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BayWa Aktiengesellschaft
München
- WKN 519406, 519400, A35JS0 -
- ISIN DE0005194062, DE0005194005, DE000A35JS08 -
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der BayWa Aktiengesellschaft (nachfolgend auch „Gesellschaft“)
ein, die am Dienstag, den 11. Juni 2024, um 10:00 Uhr (MESZ) im
ICM - International Congress Center München Am Messesee 6 81829 München
stattfindet.
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der BayWa Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2023,
des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2023, einschließlich des erläuternden
Berichts zu den Angaben nach §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuchs, sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2023
Diese Unterlagen können ab dem Zeitpunkt der Einberufung über die Internetseite der Gesellschaft unter www.baywa.com/hauptversammlung
eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass der gesetzlichen Verpflichtung mit der Zugänglichmachung auf der Internetseite
der Gesellschaft Genüge getan ist. Die Unterlagen werden den Aktionären auf Verlangen unverzüglich einmalig mit einfacher
Post zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zum Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat
den Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit gemäß § 172 Aktiengesetz festgestellt
ist.
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| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2023
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 140.635.305,81 Euro vollständig
auf neue Rechnung vorzutragen.
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| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen
Zeitraum zu erteilen.
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| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
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| 5. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 sowie des Prüfers
für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
München, zu bestellen
| 5.1 |
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024. |
| 5.2 |
zum Prüfer für die Nachhaltigkeitsberichtserstattung für das Geschäftsjahr 2024, vorausgesetzt, dass der deutsche Gesetzgeber
eine Bestellung durch die Hauptversammlung vorsieht.
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Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine
die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Absatz 6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung
(EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung
bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909 EG der Kommission) auferlegt wurde.
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| 6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023
Vorstand und Aufsichtsrat haben gemäß § 162 Aktiengesetz jährlich einen Vergütungsbericht zu erstellen, der durch den Abschlussprüfer
daraufhin zu prüfen ist, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und Abs. 2 Aktiengesetz gemacht wurden. Der
geprüfte Vergütungsbericht ist nach § 120a Abs. 4 Aktiengesetz der Hauptversammlung zur Billigung vorzulegen.
Vorstand und Aufsichtsrat - letzterer gestützt auf die Empfehlung seines Vorstandsausschusses - schlagen vor, den Vergütungsbericht
der BayWa Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 zu billigen.
Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 ist - einschließlich des Prüfungsvermerks des Abschlussprüfers - im Anschluss
an die Tagesordnung im Abschnitt II. „Anlagen und weitere Informationen zur Tagesordnung“ abgedruckt. Er wird darüber hinaus
auch ab Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse www.baywa.com/hauptversammlung
zugänglich sein.
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| 7. |
Beschlussfassung über eine Nachwahl zum Aufsichtsrat
Mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 11. Juni 2024 endet die Amtszeit von Herrn Gregor Scheller, welcher im
Wege der gerichtlichen Bestellung nach § 104 AktG für den vorzeitig aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedenen Herrn Prof. Klaus
Josef Lutz zum Aufsichtsratsmitglied der Anteilseignervertreter bestellt wurde. Es ist daher die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
der Anteilseigner erforderlich. Die Wahl soll für die restliche Amtsdauer des vorzeitig ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds,
also bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2027 beschließt, erfolgen.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß § 13 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft und §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs.
1 Satz 1 Aktiengesetz in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Mitbestimmungsgesetz aus je acht Mitgliedern der Anteilseigner
und der Arbeitnehmer zusammen. Gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz muss sich der Aufsichtsrat zu jeweils mindestens 30 Prozent
aus Frauen und aus Männern zusammensetzen. Das Mindestanteilsgebot ist dabei vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen, wenn
nicht die Seite der Anteilseignervertreter oder der Arbeitnehmervertreter gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 Aktiengesetz der Gesamterfüllung
widerspricht. Die Seite der Anteilseignervertreter hat der Gesamterfüllung widersprochen. Der Aufsichtsrat ist daher sowohl
auf der Seite der Anteilseigner als auch auf der Seite der Arbeitnehmer jeweils mit mindestens zwei Frauen und mindestens
zwei Männern zu besetzen, um das Mindestanteilsgebot zu erfüllen.
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung gehören dem Aufsichtsrat insgesamt vier Frauen und zwölf Männer als Mitglieder
an, davon zwei Frauen und sechs Männer jeweils als Mitglieder auf der Seite der Anteilseigner und auf der Seite der Arbeitnehmer.
Das Mindestanteilsgebot ist daher derzeit erfüllt und wird auch künftig erfüllt sein.
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung seines Nominierungsausschusses - vor,
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Herrn Gregor Scheller, wohnhaft in Hallerndorf, Verbandspräsident und Vorstandsvorsitzender des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V.,
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mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 11. Juni 2024 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das Geschäftsjahr 2027 beschließt, zum Aufsichtsratsmitglied der Anteilseigner zu wählen.
Der Aufsichtsrat hat sich bei Herrn Scheller vergewissert, dass er den zu erwartenden Zeitaufwand für die Tätigkeit im Aufsichtsrat
der Gesellschaft aufbringen kann. Herr Scheller hat im Falle seiner Wahl seine Kandidatur für den Aufsichtsratsvorsitz erklärt.
Weitere Angaben über den zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten sind im Anschluss an die Tagesordnung im Abschnitt
II. „Anlagen und weitere Informationen zur Tagesordnung“ abgedruckt. Diese werden zudem auch ab Einberufung der Hauptversammlung
auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse www.baywa.com/hauptversammlung zugänglich sein.
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| II. |
Anlagen und weitere Informationen zur Tagesordnung
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Zu Tagesordnungspunkt 6 (Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023)
Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 20231
Der Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG erläutert die Vergütung für die gegenwärtigen und früheren Mitglieder des Vorstands
und des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2023, unter Berücksichtigung der Grundsätze und Empfehlungen des Deutschen Corporate
Governance Kodex (DCGK) und den Gesetzesänderungen im Aktiengesetz (nach ARUG II). Zudem erfolgt eine vergleichende Darstellung
der letzten fünf Geschäftsjahre über die jährliche Veränderung der Vergütung der Organmitglieder, die Ertragsentwicklung der
BayWa AG sowie die durchschnittliche Vergütung von Arbeitnehmern auf Vollzeitäquivalenzbasis.
Die Hauptversammlung der BayWa AG hat am 11. Mai 2021 das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands gemäß den neuen
gesetzlichen Vorgaben des § 87a AktG mit einer Mehrheit von 93,84 Prozent gebilligt. Dieses Vergütungssystem findet Anwendung
auf alle Dienstverträge mit Vorstandsmitgliedern, die ab dem 1. Juli 2021 neu abgeschlossen, geändert oder verlängert werden.
Ein Teil der aktuellen Dienstverträge der Vorstandsmitglieder wurde zeitlich vor dem 1. Juli 2021 geschlossen, sodass das
im Geschäftsjahr 2021 neu gebilligte Vergütungssystem noch nicht auf diese Vorstandsdienstverträge anzuwenden war. Allerdings
entsprechen auch diese Vorstandsdienstverträge und die im Geschäftsjahr 2023 gewährten bzw. geschuldeten Vergütungsbestandteile
bereits grundsätzlich dem nach § 87a AktG neu gebilligten Vergütungssystem. Abweichungen vom Vergütungssystem sind nachstehend
im Vergütungsbericht vermerkt.
Am 24. Mai 2022 billigte die Hauptversammlung der BayWa AG zudem ein neues Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder
mit einer Mehrheit von 99,32 Prozent.
Die Vergütungsberichte für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 wurden jeweils nach § 162 AktG erstellt sowie durch den Abschlussprüfer
gemäß den Anforderungen des § 162 Abs. 3 Satz 1 und 2 AktG formell geprüft. Eine inhaltliche Prüfung durch den Abschlussprüfer
erfolgte jeweils nicht.
Der Vergütungsbericht über die den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats der BayWa AG im Geschäftsjahr 2022 individuell
gewährte und geschuldete Vergütung wurde von der Hauptversammlung am 6. Juni 2023 mit einer Mehrheit von 91,55 Prozent gebilligt.
Vor diesem Hintergrund sieht die BayWa AG keine Veranlassung, für das Geschäftsjahr 2023 von dieser Art und Weise der Berichterstattung
abzuweichen.
Die Vorstandsvergütung ist im Zusammenhang mit den Geschäftsentwicklungen der vorherigen Geschäftsjahre und dem Berichtsjahr
2023 zu sehen. Nach guten Ergebnissen in den Vorjahren war 2023 von ungünstigen Rahmenbedingungen geprägt. Insbesondere der
drastische Anstieg der Zinsen belastete das Konzernergebnis erheblich. Dies wirkt sich auf die Zielerreichung der Vorstandsmitglieder
bei den variablen Vergütungsbestandteilen im Geschäftsjahr 2023 aus.
Mit gezielten Investitionen in Wachstumsfelder bei gleichzeitiger Optimierung der Kapitalkosten ist die BayWa AG in einer
guten Ausgangslage, in den Folgejahren eine Verbesserung des operativen Ergebnisses zu erzielen.
1 Durch Rundung können sich im vorliegenden Vergütungsbericht geringfügige Abweichungen bei Summenbildungen und bei der Berechnung
von Prozentangaben ergeben.
Vergütung des Vorstands
Das Vergütungssystem ist auf eine nachhaltige und langfristige Entwicklung der Gesellschaft ausgerichtet. Der Aufsichtsrat
der BayWa AG überprüft die wesentlichen Vertragselemente jährlich und passt diese - soweit erforderlich - an. Bei der Ausgestaltung
des Vergütungssystems und der Festlegung der Vergütungshöhen beachtet der Aufsichtsrat die Aufgaben und Leistungen der Vorstandsmitglieder
sowie die Lage und die Strategie des Unternehmens, ebenso wie die Üblichkeit der Vergütung.
Veränderungen in der Zusammensetzung des Vorstands
Zum 31. März 2023 ist Prof. Klaus Josef Lutz aus dem Vorstand der BayWa AG ausgeschieden. Der Aufsichtsrat der BayWa AG hat
das Vorstandsmitglied Marcus Pöllinger mit Wirkung zum 1. April 2023 als Nachfolger von Prof. Klaus Josef Lutz zum Vorsitzenden
des Vorstands der BayWa AG ernannt. Mit Wirkung zum 1. April 2023 wurde Dr. Marlen Wienert zum Mitglied des Vorstands bestellt.
Angemessenheit der Vorstandsvergütung
Der Aufsichtsrat legt ein besonderes Augenmerk darauf, dass die Ziel-Gesamtvergütung marktüblich ist, und bedient sich dabei
eines unabhängigen Vergütungsexperten. Die Ziel-Gesamtvergütung stellt die Summe aller Vergütungsbestandteile dar, wobei bei
den variablen Vergütungsbestandteilen von einer 100-prozentigen Zielerreichung der vorab festgelegten Ziele ausgegangen wird.
Zur Beurteilung der Marktüblichkeit der Ziel-Gesamtvergütung zieht er sowohl einen Horizontalvergleich als auch einen Vertikalvergleich
heran.
Zur Überprüfung der Üblichkeit der Vergütung führt der Aufsichtsrat zunächst einen Vergleich mit anderen Unternehmen aus den
für die BayWa AG relevanten Peergroups durch (horizontaler Marktvergleich). Die BayWa AG ist ein Mischkonzern, der in der
Struktur seiner Geschäftsfelder nur schwer mit anderen Unternehmen vergleichbar ist. Um eine breitere Vergleichsbasis zu schaffen,
werden deshalb insgesamt drei Peergroups für den horizontalen Marktvergleich mit der BayWa AG gebildet.
Für die erste Peergroup werden ausschließlich Unternehmen gewählt, die im DAX, MDAX bzw. SDAX gelistet sind und in den letzten
drei Jahren durchschnittlich einen Umsatz von maximal plus 100 Prozent und mindestens minus 50 Prozent, bezogen auf den Umsatz
der BayWa AG 2019, erwirtschaftet haben. Dabei wurden zwei Vergleichsgruppen gebildet: eine, die sich ausschließlich aus acht
branchenidentischen Unternehmen zusammensetzt, und eine, die zusätzlich sieben branchennahe Unternehmen umfasst.
Die zweite Peergroup setzt sich ausschließlich aus Unternehmen zusammen, die im SDAX bzw. MDAX gelistet sind, mindestens 5.000
Mitarbeiter angestellt haben und ausschließlich im Kerngeschäft bzw. in einem branchennahen Geschäft wie die BayWa AG tätig
sind. Hierzu werden wiederum zwei Vergleichsgruppen gebildet, wobei die erste ausschließlich acht Unternehmen, die im SDAX
gelistet sind, umfasst, und die zweite um acht relevante Unternehmen, die im MDAX gelistet sind, ergänzt wurde.
Die dritte und letzte Peergroup setzt sich wiederum aus Unternehmen zusammen, die in den diversen Geschäftsbereichen der BayWa
AG (Energie, Bau, Handel, Agrar, Technik) tätig sind und um die Sparte Mischkonzerne/Holdings ergänzt wurden. Hierzu wurden
aus den einzelnen Branchen jeweils drei bis fünf strukturell mit der BayWa AG vergleichbare Unternehmen, die ein Mindest-/Maximalmaß
an Umsatz erwirtschaften oder Mitarbeiter anstellen, ausgewählt, um Ausreißer in beide Richtungen bestmöglich zu vermeiden.
Insgesamt werden über 40 Unternehmen in den horizontalen Peergroup-Vergleich einbezogen, sodass eine detaillierte Nennung
unterbleibt. Der Aufsichtsrat prüft in Bezug auf alle drei Peergroups Umfang und Struktur der Vergütung des Vorstandsvorsitzenden
und der ordentlichen Vorstandsmitglieder der BayWa AG und beurteilt auf dieser Grundlage die Üblichkeit der Vergütung.
Weiter beurteilt der Aufsichtsrat die Üblichkeit der Vergütung der Vorstandsmitglieder innerhalb der BayWa AG (vertikaler
Marktvergleich). Dabei vergleicht er mindestens einmal jährlich die Vergütung der Vorstandsmitglieder mit den Bezügen des
oberen Führungskreises und mit den durchschnittlichen Bezügen der Belegschaft der bei der BayWa AG im Inland angestellten
Arbeitnehmer und berücksichtigt dies auch in der zeitlichen Entwicklung. Das Vergütungssystem soll dabei vor allem Anreize
für eine nachhaltige Unternehmensführung und Wertsteigerung setzen. Durch mehrjährige Bemessungsgrundlagen, Anpassungsregelungen
für außergewöhnliche Ereignisse und Regelungen zu Sonderboni und Vergütungsherabsetzungen werden positive wie auch negative
Entwicklungen berücksichtigt.
Dem dargestellten Überprüfungssystem folgend wurde im Dezember 2022 eine Überprüfung der Vergütung des Finanzvorstands durchgeführt
und eine entsprechende Anpassung des Festgehalts (und damit entsprechend der Vergütungssystematik auch der variablen Vergütung)
des Finanzvorstands zum April 2023 vorgenommen.
Für die erste Peergroup wurden ausschließlich Unternehmen gewählt, die im DAX, MDAX bzw. SDAX gelistet sind und in den letzten
drei Jahren durchschnittlich einen Umsatz von maximal plus 100 Prozent und mindestens minus 50 Prozent, bezogen auf den Umsatz
der BayWa AG 2021, erwirtschaftet haben. Dabei wurden zwei Vergleichsgruppen gebildet: eine, die sich ausschließlich aus sechs
branchenidentischen Unternehmen zusammensetzt, und eine, die zusätzlich zehn branchennahe Unternehmen umfasst.
Die zweite Peergroup setzte sich ausschließlich aus Unternehmen zusammen, die im SDAX bzw. MDAX gelistet sind, mindestens
5.000 Mitarbeiter angestellt haben und ausschließlich im Kerngeschäft bzw. in einem branchennahen Geschäft wie die BayWa AG
tätig sind. Hierzu werden wiederum zwei Vergleichsgruppen gebildet, wobei die erste ausschließlich sechs Unternehmen, die
im SDAX gelistet sind, umfasst, und die zweite um zehn relevante Unternehmen, die im MDAX gelistet sind, ergänzt wurde.
Die dritte und letzte Peergroup setzte sich wiederum aus Unternehmen zusammen, die in den diversen Geschäftsbereichen der
BayWa AG (Energie, Bau, Handel, Agrar, Technik) tätig sind und um die Sparte Mischkonzerne/Holdings ergänzt wurden. Hierzu
wurden aus den einzelnen Branchen jeweils drei bis fünf strukturell mit der BayWa AG vergleichbare Unternehmen, insgesamt
20 Unternehmen, die ein Mindest-/Maximalmaß an Umsatz erwirtschaften oder Mitarbeiter anstellen, ausgewählt, um Ausreißer
in beide Richtungen bestmöglich zu vermeiden.
Insgesamt wurden auch hier 45 Unternehmen in den horizontalen Peergroup-Vergleich einbezogen, sodass eine detaillierte Nennung
unterbleibt.
Vergütungsstruktur
Die Gesamtvergütung der vier Vorstandsmitglieder mit Dienstvertrag bei der BayWa AG setzt sich aus einem jährlichen Festgehalt,
einer kurzfristigen variablen Vergütung (Jährliche Tantieme), einer langfristigen variablen Vergütung (Anteil am sogenannten
Tantiemebank-Konto, im Folgenden auch kurz Tantiemebank genannt), Nebenleistungen, betrieblicher Altersversorgung und teilweise
Vergütung für Nebentätigkeiten zusammen. Mit den variablen Vergütungsbestandteilen sollen Anreize für eine starke Unternehmensperformance
sowie kollektive und individuelle Leistungen gesetzt werden. Das Nichterreichen der gesetzten Ziele führt zu einer Verringerung
der Gesamtvergütung. Eine Übererfüllung der Ziele kann hingegen zu einer Erhöhung der Vergütung führen, wobei diese jedoch
auf die Maximalvergütung begrenzt ist.
Das Festgehalt der Vorstandsmitglieder wird regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre überprüft, woraus sich kein Anspruch auf
Erhöhung ergibt. Nach dem Vergütungssystem steht das Festgehalt zur Jährlichen Tantieme und zum Tantiemebank-Anteil, bei jeweils
100-prozentiger Zielerreichung, im Verhältnis von ca. 50 zu 50 Prozent, wobei im Sinne der Förderung einer langfristigen Entwicklung
der BayWa AG der Tantiemebank-Anteil die Jährliche Tantieme übersteigt. Wird das Festgehalt zur Jährlichen Tantieme und zum
Tantiemebank-Anteil bei jeweils 100-prozentiger Zielerreichung - ohne Berücksichtigung der Altersversorgung - in Relation
gesetzt, entfallen zwischen 50 und 60 Prozent auf das Festgehalt, 15 bis 25 Prozent auf die Jährliche Tantieme und 20 bis
30 Prozent auf den Tantiemebank-Anteil. Der Zielwert für die Vergütung des Vorstandsvorsitzenden ist doppelt so hoch wie der
Zielwert für die anderen Vorstandsmitglieder.
Das Vergütungssystem sieht für den Vorstandsvorsitzenden im Einzelnen vor, dass der Anteil der Festvergütung (Festgehalt,
Nebenleistungen und betriebliche Altersversorgung) zwischen 60 und 70 Prozent und der Anteil der variablen Vergütung zwischen
30 und 40 Prozent der Ziel-Gesamtvergütung betragen soll. Dabei soll der Anteil des Festgehalts an der Ziel-Gesamtvergütung
zwischen 35 und 45 Prozent liegen. Leistungen für die betriebliche Altersversorgung entsprechen zwischen 20 und 30 Prozent
und Nebenleistungen bis zu 5 Prozent der Ziel-Gesamtvergütung. Im Hinblick auf die variablen Vergütungsbestandteile soll der
Anteil der kurzfristigen variablen Vergütung (Zielbetrag) zwischen 10 und 20 Prozent und der Anteil der langfristigen variablen
Vergütung (Zielbetrag) zwischen 15 und 25 Prozent an der Ziel-Gesamtvergütung betragen.
Für die ordentlichen Vorstandsmitglieder sieht das Vergütungssystem vor, dass der Anteil der Festvergütung zwischen 55 und
65 Prozent und der Anteil der variablen Vergütung zwischen 35 und 45 Prozent der Ziel-Gesamtvergütung betragen soll. Dabei
soll der Anteil des Festgehalts an der Ziel-Gesamtvergütung zwischen 40 und 50 Prozent liegen. Leistungen für die betriebliche
Altersversorgung entsprechen zwischen 8 und 18 Prozent und Nebenleistungen bis zu 5 Prozent der Ziel-Gesamtvergütung. Im Hinblick
auf die variablen Vergütungsbestandteile soll der Anteil der kurzfristigen variablen Vergütung (Zielbetrag) zwischen 15 und
25 Prozent und der Anteil der langfristigen variablen Vergütung (Zielbetrag) zwischen 18 und 28 Prozent an der Ziel-Gesamtvergütung
betragen.
Ziel-Gesamtvergütung
Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Ziel-Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder (in Tsd. Euro) sowie die jeweilige Vergütungsstruktur
in Prozent der Geschäftsjahre 2022 und 2023. Die Ziel-Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus dem jeweiligen
Jahresgrundgehalt, den Nebenleistungen, den Konzernmandaten, der kurzfristigen variablen Vergütung bei 100-prozentiger Zielerreichung
im jeweiligen Geschäftsjahr (Auszahlung im darauffolgenden Geschäftsjahr), der langfristigen variablen Vergütung bei 100-prozentiger
Zielerreichung im jeweiligen Geschäftsjahr (anteilige Auszahlung in den drei darauffolgenden Geschäftsjahren) und der Altersversorgung
zusammen.
In Tsd. Euro 2023
|
Prof. Klaus Josef Lutz 1 |
Marcus Pöllinger 2 |
Andreas Helber
|
Dr. Marlen Wienert 3 |
Reinhard Wolf 4 |
|
|
|
In % |
|
In % |
|
In % |
|
In % |
|
In % |
| Fixe Vergütung
|
| Jahresgrundgehalt |
375,0 |
49,0 |
1.000,0 |
43,2 |
875,0 |
44,2 |
300,0 |
38,4 |
947,0 |
62,5 |
| Nebenleistungen |
6,3 |
0,8 |
31,3 |
1,4 |
18,6 |
0,9 |
8,4 |
1,1 |
91,6 |
6,0 |
| Fixe Vergütung aus Konzernmandaten |
4,8 |
0,6 |
1,2 |
0,1 |
98,0 |
5,0 |
0,1 |
0,0 |
- |
- |
| Summe fixe Vergütung |
386,1 |
50,5 |
1.032,5 |
44,6 |
991,6 |
50,1 |
308,5 |
39,5 |
1.038,6 |
68,5 |
| Variable Vergütung
|
| Kurzfristige variable Vergütung |
150,0 |
19,6 |
400,0 |
17,3 |
349,0 |
17,6 |
120,0 |
15,4 |
403,6 |
26,6 |
| Langfristige variable Vergütung |
175,0 |
22,9 |
700,0 |
30,3 |
350,0 |
17,7 |
262,5 |
33,6 |
- |
- |
| Summe variable Vergütung |
325,0 |
42,5 |
1.100,0 |
47,6 |
699,0 |
35,3 |
382,5 |
49,0 |
403,6 |
26,6 |
| Altersversorgung 5 |
53,8 |
7,0 |
180,0 |
7,8 |
287,8 |
14,5 |
90,0 |
11,5 |
73,3 |
4,8 |
| Ziel-Gesamtvergütung |
764,9 |
100,0 |
2.312,5 |
100,0 |
1.978,4 |
100,0 |
781,0 |
100,0 |
1.515,5 |
100,0 |
1 Prof. Klaus Josef Lutz war Vorstandsvorsitzender und Mitglied des Vorstands bis zum 31. März 2023. Seine Ziel-Gesamtvergütung
wurde daher anteilig für den Zeitraum bis zum 31. März 2023 berechnet. Aus Anlass seines vorzeitigen Ausscheidens aus dem
Vorstand zum 31. März 2023 erhielt Prof. Klaus Josef Lutz im April 2023 für den Rest seiner Vertragslaufzeit zusätzlich eine
Abfindung in Höhe von 6.700.000 Euro wie im Abschnitt „Leistungen wegen vorzeitiger Beendigung der Tätigkeit“ dargestellt.
2 Marcus Pöllinger ist Vorstandsvorsitzender seit 1. April 2023.
3 Dr. Marlen Wienert ist Mitglied des Vorstands seit 1. April 2023.
4 Bei Reinhard Wolf wird die Vergütung durch die Konzerngesellschaft RWA AG, Korneuburg, Österreich, gezahlt. Diese Vergütung
unterliegt damit nicht dem Vergütungssystem der BayWa AG für ihre Vorstandsmitglieder.
5 Bei Reinhard Wolf beinhaltet der genannte Betrag der Altersversorgung auch die Zuführung zu Pensions- und Abfertigungsrückstellungen
in Höhe von 115.248 Euro und Erträge aus Wertsteigerung der Lebensversicherung von 43.297 Euro.
In Tsd. Euro 2022
|
Prof. Klaus Josef Lutz
|
Andreas Helber
|
Marcus Pöllinger
|
Matthias Taft 1 |
Reinhard Wolf 2 |
|
|
|
In % |
|
In % |
|
In % |
|
In % |
|
In % |
| Fixe Vergütung
|
| Jahresgrundgehalt |
1.500,0 |
43,6 |
800,0 |
43,9 |
666,7 |
45,6 |
- |
- |
620,0 |
53,5 |
| Nebenleistungen |
30,8 |
0,9 |
20,3 |
1,1 |
45,1 |
3,1 |
- |
- |
78,1 |
6,7 |
| Fixe Vergütung aus Konzernmandaten |
19,2 |
0,6 |
44,8 |
2,5 |
2,4 |
0,2 |
- |
- |
- |
- |
| Summe fixe Vergütung |
1.550,0 |
45,1 |
865,1 |
47,5 |
714,2 |
48,9 |
- |
- |
698,1 |
60,2 |
| Variable Vergütung
|
| Kurzfristige variable Vergütung |
600,0 |
17,4 |
320,0 |
17,5 |
266,7 |
18,2 |
- |
- |
372,0 |
32,1 |
| Langfristige variable Vergütung |
700,0 |
20,4 |
350,0 |
19,2 |
350,0 |
24,0 |
- |
- |
- |
- |
| Summe variable Vergütung |
1.300,0 |
37,8 |
670,0 |
36,7 |
616,7 |
42,2 |
- |
- |
372,0 |
32,1 |
| Altersversorgung 3 |
588,3 |
17,1 |
287,8 |
15,8 |
130,0 |
8,9 |
332,3 |
100,0 |
88,8 |
7,7 |
| Ziel-Gesamtvergütung |
3.438,3 |
100,0 |
1.822,9 |
100,0 |
1.460,9 |
100,0 |
332,3 |
100,0 |
1.158,9 |
100,0 |
1 Matthias Taft war im Geschäftsjahr 2022 nicht mehr Mitglied des Vorstands der BayWa AG und ist lediglich aus Vergleichbarkeitsgründen
letztmalig in die Übersicht aufgenommen.
2 Bei Reinhard Wolf wird die Vergütung durch die Konzerngesellschaft RWA AG, Korneuburg, Österreich, gezahlt. Diese Vergütung
unterliegt damit nicht dem Vergütungssystem der BayWa AG für ihre Vorstandsmitglieder.
3 Bei Reinhard Wolf beinhaltet der genannte Betrag der Altersversorgung auch die Zuführung zu Pensions- und Abfertigungsrückstellungen
in Höhe von 186.675 Euro und Erträge aus Wertsteigerung der Lebensversicherung von 355.625 Euro.
Mit Blick auf das Ausscheiden des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Prof. Klaus Josef Lutz1 aus dem Vorstand wurden das Jahresgrundgehalt und die Zielvergütung für die variablen Vergütungsbestandteile gegenüber dem
Geschäftsjahr 2022 unverändert beibehalten, unter zeitanteiliger Kürzung. Da der Beitrag für die Altersversorgung für das
Berichtsjahr jedoch insgesamt deutlich hinter dem Geschäftsjahr 2022 zurückblieb, ergab sich eine leichte Verschiebung des
anteiligen Verhältnisses zwischen variabler Vergütung und Festvergütung mit der Folge, dass der Anteil der Festvergütung an
der Ziel-Gesamtvergütung mit rund 56,8 Prozent leicht hinter der im Vergütungssystem für den Vorstandsvorsitzenden vorgesehenen
Bandbreite von 60 bis 70 Prozent zurückblieb.
Bei den im Geschäftsjahr 2022 abgeschlossenen Vorstandsdienstverträgen für den Vorstandsvorsitzenden Marcus Pöllinger2 und das Vorstandsmitglied Dr. Marlen Wienert3 hat der Aufsichtsrat den Anteil der variablen Vergütung an der Ziel-Gesamtvergütung insgesamt gestärkt und innerhalb der
variablen Vergütung auch den Anteil der langfristigen variablen Vergütung stärker gewichtet. Der Anteil der variablen Vergütung
an der Ziel-Gesamtvergütung beim Vorstandsvorsitzenden Marcus Pöllinger sowie beim Vorstandsmitglied Dr. Marlen Wienert beträgt
47,6 Prozent respektive 49 Prozent und ist damit höher als die nach dem bisherigen Vorstandsvergütungssystem vorgesehenen
Bandbreiten von 30 bis 40 Prozent für den Vorstandsvorsitzenden bzw. 35 bis 45 Prozent für ein ordentliches Vorstandsmitglied.
Auch bei der Gewichtung der langfristigen variablen Vergütung wurden mit einem Anteil von 30,3 Prozent beim Vorstandsvorsitzenden
Marcus Pöllinger und 33,6 Prozent beim Vorstandsmitglied Dr. Marlen Wienert der Fokus stärker auf die Langfristigkeit und
Nachhaltigkeit gelegt, als dies im bisherigen System (15 bis 25 Prozent für den Vorstandsvorsitzenden und 18 bis 28 Prozent
für ordentliche Vorstandsmitglieder) noch vorgesehen ist.
Beim Vorstandsvorsitzenden Marcus Pöllinger wurde zudem auch der Anteil der betrieblichen Altersversorgung an der Ziel-Gesamtvergütung
gegenüber der im bisherigen System für den Vorstandsvorsitzenden noch vorgesehenen Bandbreite von 20 bis 30 Prozent reduziert;
dieser liegt mit rund 7,8 Prozent nunmehr ungefähr in der Bandbreite der für ordentliche Vorstandsmitglieder vorgesehenen
Bandbreite von 8 bis 18 Prozent.
Der Aufsichtsrat plant, das Vorstandsvergütungssystem entsprechend zu überarbeiten und weiterzuentwickeln und der ordentlichen
Hauptversammlung 2025 ein angepasstes (modernisiertes) Vorstandsvergütungssystem zur Billigung vorzulegen.
Nach dem Vergütungssystem der BayWa AG, Abschnitt C, kann der Aufsichtsrat vorübergehend von Bestandteilen des Vergütungssystems
abweichen, wenn dies im Interesse des langfristigen Wohlergehens der Gesellschaft notwendig ist.
Der Aufsichtsrat der BayWa AG h&aum |