Einkommenssteuer

Was ist die Einkommenssteuer?

Die Einkommenssteuer (ESt) ist eine direkte Steuer, die natürliche Personen auf ihr gesamtes steuerpflichtiges Einkommen zahlen. Sie wird nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip erhoben – je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz. Zusammen mit dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer ist sie die wichtigste Einnahmequelle von Bund und Ländern und macht etwa ein Drittel aller Steuereinnahmen aus.

Welche Einkünfte sind steuerpflichtig?

Das Einkommensteuergesetz unterscheidet sieben Einkunftsarten:

  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Lohn, Gehalt, Weihnachtsgeld)
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne)
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Einkünfte aus selbständiger Arbeit
  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Sonstige Einkünfte (z.B. Renten, bestimmte Spekulationsgewinne)

Der progressive Steuertarif

Deutschland hat einen progressiven Einkommenssteuertarif: Nach einem steuerfreien Grundfreibetrag beginnt der Steuersatz bei 14% und steigt gleitend bis auf 42% (sog. Reichensteuer ab 45% bei sehr hohen Einkommen). Dieser Aufbau sorgt dafür, dass Geringverdiener nur wenig oder gar nicht belastet werden, während hohe Einkommen stärker zur Finanzierung des Staates beitragen.

Wichtige Freibeträge und Pauschalen

Um die tatsächliche Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen, gibt es zahlreiche Abzugsmöglichkeiten:

  • Grundfreibetrag (steuerfrei für jeden)
  • Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer
  • Sparerpauschale für Kapitalerträge
  • Kinderfreibetrag und Kindergeld (werden miteinander verrechnet)
  • Pendlerpauschale
  • Homeoffice-Pauschale
  • Sonderausgaben (z.B. Vorsorgeaufwendungen, Spenden)
  • Außergewöhnliche Belastungen (z.B. Krankheitskosten)

Lohnsteuer vs. Einkommenssteuer

Die Lohnsteuer ist nur eine besondere Erhebungsform der Einkommenssteuer. Der Arbeitgeber zieht sie monatlich direkt vom Bruttolohn ab. Am Jahresende prüft das Finanzamt in der Einkommensteuererklärung, ob zu viel oder zu wenig gezahlt wurde – daher erhalten viele Arbeitnehmer eine Steuererstattung.

Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge

Seit 2009 werden Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne pauschal mit 25% Abgeltungsteuer (+ Solidaritätszuschlag + ggf. Kirchensteuer) besteuert. Die Bank führt diese Steuer automatisch ab. Liegt der persönliche Steuersatz unter 25%, lohnt sich die Anlage der Kapitalerträge in der Steuererklärung (Günstigerprüfung) – dann wird nur der niedrigere persönliche Satz fällig und der Rest erstattet.

Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5% der Einkommenssteuer, entfällt aber für die meisten Steuerzahler durch eine Freigrenze. Die Kirchensteuer (8% oder 9% der Einkommenssteuer) wird nur von Mitgliedern der steuererhebenden Kirchen gezahlt.

Tipps zur Steueroptimierung

  • Eine Steuererklärung lohnt sich fast immer – besonders bei Werbungskosten über der Pauschale, Homeoffice, Pendeln oder Kapitalerträgen.
  • Riester- und Rürup-Rente sowie betriebliche Altersvorsorge mindern das zu versteuernde Einkommen erheblich.
  • Spenden und Mitgliedsbeiträge sind als Sonderausgaben absetzbar.

boerse.de-Schlussfolgerung

Die Einkommenssteuer ist das Herzstück der deutschen Steuerlandschaft und wird nach dem Prinzip der Leistungsfähigkeit erhoben. Durch Grundfreibetrag, zahlreiche Pauschalen und Abzugsmöglichkeiten bleibt ein großer Teil des Einkommens unbelastet. Wer seine Belege sammelt und eine Steuererklärung abgibt, kann Jahr für Jahr mehrere Hundert bis Tausend Euro zurückbekommen – besonders Anleger sollten die Günstigerprüfung bei Kapitalerträgen nie vergessen. So bleibt nach Steuern möglichst viel von Gehalt, Rente und Kapitalerträgen übrig.



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