Einkommenssteuer

Die Einkommenssteuer stellt eine Personensteuer, die als Gemeinschaftssteuer sowohl dem Bund, als auch den Ländern zufließt. Alle natürlichen Personen, die im Inland ihren Wohnsitz haben, sind uneingeschränkt einkommenssteuerpflichtig.
Von der Einkommenssteuer werden nur erfasst:
Die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, die Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit, die Einkünfte aus Kapitalvermögen, Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, sonstige Einkünfte nach § 23 EstG.
Bei den übrigen Einkommensarten sind die Überschusseinkünfte (Einnahmen abzüglich Werbungskosten) zu versteuern. Letztlich sind von dem Einkommen noch die außergewöhnlichen Belastungen, die Sonderausgaben und die diversen Freibeträge abzuziehen. Das sich dann ergebende Einkommen ist das zu versteuernde Einkommen. Nach § 25 EstG wird die Einkommenssteuer jährlich veranlagt.
Die Entrichtung der Steuer erfolgt durch Vorauszahlungen (z. B. Lohnsteuer, Kapitalertragssteuer). Die Höhe der Steuer ergibt sich in Deutschland anhand eines sogenannten Formeltarifs aus den Einkommenssteuertabellen.

 

 

 

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