihrem depotführenden Institut (Letztintermediär)
in Textform (§ 126b BGB) erstellten besonderen Nachweis über ihren Anteilsbesitz übermitteln. Ein in Textform (§ 126b BGB)
in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß § 67c Abs. 3 AktG durch den Letztintermediär
reicht zum Nachweis aus.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft bis spätestens Mittwoch, den 25. Juni 2025, 24:00 Uhr MESZ, unter der nachfolgenden Adresse zugehen:
Pfeiffer Vacuum Technology AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: [email protected]
Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich gemäß § 12 Abs. 5 Satz 2 der Satzung auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor
der Hauptversammlung, demnach auf Dienstag, den 10. Juni 2025, 24:00 Uhr MESZ, („Nachweisstichtag“) zu beziehen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme und die Ausübung der Aktionärsrechte nur derjenige als Aktionär, der
sich fristgerecht angemeldet und die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts fristgerecht
nachgewiesen hat („ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre“).
Bedeutung des Nachweisstichtages
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich ausschließlich nach dem
im Nachweis enthaltenen Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes
nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts gegenüber der Gesellschaft
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, das heißt Veräußerungen von Aktien nach dem
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts.
Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch
keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur berechtigt (insbesondere
stimmberechtigt), soweit sie sich von dem bisherigen Aktionär bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf eine etwaige Dividendenberechtigung.
Anmeldebestätigung und Zugangsdaten für die Nutzung des InvestorPortals
Nach dem fristgerechten Zugang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes wird dem jeweiligen Aktionär oder seinem
Bevollmächtigten eine Anmeldebestätigung mit den für die Nutzung des InvestorPortals erforderlichen Zugangsdaten sowie mit
Formularen für Vollmachtserteilung an Dritte und die Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter übersandt.
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5. |
Verfahren für die Stimmrechtsausübung
a) |
Briefwahl
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und deren Bevollmächtigte können ihre Stimmen im Wege der Briefwahl abgeben.
Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl kann zum einen vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) unter der nachfolgenden Adresse erfolgen:
Pfeiffer Vacuum Technology AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: [email protected]
Auf diesem Übermittlungsweg abgegebene Briefwahlstimmen müssen der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen bis spätestens
Dienstag, den 1. Juli 2025, 24:00 Uhr MESZ, zugehen. Bis zu diesem Zeitpunkt können sie auch in der gleichen Weise geändert
oder widerrufen werden.
Aus abwicklungstechnischen Gründen sollte für die Briefwahl in Textform das dafür von der Gesellschaft bereitgestellte Formular
genutzt werden. Dieses Formular wird den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären mit der Anmeldebestätigung zugesandt und ist
auch über die Internetseite der Gesellschaft unter
group.pfeiffer-vacuum.com/hauptversammlung
abrufbar.
Die Abgabe von Briefwahlstimmen kann zum anderen vor und während der Hauptversammlung unter Nutzung des InvestorPortals (dazu Ziffer 2 dieses Abschnitts) gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren erfolgen („elektronische Briefwahl“). Die Ausübung des Stimmrechts im Wege der elektronischen Briefwahl über das InvestorPortal ist voraussichtlich ab Mittwoch,
den 11. Juni 2025, bis zu dem in der virtuellen Hauptversammlung am 2. Juli 2025 durch die Versammlungsleiterin für die jeweilige
Abstimmung angekündigten Zeitpunkt möglich. Über das InvestorPortal können Aktionäre und deren Bevollmächtigte auch während
der Hauptversammlung bis zu diesem Zeitpunkt etwaige zuvor im Wege der Briefwahl - auch auf anderem Wege - erfolgte Stimmabgaben
ändern oder widerrufen.
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b) |
Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und deren Bevollmächtigte können sich bei der Ausübung des Stimmrechts durch von der Gesellschaft
benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter vertreten lassen („Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft“).
Den Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft müssen neben der Vollmacht auch ausdrückliche und eindeutige Weisungen der Aktionäre
für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind verpflichtet, weisungsgemäß
abzustimmen; sie können das Stimmrecht nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Bei Abstimmungen, für die keine ausdrückliche
und eindeutige Weisung erteilt wurde, enthalten sie sich der Stimme. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft werden keine
Aufträge zu Wortmeldungen oder Fragen, zum Stellen von Anträgen oder zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse
entgegennehmen.
Die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft kann zum einen vor der Hauptversammlung
in Textform (§ 126b BGB) unter der nachfolgenden Adresse erfolgen:
Pfeiffer Vacuum Technology AG
c/o Computershare Operations Center
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